Wenn der Mittelstand kippt: Warum jetzt immer mehr Unternehmer ihr Vermögen in eine Stiftung verlagern
Langenfeld (ots)
Die Zahlen, die das Statistische Bundesamt im März 2026 veröffentlichte, zeichnen ein Bild, das viele Unternehmer nicht mehr ignorieren können: 24.064 beantragte Unternehmensinsolvenzen in Deutschland im Jahr 2025 – ein Plus von 10,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr, der höchste Stand seit 2014. Die Forderungen der Gläubiger summierten sich auf rund 47,9 Milliarden Euro. Hinzu kommen geschätzt 285.000 Arbeitnehmer, deren Arbeitsplätze von diesen Unternehmensinsolvenzen betroffen waren.
„In dieser Lage stellen sich viele Unternehmer eine Frage, die sie sich in guten Jahren nicht stellen mussten: Was passiert mit meinem Privatvermögen, wenn das operative Geschäft kentert?”, sagt Sascha Drache, einer der führenden Experten im deutschen Stiftungsrecht. In diesem Gastbeitrag erläutert er, warum gerade die aktuelle Lage Unternehmer dazu bewegt, ihre Strukturen zu überprüfen.
Eine Krise, die nicht mehr punktuell ist
Die Statistik liest sich wie eine Kette von Frühwarnsignalen. Im Verarbeitenden Gewerbe stiegen die Insolvenzen im ersten Halbjahr 2025 um 17,5 Prozent, im Handel um 13,8 Prozent. Besonders unter Druck stehen die Automobilzulieferer, eine Branche, die mit schwacher Nachfrage, hohen Energiekosten und erschwertem Finanzierungszugang zu kämpfen hat.
Bezogen auf 10.000 Unternehmen gab es 2025 die höchste Insolvenzhäufigkeit im Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 133 Fällen, gefolgt vom Gastgewerbe mit 108 Fällen und dem Baugewerbe mit 104 Insolvenzen. Hinzu kommt eine Gemengelage, die für deutsche Verhältnisse ungewohnt ist: hohe Energiepreise, der eskalierende Zollkonflikt mit den USA, chinesische Konkurrenz im Kerngeschäft – und eine Konjunktur, die nach Einschätzung der Creditreform-Wirtschaftsforschung auch 2026 keine Trendumkehr erwarten lässt.
Was diese Lage von früheren Wellen unterscheidet, ist die Breite des Problems. Mit Abstand am häufigsten betroffen sind Kleinstunternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten – auf sie entfielen rund 81,6 Prozent aller Insolvenzen.
Inhabergeführte Mittelständler, die als Personengesellschaft oder Einzelunternehmen organisiert sind, haften für Verbindlichkeiten ihres Betriebes mit dem gesamten Privatvermögen. Bei einer Insolvenz greift der Gläubigerzugriff über das Unternehmen hinaus – auf das Familienheim, die Ersparnisse, das Wertpapierdepot. Es ist genau dieser Durchgriff, der aus einer betrieblichen Schieflage einen privaten Totalverlust werden lässt.
Das Prinzip: Vermögen, das niemandem mehr gehört
Hier setzt die Familienstiftung an. Anders als ein Unternehmen oder eine GmbH-Beteiligung gehört eine Stiftung niemandem – auch nicht dem Stifter. Sie ist eine verselbständigte Vermögensmasse im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches. Vermögen, das wirksam in sie eingebracht wurde, ist rechtlich vom Privatvermögen des Stifters getrennt und damit dem Zugriff seiner Gläubiger entzogen.
„Eine Stiftung verändert die Spielregeln komplett: Vermögen gehört nicht mehr Ihnen – und genau das macht es so schwer angreifbar”, erklärt der Stiftungsexperte. Hinzu kommt ein steuerlicher Effekt, der in Niedrigzinsphasen weniger relevant war, in der heutigen Lage aber zunehmend ins Gewicht fällt. Eine vermögensverwaltende Familienstiftung unterliegt einer Körperschaftsteuer von 15 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag. Auf Kapitalerträge, Mieten oder Dividenden zahlt sie damit deutlich weniger als ein privater Vermögensinhaber, der bis zu 45 Prozent Einkommensteuer oder 28 Prozent Abgeltungsteuer trägt.
