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Medizinischer Dienst Bayern

504 Behandlungsfehler mit bestätigtem Gesundheitsschaden im Freistaat

504 Behandlungsfehler mit bestätigtem Gesundheitsschaden im Freistaat
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Der Medizinische Dienst Bayern hat 2025 insgesamt 1.780 Vorwürfe zu Behandlungsfehlern gutachterlich geprüft. In 608 Fällen bestätigte sich ein Fehler, in 504 Fällen war damit auch ein Schaden verbunden. Bei insgesamt 451 Fällen war der Behandlungsfehler kausal für den Schaden verantwortlich. Der prozentuale Anteil der Behandlungsfehler mit kausalem Zusammenhang zwischen Behandlungsfehler und Schaden bleibt damit innerhalb der letzten Jahre im Freistaat auf einem gleichbleibenden Niveau. Das geht aus der Jahresstatistik 2025 des Medizinischen Dienstes Bayern hervor.

München, 20. August 2026

504 Behandlungsfehler mit bestätigtem Gesundheitsschaden im Freistaat

Medizinischer Dienst Bayern fordert bessere Prävention für Patientensicherheit

Der Medizinische Dienst Bayern hat 2025 insgesamt 1.780 Vorwürfe zu Behandlungsfehlern gutachterlich geprüft. In 608 Fällen bestätigte sich ein Fehler, in 504 Fällen war damit auch ein Schaden verbunden. Bei insgesamt 451 Fällen war der Behandlungsfehler kausal für den Schaden verantwortlich. Der prozentuale Anteil der Behandlungsfehler mit kausalem Zusammenhang zwischen Behandlungsfehler und Schaden bleibt damit innerhalb der letzten Jahre im Freistaat auf einem gleichbleibenden Niveau. Das geht aus der Jahresstatistik 2025 des Medizinischen Dienstes Bayern hervor.

"Für Patientinnen und Patienten ist die Aufklärung eines Behandlungsfehlervorwurfs entscheidend, um das Geschehene verarbeiten zu können. Die Gutachten des Medizinischen Dienstes Bayern helfen, dass Betroffene Gewissheit erlangen und ihre Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen können", erklärt Dr. med. Christine Adolph, stellvertretende Vorstandsvorsitzende und Leitende Ärztin beim Medizinischen Dienst Bayern.

Eine medizinische Behandlung muss zum Zeitpunkt ihrer Durchführung dem allgemein anerkannten fachlichen Standard entsprechen. Ist das nicht der Fall, sprechen Mediziner und Juristen von einem Behandlungsfehler. Wenn der Fehler ursächlich für einen erlittenen Schaden ist, haben Betroffene Anspruch auf Schadensersatz.

Zentrale Ergebnisse der Behandlungsfehlerstatistik des Medizinischen Dienstes Bayern 2025:

Fehler nach Fachgebiet und Verantwortungsbereich

Bei den Fachgebieten stechen die Bereiche Orthopädie und Unfallchirurgie (28,1 Prozent), Pflege (12,3 Prozent), Frauenheilkunde und Geburtshilfe (8,7 Prozent) sowie Zahnmedizin (5,9 Prozent) hervor. Die Häufigkeit in diesen Fachbereichen ist jedoch vorwiegend darauf zurückzuführen, dass dort fehlerbedingte Gesundheitsschäden für Betroffene einfacher zu erkennen sind. Eine allgemein größere Fehlerhäufigkeit lässt sich daraus nicht zwingend ableiten. Beim Verantwortungsbereich entfielen die meisten bestätigten Fehler auf die Befunderhebung (20,6 Prozent), gefolgt von Fehlern in der OP-Technik (19,4 Prozent), der Durchführung der Pflege (9,5 Prozent) sowie dem Erkennen und Beherrschen von Komplikationen (9,5 Prozent).

Art der Fehler und Schwere des Gesundheitsschadens

Bei knapp 39 Prozent der Behandlungsfehler wurde eine Maßnahme fehlerhaft, bei 34 Prozent eine notwendige Maßnahme nicht und bei 14 Prozent eine Maßnahme zu spät durchgeführt. Fast die Hälfte der 451 Behandlungsfehler mit kausal nachgewiesenem Gesundheitsschaden sind dauerhaft, rund 37 Prozent vorübergehend. 33 Mal handelte es sich um einen Schaden mit Todesfolge.

Ein Teil der Behandlungsfehler sind sogenannte Never Events, also besonders schwerwiegende und grundsätzlich vermeidbare Ereignisse, die bei konsequenter Einhaltung etablierter Sicherheitsstandards nicht auftreten dürfen. Dazu gehören beispielsweise schwerwiegende Medikationsfehler, unbeabsichtigt im Körper zurückgebliebene Fremdkörper nach Operationen oder Verwechslungen von Patientinnen und Patienten. In Bayern kam es 2025 zu insgesamt 16 Never Events.

