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Sanierungsförderung 2024: Experten von EnerPlan verraten, worauf sich Hausbesitzer jetzt einstellen sollten

Sanierungsförderung 2024: Experten von EnerPlan verraten, worauf sich Hausbesitzer jetzt einstellen sollten
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Remshalden (ots)

Wenn es darum geht, sein Zuhause energetisch zu optimieren und dabei finanzielle Unterstützung zu erhalten, spielt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eine entscheidende Rolle. Ab Januar 2024 gibt es einige Neuerungen, die es zu verstehen gilt, um das Beste aus dieser Förderung herauszuholen. Genau dabei unterstützen Denis Löw, Andreas Hauf und Timo Munz ihre Kunden: Mit der EnerPlan Energieberatungsagentur stehen sie in allen Fragen rund um das Thema Energie zur Verfügung. Worauf sich Hausbesitzer jetzt einstellen sollten, erfahren Sie im Folgenden.

In einer Zeit, in der der Klimawandel stetig voranschreitet und die Energiekosten unaufhaltsam steigen, sind viele Verbraucher bestrebt, ihre Wohnsituation nachhaltiger und energieeffizienter zu gestalten. Dabei stehen sie jedoch oft vor der Herausforderung, in einem sich ständig verändernden Förderdschungel den Überblick zu behalten. Die Verunsicherung darüber, welche Fördermittel für ihre individuellen Bedürfnisse verfügbar sind, kann zu Zögern und Frustration führen. Das macht es schwer, energieeffiziente Maßnahmen umzusetzen. Mit der Veröffentlichung der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) im Bundesanzeiger zum 1. Januar 2024 könnte man annehmen, dass Hausbesitzer nun klare Richtlinien für ihre energieeffizienten Bauprojekte haben. Doch weit gefehlt - inmitten der ständigen Änderungen und neuen Regelungen verlieren viele Verbraucher den Überblick. "Insbesondere für Laien, die ihre Wohnsituation verbessern und energieeffiziente Maßnahmen umsetzen möchten, können die rechtlichen Besonderheiten schnell zu Herausforderungen und Verwirrung führen", erklärt Denis Löw, Energieberater und Geschäftsführer der EnerPlan Energieberatungsagentur, die er gemeinsam mit Andreas Hauf und Timo Munz gegründet hat. "In dieser Situation könnte sich die neue BEG als ein weiterer Unsicherheitsfaktor erweisen."

"Wenn es um Energieoptimierung geht, ist daher eine professionelle Energieberatung gefragt", fährt der Experte fort. "Mit ihr stehen Hausbesitzer rechtlich auf der sicheren Seite." Denis Löw, Andreas Hauf und Timo Munz sind erfahrene Energieberater mit langjähriger Tätigkeit in Baden-Württemberg und Hessen. Mit der EnerPlan Energieberatungsagentur haben sie ihre Kompetenzen gekonnt gebündelt und bieten ihre Dienstleistung nun deutschlandweit an. Gemeinsam unterstützen sie ihre Kunden in allen Fragen rund um das Thema Energieeinsparung: Sie erstellen Sanierungsfahrpläne und begleiten Bauvorhaben, wobei die optimale Nutzung des vorhandenen Potenzials stets im Fokus steht. Auch mit der überarbeiteten Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude kennen sie sich bestens aus, was es dabei zu beachten gilt, haben Denis Löw, Andreas Hauf und Timo Munz im Folgenden zusammengefasst.

1. Zuständigkeiten für die Förderungen

Die neue BEG, die großzügige finanzielle Unterstützung für Sanierungsmaßnahmen bietet, bringt frischen Wind in den Bereich der energetischen Gebäudesanierung. Neben direkten Zuschüssen können Hausbesitzer einen sogenannten Ergänzungskredit beantragen, um förderfähige Ausgaben bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit zu finanzieren. Eine besonders erfreuliche Nachricht für Selbstnutzer: Wer ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 Euro hat, erhält eine zusätzliche Zinsverbilligung von maximal 2,5 Prozentpunkten.