Wer ein Unternehmen über eine Stiftungsholding strukturiert, kann zudem die operative Sphäre rechtlich von der vermögensverwaltenden trennen – ein Aufbau, den Konzerne wie Bosch oder Bertelsmann seit Jahrzehnten praktizieren.
Frühzeitig handeln – nicht erst, wenn die Krise da ist
Drache warnt allerdings vor einer Fehlannahme. „Die Stiftung ist kein Notausgang, den man im Brandfall öffnet. Wer Vermögen erst überträgt, wenn der Insolvenzantrag schon näherrückt, riskiert, dass die Übertragung später angefochten wird.” Tatsächlich erlaubt das Anfechtungsgesetz Gläubigern, Vermögensübertragungen, die bis zu zehn Jahre vor einer Insolvenz vorgenommen wurden, unter bestimmten Voraussetzungen rückabzuwickeln. Wer in einer wirtschaftlich gesunden Phase strukturiert, schließt diese Lücke.
Das ist der Grund, warum Beratungen zur Stiftungsgründung derzeit verstärkt von Unternehmern aufgesucht werden, deren Geschäft noch läuft – die aber die makroökonomische Lage richtig zu deuten wissen. „Die Mandanten, die heute zu mir kommen, sind nicht in der Krise. Sie sehen sie kommen”, betont Drache.
Hinzu treten politische Risikofaktoren: Die Debatte um die Wiedereinführung einer Vermögensteuer hat 2026 neuen Auftrieb erhalten, ein Gutachten der Hans-Böckler-Stiftung hält sie verfassungsrechtlich für gangbar. Auch eine Anhebung der Abgeltungsteuer steht weiter im Raum. In diesem Umfeld wirkt die Stiftung als Strukturpuffer – sie macht Vermögen nicht unsichtbar, aber widerstandsfähiger gegen sich verändernde Rahmenbedingungen.
Fazit: Antizyklisch denken
Die Insolvenzzahlen werden nach Einschätzung von Creditreform-Forschungschef Patrik-Ludwig Hantzsch auch 2026 nicht stagnieren oder zurückgehen. Für Unternehmer, die in den letzten Jahren erhebliche Werte aufgebaut haben, stellt sich damit weniger die Frage nach dem nächsten Quartalsergebnis als nach der Belastbarkeit der eigenen Vermögensstruktur.
Die Familienstiftung ist dabei kein Allheilmittel – sie ist ein bewährtes Rechtsinstrument, das genau auf den Schutz von Vermögen über Generationen hinweg ausgelegt ist. Sinnvoll wird sie ab einem zu strukturierenden Vermögen von rund 150.000 Euro, lange bevor die viel zitierten Größenordnungen großer Industriedynastien erreicht sind.
„Die Großen machen es seit Jahrzehnten so – Bosch, Bertelsmann, Aldi, Lidl. Das Modell ist nicht neu. Neu ist nur, dass jetzt auch der Mittelstand erkennt: In einer Zeit, in der so viele Strukturen ins Wanken geraten, lohnt es sich, die eigene auf festen Boden zu stellen”, schließt Drache. Wer heute strukturiert, handelt nicht aus Angst, sondern aus Vorausschau.
Über Sascha Drache:
Sascha Drache ist Experte für das Stiftungswesen. Er ist seit vielen Jahren in der deutschen Stiftungswelt unterwegs und gilt gemeinhin als der deutsche Stiftungspapst. Mit seiner Beratung in Sachen Stiftungsgründung unterstützt er den deutschen Mittelstand. Dabei begleitet der Experte seine Klienten über die gesamte Phase der Gründung und unterstützt sie dabei, die Stiftung auf einem festen Fundament zu errichten, um den Aufbau und Schutz des Vermögens langfristig sicherzustellen. Mehr Informationen dazu unter: https://www.stiftung.de/
Pressekontakt:
RS Ratgeber Stiftung Beratung e.K.
Vertreten durch: Sascha Drache
E-Mail: info@ratgeber-stiftung.de
Website: https://www.stiftung.de
Ruben Schäfer
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