Neuer Höchststand: Mehr als jeder vierte Erstantrag erfüllt die Voraussetzungen für einen Pflegegrad nicht
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Wer im Alltag zunehmend auf Unterstützung angewiesen ist, steht häufig vor der Frage, ob die Voraussetzungen für einen Pflegegrad vorliegen oder nicht. Um Leistungen der sozialen Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können, muss ein Antrag auf Pflegebedürftigkeit bei der Pflegekasse gestellt werden. Diese beauftragt dann den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung. Aber: Mehr als jeder vierte Erstantrag führt derzeit nicht zur Empfehlung eines Pflegegrads, das zeigen aktuelle Zahlen des Medizinischen Dienstes Bayern.
München, 10. September 2026
Neuer Höchststand: Mehr als jeder vierte Erstantrag erfüllt die Voraussetzungen für einen Pflegegrad nicht
Medizinischer Dienst Bayern empfiehlt frühzeitige Beratung, um den eigenen Pflegebedarf vor der Antragstellung richtig einzuschätzen.
Wer im Alltag zunehmend auf Unterstützung angewiesen ist, steht häufig vor der Frage, ob die Voraussetzungen für einen Pflegegrad vorliegen oder nicht. Um Leistungen der sozialen Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können, muss ein Antrag auf Pflegebedürftigkeit bei der Pflegekasse gestellt werden. Diese beauftragt dann den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung. Aber: Mehr als jeder vierte Erstantrag führt derzeit nicht zur Empfehlung eines Pflegegrads, das zeigen aktuelle Zahlen des Medizinischen Dienstes Bayern.
"Hinter jedem Antrag stehen häufig ganz konkrete Sorgen und ein tatsächlicher Unterstützungsbedarf", betont Prof. Dr. Claudia Wöhler, Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Bayern. "Aber nicht jede Form von Hilfebedarf erfüllt automatisch die Voraussetzungen für eine Pflegebedürftigkeit nach dem Gesetz. Umso wichtiger ist es, sich frühzeitig zu informieren und den eigenen Unterstützungsbedarf richtig einzuordnen", so Wöhler weiter.
Entscheidend ist insbesondere, wie stark die Selbstständigkeit der Betroffenen dauerhaft beeinträchtigt ist und ob die Unterstützung einer anderen Person notwendig ist. Allein die Hilfe beim Einkaufen oder im Haushalt reicht für die Anerkennung eines Pflegegrades in der Regel nicht aus.
"Wenn Menschen einen Pflegegrad bei ihrer Pflegekasse beantragen, verbinden sie damit verständlicherweise die Hoffnung auf Unterstützung und Entlastung. Umso enttäuschender ist es, wenn sich bei der Begutachtung durch unsere fachlich geschulten Gutachterinnen und Gutachter herausstellt, dass die Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Aktuell ist das in über 26 % der Erstanträge der Fall. Deshalb lautet unser klarer Appell: Lassen Sie sich vor der Antragstellung beraten", empfiehlt Wöhler.
Mit der 2024 gestarteten Initiative "Pflegebedürftig!?" hat der Medizinische Dienst Bayern eine Aufklärungskampagne ins Leben gerufen. Diese hat das Ziel, das Bewusstsein für das Thema Pflegebedürftigkeit zu schärfen, damit Versicherte gut informiert sind, um die nächsten Schritte planen zu können. Unterstützt wird die Initiative von zahlreichen weiteren bayerischen Akteuren aus Gesundheit und Pflege, unter anderem von den bayerischen Pflegekassen und vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention.
Die Pflegeberatung Bayern ist ein kostenloses Beratungsangebot der gesetzlichen Pflegekassen in Bayern. Sie informiert unabhängig und kostenfrei zu Fragen rund um das Thema Pflege und zeigt auch Unterstützungs- und Entlastungsmöglichkeiten auf, wenn noch kein Pflegegrad vorliegt. Die Pflegeberatung Bayern ist montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer 0800 / 772 11 11 erreichbar. Weitere Informationen und Orientierung rund um das Thema Pflege gibt es unter: www.pflegeberatung-bayern.de.
"Und wer sich zunächst digital anhand verlässlicher Quellen informieren möchte, findet außerdem auf der Homepage des Medizinischen Dienstes Bayern die Pflegeinformationsassistenz Pia. Der KI-gestützte Chatbot beantwortet rund um die Uhr Fragen zur Pflegebegutachtung und bietet unkompliziert eine erste Orientierung", so Prof. Dr. Claudia Wöhler abschließend.
Anbei finden Sie:
- Informationsflyer Initiative Pflegebedürftig!?
- Pressefoto: Prof. Dr. Claudia Wöhler, Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Bayern
Der Medizinische Dienst Bayern – Begutachter, Wegweiser, Berater
Der Medizinische Dienst Bayern steht für eine kompetente, unabhängige und faire Begutachtung und Beratung. Mit seinen 1.700 Mitarbeitern (überwiegend Ärzte und Pflegekräfte) übernimmt er wichtige Aufgaben bei der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit sowie in der Qualitätssicherung.
Der Medizinische Dienst Bayern prüft im Auftrag der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen. Mit seiner hohen Fachkompetenz und objektiven, fundierten Begutachtungen trägt er zur Weiterentwicklung einer qualitativen Gesundheitsversorgung bei. Als Begutachter, Wegweiser und Berater leistet der Medizinische Dienst Bayern mit seinen 23 Beratungs- und Begutachtungszentren einen unschätzbaren Beitrag im Gesundheitsbereich.
Er ist verlässlicher Ansprechpartner und Experte in Gesundheitsfragen und steht den Versicherten nicht nur in Notfällen zur Verfügung, sondern berät auch präventiv. Im Auftrag der Versicherten bietet er Unterstützung in Form von Veranstaltungen wie "MD im Dialog" an, bei denen er darüber informiert, wie Pflegebedürftigkeit vermieden werden kann, wann ein Pflegeantrag sinnvoll ist und welche Informationen dafür benötigt werden. Die Experten des Medizinischen Dienstes Bayern verstehen, dass medizinische Angelegenheiten oft komplex und verwirrend sein können. Sie sind daher speziell geschult, um mit den Versicherten klar und verständlich zu kommunizieren.
Daniela Busse Referentin Kommunikation
Medizinischer Dienst Bayern Hauptverwaltung
Haidenauplatz 1 81667 München
089 1590604315 daniela.busse@md-bayern.de www.md-bayern.de