Damit die Förderung in Anspruch genommen werden kann, ist es wichtig zu wissen, wer dafür zuständig ist. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) übernimmt die Bearbeitung von Förderkrediten und Zuschüssen für neue Heizungen. Für private Selbstnutzer im Einfamilienhaus ist die Antragstellung bei der KfW voraussichtlich ab dem 27. Februar 2024 möglich. Ab dem 1. Februar 2024 können sich Interessierte im Kundenportal der KfW registrieren. Für andere Antragsberechtigte wie Mehrfamilienhäuser, Wohneigentümergemeinschaften, Vermieter und Unternehmen gibt es einen gestaffelten Start. Die Termine werden noch bekannt gegeben. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist weiterhin der Ansprechpartner für den Zuschuss bei Umbau, Errichtung oder Erweiterung eines Gebäudenetzes. Auch die Antragstellung für Anlagentechnik, Gebäudehülle und Heizungsoptimierung läuft über das BAFA. Hier können die Förderanträge bereits ab dem 1. Januar 2024 gestellt werden.

2. Änderungen bei der Antragsstellung

Wichtig für Hausbesitzer: Der Förderantrag für einen Zuschuss muss in Zukunft gestellt werden, nachdem ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag geschlossen wurde. Dieser Vertrag muss die Vereinbarung einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung der Förderzusage enthalten. Das bedeutet, dass die Erteilung des Auftrags an die Förderung geknüpft ist. Zusätzlich muss das voraussichtliche Umsetzungsdatum der beantragten Maßnahme innerhalb des Bewilligungszeitraums liegen.

Der Bewilligungszeitraum für Einzelmaßnahmen, Heizungstausch und Förderkredite beträgt statt bisher 24 Monaten zukünftig 36 Monate. Er beginnt mit Zugang der Zuschusszusage beziehungsweise des Zuwendungsbescheids. Eine Option auf Verlängerung gibt es nicht.

3. Heizen mit erneuerbaren Energien

Selbstnutzer, die mit erneuerbaren Energien heizen möchten, können in Zukunft eine maximale Förderung von 70 Prozent erhalten, während für Vermieter eine Obergrenze von 30 Prozent gilt. Alle Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien erhalten eine einheitliche Förderung von 30 Prozent. Selbstnutzer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro erhalten zudem einen zusätzlichen Bonus von 30 Prozent für ihre Wohneinheit.

Hinzu kommen zusätzliche Boni wie zum Beispiel der Klimageschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent, der bis 2028 verfügbar sein soll. Dieser Bonus ist nur für die vom Eigentümer selbstgenutzte Wohneinheit verfügbar. Die Voraussetzung ist der Austausch von Gas-, Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen. Gaszentral- und Biomasseheizungen müssen mindestens 20 Jahre alt sein, um den Bonus in Anspruch nehmen zu können. Die förderfähigen Kosten beim Heizungstausch belaufen sich auf bis zu 30.000 Euro für die erste Wohneinheit. Hausbesitzer sollten jedoch bedenken, dass die Förderungen für Heizungstausch und Heizungsoptimierung weiterhin nicht kombiniert werden können.

Sie möchten als Hausbesitzer von den Zuschüssen und Förderkrediten der Sanierungsförderung 2024 profitieren und sich dabei die Unterstützung erfahrener Experten sichern? Dann melden Sie sich jetzt bei Denis Löw, Andreas Hauf und Timo Munz und vereinbaren Sie einen Termin!

Pressekontakt:

Enerplan Energieberatung GmbH
Vertreten durch: Timo Munz/ Denis Löw/ Andreas Hauf
E-Mail: info@enerplan-energieberatung.de
Webseite: https://enerplan-energieberatung.de/

Original-Content von: Enerplan Energieberatung, übermittelt durch news aktuell