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Deutsche Umwelthilfe e.V.

Die ersten Entwürfe für ein Umweltgesetzbuch auf dem Prüfstand

Freiburg / Berlin (ots)

Konferenz von Öko-Institut, Deutscher
Umwelthilfe und Unabhängigem Institut für Umweltfragen in Berlin mit 
Beiträgen der  Parlamentarischen Staatssekretärin Astrid Klug und 
Baden-Württembergs Umweltministerin Tanja Gönner
Die Koalitionsfraktionen haben vereinbart, in dieser 
Legislaturperiode ein Umweltgesetzbuch (UGB) zu schaffen. Damit soll 
das Umweltrecht neu geregelt werden. Das Bundesumweltministerium hat 
dazu bereits weit fortgeschrittene Entwürfe vorgelegt. Umweltjuristen
erhoffen sich von dem Umweltgesetzbuch eine entscheidende 
Weichenstellung für die deutsche Umweltpolitik.
Auf einer Konferenz in Berlin diskutieren heute und morgen 180 
umweltpolitisch Interessierte aus Verbänden, Verwaltung, Wirtschaft, 
Politik und Wissenschaft über die vorliegenden Entwürfe für das neue 
Umweltgesetzbuch. Bei einer Pressekonferenz heute Mittag in Berlin 
äußerten sich die Beteiligten wie folgt:
Astrid Klug, Parlamentarische Staatssekretärin im 
Bundesumweltministerium, sagte: " Das UGB wird das Fundament für ein 
modernes, transparentes und praxisgerechtes Umweltrecht. Die bislang 
auf viele Rechtsgebiete verstreuten Vorschriften des deutschen 
Umweltrechts werden zusammengeführt, harmonisiert und vereinfacht - 
ohne Abstriche von anspruchsvollen Umweltstandards. Neue Instrumente 
wie die integrierte Vorhabengenehmigung werden den Aufwand für 
Antragsteller und Behörden spürbar verringern. Mit eigenen Büchern 
zum Emissionshandel, zu den Erneuerbaren Energien und zum Schutz vor 
nichtionisierender Strahlung trägt das UGB den neuen 
umweltpolitischen Herausforderungen Rechnung."
Nach den Worten von Baden-Württembergs Umweltministerin Tanja 
Gönner muss ein Umweltgesetzbuch zumindest langfristig gegenüber der 
derzeit geltenden Rechtslage einen Mehrwert für die vom Umweltrecht 
betroffenen Bürger und Unternehmen wie auch für die Behörden bringen.
"Es darf nicht ein bloßes Zusammenführen bestehender Rechtsnormen 
sein." Die mit dem Umweltgesetzbuch mögliche Integration sollte 
vielmehr dazu genutzt werden, das Recht zu vereinfachen und 
transparenter zu gestalten. Ein Absenken von derzeit geltenden 
Umweltstandards müsse dabei ausgeschlossen bleiben. "Das UGB darf 
nicht für ein Umweltdumping missbraucht werden."
Umweltrechts-Expertin Regine Barth, Koordinatorin des 
Institutsbereichs Umweltrecht im Öko-Institut und Leiterin des 
UGB-Projekts sagte: "Der Entwurf wird an vielen Stellen den 
Anforderungen an eine Neuordnung des Umweltrechts bereits gerecht. 
Aber es gibt auch noch massive Defizite. Viel zu zögerlich greift der
Entwurf Innovationspotenziale auf. Er konzentriert sich stattdessen 
auf eine reine Konsolidierung des bestehenden Rechts, das 
insbesondere zum Schutz des Klimas unzureichend ist. Hemmend wirkt 
sich auch aus, dass aus Prinzip nicht über EU-Standards 
hinausgegangen werden soll - und damit die in der Vergangenheit so 
erfolgreich praktizierte Front-Runner-Stellung Deutschlands im 
globalen Zukunftsmarkt Umweltschutz verspielt wird."
Rainer Baake, Bundesgeschäftsführer der Deutsche Umwelthilfe e.V.
hob hervor, dass das UGB angemessene Antworten auf aktuelle 
umweltpolitische Herausforderungen geben muss. "Ein reformiertes 
Anlagenzulassungsrecht muss in Zeiten des sich beschleunigenden 
Klimawandels die Rahmenbedingungen für Kraftwerke so setzen, dass 
Deutschland seine Klimaziele einhalten kann. Konkret bedeutet dies: 
Wir brauchen CO2 - Grenzwerte für neue Kraftwerke, die sicherstellen,
dass Kohlekraftwerke in Zukunft nur noch mit CO2 -Abscheidung gebaut 
werden können. Und wir brauchen für bestehende Kohlekraftwerke mit 
besonders schlechten Wirkungsgraden Nachrüstungspflichten mit dem 
Ziel einer erheblich verbesserten Brennstoffausnutzung. Andernfalls 
kann die Bundesregierung ihr Ziel, die CO2 - Emissionen in 
Deutschland bis 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990 zu senken, nicht 
erreichen."
Michael Zschiesche, Geschäftsführer des Unabhängigen Instituts für
Umweltfragen e.V. wies auf die Bedeutung der Beteiligung von Bürgern 
und Verbänden für die Umwelt hin. Er sagte: "Der Erörterungstermin 
als Herzstück der Öffentlichkeitsbeteiligung muss erhalten bleiben. 
Dieser steht massiv unter Beschuss, obwohl Erfahrungen deutlich 
gemacht haben, dass der Termin sach- und umweltgerechte Lösungen 
fördert." Seiner Meinung nach kommen bei dem Erörterungstermin sich 
widersprechende Interessen zur Sprache und Konflikte können im 
Vorfeld gelöst werden. Fazit: "Das nützt der Industrie, den Bürgern 
und den Behörden. Der Erörterungstermin gehört somit als 
obligatorischer Bestandteil in das UGB."
Weitere Informationen können Sie hier herunterladen: 
http://www.umweltgesetzbuch.org

Pressekontakt:

Christiane Rathmann, Pressesprecherin im Öko-Institut e.V.,
Telefon 0761/452 95-22, Mobil 0160/5 33 33 55, c.rathmann@oeko.de

Inhaltliche Rückfragen:

Ass. jur. Regine Barth, Koordinatorin Bereich Umweltrecht &
Governance, Öko-Institut e.V., Büro Darmstadt, Telefon 06151/8191-30,
E-Mail r.barth@oeko.de.

Rainer Baake, Bundesgeschäftsführer, Deutsche Umwelthilfe, Telefon
030/258986-0, E-Mail baake@duh.de

Dorothee Dick, Unabhängiges Institut für Umweltfragen, Telefon
030/428499332, E-Mail dorothee.dick@ufu.de

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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