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Deutsche Umwelthilfe e.V.

Weg für Dosenpfand endgültig frei
OVG Münster lehnt vorläufigen Stopp ab und hob Düsseldorfer Urteil auf

Münster, Düsseldorf (ots)

Der Weg für die Rücknahme- und
Pfandpflicht bei Einweg-Getränkeverpackungen von Bier, Mineralwasser
und Erfrischungsgetränken mit CO2 ab dem 1. Januar 2003 ist jetzt
endgültig frei. Der 20. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster hat
mit Beschluss vom 27. November 2002 in 25 Verfahren des vorläufigen
Rechtsschutzes die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom
3. September 2002 aufgehoben. "Dieses Urteil hatten wir erwartet, und
unsere Mitglieder bereiten sich auf die Pfandpflicht ab Januar auf
unterschiedliche Weise vor", erklärte Günther Guder,
Geschäftsführender Vorstand des Bundesverbandes des Deutschen
Getränkefachgroßhandels. "Die Aktivitäten reichen von Auslistung von
Einweg-Produkten über zeitlich begrenzte Pfandmarken-Systeme bis hin
zu einem eigenen Rücknahme- und Entsorgungskonzept." In seiner
Stellungnahme fordert der GFGH-Bundesverband die beteiligten
Verkehrskreise auf, ebenfalls die geltende Rechtslage umzusetzen.
Klagen gegen die Realisierung der Verpackungsverordnung hätten keine
aufschiebende Wirkung mehr.
In der Begründung des OVG Münster heißt es unter anderem: "Ein
Interesse der klagenden Unternehmen, allein und gerade in NRW weiter
von der Pfandpflicht befreit zu sein, verdiene keinen Schutz
angesichts der damit verbundenen Schwierigkeiten im bundesweiten
Umgang mit der Pfandpflicht und angesichts der ebenfalls zu
berücksichtigenden Interessen des Teils der Wirtschaft, der sich auf
die Erschwernisse für die Einwegverpackungen beim Unterschreiten der
in der Verpackungsverordnung vorgesehenen Quoten für
Mehrwegverpackungen eingestellt habe". Jürgen Resch, Geschäftsführer
der DUH Deutsche Umwelthilfe, wies darauf hin, dass bereits die
ablehnende Entscheidung der 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin
vom 2. Oktober 2002 eine klare und unmissverständliche Abgrenzung
bedeutete. "Die vielfach angeführte Sprungrevision zum
Bundesverwaltungsgericht hat keinerlei aufschiebende Wirkung für die
Einführung des Pflichtpfandes zum 1. Januar 2003."
Am 2. Juli 2002 hatte die Bundesregierung im Bundesanzeiger die
Ergebnisse der Nacherhebungen der Mehrwegquoten für 1997 (71,3
Prozent) und 1998 (70,1 Prozent) veröffentlicht. Diese
Veröffentlichung bedeutete das unwiderrufliche Startzeichen für die.
Bundesumweltminister Jürgen Trittin bekräftigte die notwendige
Umsetzung geltenden Rechts auch mit der inoffiziellen Bekanntgabe der
Nacherhebungsergebnisse für den Zeitraum Mai 2000 bis April 2001 mit
einer Mehrwegquote von 63,8 Prozent. Aktuell liegt sie nur noch bei
54 Prozent.
Die Rücknahmepflicht und die Bepfandung von
Einweg-Getränkeverpackungen ist seit 1991 in der
Verpackungsverordnung geregelt. Sie legte unmissverständlich fest,
dass die Bepfandung auf Einweg-Getränkeverpackungen nur solange
ausgesetzt ist, wie der Mehrweganteil über 72 Prozent liegt.
Unternehmen, die sich zum 1. Januar 2003 nicht rechtskonform
verhalten, müssen mit erheblichen Bußgeldern rechnen. Unabhängig von
der öffentlich-rechtlichen Durchsetzung des Pfandes gelten Verstöße
gegen die Verpackungsverordnung ab 1. Januar als unlauterer
Wettbewerb nach Paragraph 1 UWG, aus dem Unternehmen und Verbände
Unterlassungsansprüche generieren können.
Kontaktadresse zur Entscheidung OVG Dosenpfand
Bundesverband des Deutschen
Getränkefachgroßhandels e.V.
Geschäftsführender Vorstand
Herrn Günther Guder
Monschauer Str. 7
40549 Düsseldorf
Tel.: (02 11) 68 39 38
Fax.: (02 11) 68 36 02

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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