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Alarmierende Gesetzeslücke schließen: Cannabis nur nach ärztlicher Diagnose

Alarmierende Gesetzeslücke schließen: Cannabis nur nach ärztlicher Diagnose
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Berlin (ots)

Der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages prüft am 14. Januar den Gesetzesentwurf zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG). Hintergrund: Seit der Teillegalisierung 2024 ist die Zahl der ärztlichen Verordnungen von medizinischem Cannabis stark gestiegen. Dabei hat sich die Praxis etabliert, dass viele Cannabis-Rezepte online, ohne persönliche ärztliche Untersuchung, ohne leitliniengerechte Abklärung alternativer Therapien und ohne kontinuierliche fachärztliche Begleitung ausgestellt werden. Erschwerend kommt hinzu, dass Medizinal-Cannabis einen deutlich höheren Wirkstoffgehalt aufweist als Cannabisprodukte, die nicht medizinisch abgegebenen werden.

Jede Fahrt ein rollendes Pulverfass

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) begrüßt den Gesetzentwurf und hofft, dass die sicherheitsrelevanten Regelungen im Gesetz ohne Abstriche verabschiedet werden. Manfred Wirsch, Präsident des DVR, sagt: "Jede Cannabis-Fahrt ohne ärztliche Kontrolle ist ein rollendes Pulverfass auf unseren Straßen. Kinder auf dem Schulweg, Familien im Berufsverkehr - alle sind gefährdet. Der DVR begrüßt, dass der Gesundheitsausschuss im Gesetzgebungsprozess diesem Risiko einen Riegel vorschieben und damit Menschenleben retten will."

Forderungen des DVR

Der DVR fordert klare gesetzliche Regelungen, die sowohl die Verkehrssicherheit als auch den Patientenschutz gewährleisten.

Konsumenten von Medizinal-Cannabis sollen Ärzte, Ärztinnen, Apotheker und Apothekerinnen persönlich aufsuchen. Digitale Verschreibungsmodelle ohne persönliche Untersuchung und Diagnose sind auszuschließen, um Missbrauch und Abhängigkeit zu verhindern. Vor einer Cannabisverordnung müssen Ärztinnen und Ärzte alternative Therapien prüfen, ihre Patientinnen und Patienten über mögliche Beeinträchtigungen bei der Teilnahme am Straßenverkehr aufklären und nach erfolgter Verordnung eine kontinuierliche Betreuung sicherstellen.

Die Polizei muss über ein praktikables, standardisiertes und rechtssicheres Verfahren verfügen, um prüfen zu können, ob eine vorgelegte Cannabisverordnung echt ist und eine Fahrt unter THC-Einfluss zulässig ist. Hier ist der Gesetzgeber noch gefragt, einen geeigneten fälschungssicheren Nachweis einzuführen.

Auch die Problematik der Cannabis-Grenzwerte muss bundeseinheitlich neu geregelt werden. Derzeit nehmen auch Cannabis-Patientinnen und -Patienten am Straßenverkehr teil, deren THC-Werte - insbesondere bei nicht ärztlich abgestimmter Dosierung - über den geltenden gesetzlichen Grenzwerten liegen. Durch die Sonderstellung von Cannabis als Medikament entstehen erhebliche Rechtsunsicherheiten.

Aufklärungskampagne dringend erforderlich

Mit seiner Präventionskampagne "High lässt fahren" klärt der DVR seit 2024 insbesondere die Hochrisikogruppe junger Verkehrsteilnehmender bundesweit über die Gefahren von Cannabis im Straßenverkehr auf. Das reicht jedoch nicht. Laut einer Umfrage im Auftrag des DVR weiß die Hälfte der 18-24-Jährigen nicht, dass während der Führerschein-Probezeit und unter 21 Jahren ein absolutes Konsumverbot gilt. Zudem kennen rund 60 Prozent der Befragten die empfohlene Wartezeit von 24 Stunden zwischen Cannabis-Konsum und Verkehrsteilnahme nicht.

"Die Zahlen sind alarmierend", sagt Manfred Wirsch. "Es ist unverantwortlich, dass so viele junge Menschen die Risiken von Cannabis am Steuer nicht kennen. Die Bundesregierung muss ihr Engagement in der Aufklärungsarbeit dringend verstärken - sonst stehen Menschenleben auf dem Spiel."

Weiterführende Informationen

Zum DVR Blickpunkt: Cannabis im Straßenverkehr (2024)

Zur Kampagne: "High lässt fahren" (2024)

Zur Information für Ärztinnen und Ärzte: Medizinal-Cannabis und Verkehrssicherheit (2023)

Zum DVR-Beschluss: Medizinisches Cannabis im Straßenverkehr (2017)

Zur Initiative: "#mehrAchtung"

Pressefotos

Porträtfotos von Manfred Wirsch sowie Cannabis-Symbolbilder sind unter diesem Link abrufbar.

Über den DVR

Der DVR ist Deutschlands unabhängiger Vorreiter und Kompetenzträger in allen Belangen der Straßenverkehrssicherheit. Mit dem Ziel der Vision Zero ("Alle kommen an. Niemand kommt um.") setzt er sich für die gemeinsame Verantwortung aller Gesellschaftsgruppen ein, um den Straßenverkehr sicher zu machen. Durch die hohe Sachkenntnis und die Erfahrung seiner Mitglieder bildet der DVR ein effizientes Netzwerk für Verkehrssicherheit.

Pressekontakt:

Christoph Rieger
Pressesprecher
Abteilung Kommunikation
Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V.
German Road Safety Council
Jägerstraße 67-69
10117 Berlin
+49 (0)30 2 26 67 71 - 30
CRieger@dvr.de

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