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Vier Pfoten - Stiftung für Tierschutz

Schwarzer Tag für den Tierschutz - Bundesverwaltungsgericht ignoriert Tierschutz im Grundgesetz

Hamburg/Leipzig (ots)

Das Ergebnis der heutigen mündlichen
Verhandlung zum Schächten und dem Staatsziel Tierschutz vor dem 
Bundesverwaltungsgericht trifft den Tierschutz im Mark. Der 
gerichtliche Erfolg des hessischen Metzgers zeigt die geringe 
Reichweite des Staatsziels Tierschutz auf.
"Die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein 
großer Rückschritt und ein katastrophales Signal für den Tierschutz",
so Dr. Marlene Wartenberg, Geschäftsführerin VIER PFOTEN - Stiftung 
für Tierschutz. "Die erste Möglichkeit, dem Staatsziel Tierschutz in 
der höchstrichterlichen Rechtsprechung Geltung zu verleihen, hat das 
Bundesverwaltungsgericht versäumt. Dieses Urteil ist auch eine 
schallende Ohrfeige für den Deutschen Bundestag".
Die Abgeordneten aller Fraktionen hatten im Mai 2002 anlässlich 
des sogenannten Schächturteils des Bundesverfassungsgerichts den 
ethisch begründeten Tierschutz als Staatsziel ins Grundgesetz 
aufgenommen. Tierschutz als wichtiges Anliegen der Bevölkerung bleibt
wieder einmal auf der Strecke.
"Nun sind der Bund und die Länder dringend dazu aufgerufen, dem 
Staatsziel Tierschutz zumindest über das Tierschutzgesetz Geltung zu 
verleihen", so Dr. Marlene Wartenberg.
Die Bundesratsinitiative Hessens zur Elektrokurzzeitbetäubung vor 
religiös motiverten Schlachtungen bietet hier eine gute Grundlage, um
auf diesem Wege das Staatsziel Tierschutz angemessen umzusetzen und 
damit erhebliches Tierleid zu vermeiden.

Pressekontakt:

Beate Schüler, Pressesprecherin, Tel.: 040/399 249-66, Mobil:
0170-5508260, E-Mail: beate.schueler@vier-pfoten.de

Original-Content von: Vier Pfoten - Stiftung für Tierschutz, übermittelt durch news aktuell

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