"Die strukturierte Erfassung von Never Events ist für das Erkennen, Umsetzen und Bewerten von Sicherheitsmaßnahmen besonders zentral und wird bereits in vielen Ländern erfolgreich für die Prävention genutzt. In Deutschland steht eine Umsetzung nach wie vor aus. Wir fordern für Never Events eine anonymisierte und sanktionsfreie Meldepflicht. Nicht die Frage, wer etwas getan hat, sondern die Frage, warum und wie etwas passiert ist, hilft uns nachhaltig, die Patientensicherheit zu erhöhen", so Adolph weiter.

Neben schwerwiegenden persönlichen Folgen von Behandlungsfehlern dürfen auch die gesundheitsökonomischen Auswirkungen nicht außer Acht gelassen werden. Zusätzliche Behandlungen, Arbeitsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit können erhebliche Folgekosten verursachen. Laut Schätzungen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) entfallen in hochentwickelten Ländern rund 15 Prozent der Kosten der stationären Versorgung auf vermeidbare Schadensereignisse.

"Natürlich lässt sich nicht jeder Fehler in der medizinischen Versorgung verhindern. Aber gerade angesichts steigender Kosten im Gesundheitswesen und der Debatten über Reformen dürfen wir vermeidbare Fehler nicht aus dem Blick verlieren. Eine höhere Patientensicherheit bedeutet allerdings nicht nur weniger Folgekosten, sondern vor allem eines: Mehr Vertrauen in unsere Gesundheitsversorgung", betont die stellvertretende Vorstandsvorsitzende und Leitende Ärztin des Medizinischen Dienstes Bayern abschließend.

Zum Hintergrund:

  • Viele Versicherte vermuten zwar einen Fehler, melden diesen aber nicht, sei es aus Unwissenheit oder Angst vor Auseinandersetzungen.
  • Da nur ein Bruchteil der Behandlungsfehler tatsächlich gemeldet wird, geht man von einer weitaus höheren Dunkelziffer aus.
  • Wenn gesetzlich Versicherte einen Behandlungsfehler vermuten, können sie sich an ihre Krankenkasse wenden, die den Medizinischen Dienst mit der Erstellung eines Sachverständigengutachtens beauftragen kann.
  • Die Gutachten der Medizinischen Dienste zu Behandlungsfehlervorwürfen werden interessensneutral erstellt und sind kostenfrei.
  • Die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes klären dann, ob ein Behandlungsfehler ursächlich einen Gesundheitsschaden beim Versicherten verursacht hat. Nur dann haben Patientinnen und Patienten Anspruch auf Schadensersatz.

Anbei finden Sie:

  • Graphik: Gutachterliche Ergebnisse zu Behandlungsfehlern im Jahr 2025 durch den Medizinischen Dienst Bayern
  • Fragen und Antworten zur Begutachtung von Behandlungsfehlern durch den Medizinischen Dienst
  • Pressefoto Dr. med. Christine Adolph

Der Medizinische Dienst Bayern – Begutachter, Wegweiser, Berater

Der Medizinische Dienst Bayern steht für eine kompetente, unabhängige und faire Begutachtung und Beratung. Mit seinen 1.700 Mitarbeitern (überwiegend Ärzte und Pflegekräfte) übernimmt er wichtige Aufgaben bei der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit sowie in der Qualitätssicherung.

Der Medizinische Dienst Bayern prüft im Auftrag der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen. Mit seiner hohen Fachkompetenz und objektiven, fundierten Begutachtungen trägt er zur Weiterentwicklung einer qualitativen Gesundheitsversorgung bei. Als Begutachter, Wegweiser und Berater leistet der Medizinische Dienst Bayern mit seinen 23 Beratungs- und Begutachtungszentren einen unschätzbaren Beitrag im Gesundheitsbereich. Er ist verlässlicher Ansprechpartner und Experte in Gesundheitsfragen und steht den Versicherten nicht nur in Notfällen zur Verfügung, sondern berät auch präventiv.

Im Auftrag der Versicherten bietet er Unterstützung in Form von Veranstaltungen wie "MD im Dialog" an, bei denen er darüber informiert, wie Pflegebedürftigkeit vermieden werden kann, wann ein Pflegeantrag sinnvoll ist und welche Informationen dafür benötigt werden. Die Experten des Medizinischen Dienstes Bayern verstehen, dass medizinische Angelegenheiten oft komplex und verwirrend sein können. Sie sind daher speziell geschult, um mit den Versicherten klar und verständlich zu kommunizieren.

Mehr Infos unter www.md-bayern.de

Daniela Busse
Referentin Kommunikation 

Medizinischer Dienst Bayern
Hauptverwaltung
Haidenauplatz 1
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089 1590604315
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