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Die Wirecard-Investoren haben weniger als einen Monat Zeit, sich für ein Angebot zur Prozessfinanzierung zu entscheiden und eine Entschädigung von EY zu fordern

Die Wirecard-Investoren haben weniger als einen Monat Zeit, sich für ein Angebot zur Prozessfinanzierung zu entscheiden und eine Entschädigung von EY zu fordern
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Hamburg (ots)

Alle geschädigten Anleger, die vom Wirecard-Finanzbetrug betroffen sind, können noch bis zum 15.06.2023 wirksame Maßnahmen ergreifen können, um ihre Verluste zurückzuerhalten, ohne zusätzliches Kostenrisiko.

Die Anleger können die Klage nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) anmelden. Dies ist der effektivste Weg, um zu klären, ob EY seine Pflichten bei der Abschlussprüfung verletzt hat und damit gegenüber den Wirecard-Anlegern für deren Verluste haftet. Die Teilnahme an diesem Verfahren gibt den Anlegern auch das Recht, an einer möglichen Vergleichsvereinbarung beteiligt zu werden, die sich daraus ergibt.

Bei solchen Streitigkeiten werden nach dem Musterverfahrensgesetz Tatsachen- und Rechtsfragen, die bei mindestens zehn Schadensersatzansprüchen von erheblicher Bedeutung sind, gebündelt entschieden. Dies soll sowohl die Arbeitsbelastung der Gerichte minimieren als auch den geschädigten Anlegern die spätere Durchsetzung ihrer Ansprüche erleichtern. Und es bietet eine kostengünstige Möglichkeit, rechtsverbindlich zu klären, ob EY ein vorsätzliches Fehlverhalten vorgeworfen werden kann. Um in dem genannten KapMuG-Verfahren Ansprüche anzumelden, müssen sich die Anleger anwaltlich vertreten lassen. Um sicherzustellen, dass keine zusätzlichen Kosten entstehen, besteht die Möglichkeit, eine Prozessfinanzierung in Anspruch zu nehmen

In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu erwähnen, dass die Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAS) nach dem aufwändigsten Verfahren ihrer Geschichte schwere Sanktionen gegen EY verhängt hat. Konkret wurde EY Deutschland in den nächsten 2 Jahren die Erteilung neuer Mandate untersagt. Darüber hinaus wurden Geldbußen gegen fünf Wirtschaftsprüfer sowie gegen das Unternehmen selbst verhängt. APAS sehe es als erwiesen an, dass EY und die verantwortlichen Mitarbeiter ihre Berufspflichten verletzt haben, teilte die Behörde am 03.04.2023 mit. EY Deutschland war für die Prüfung der gefälschten Jahresabschlüsse des Aschheimer Unternehmens von 2016 bis 2018 verantwortlich.

LitFin - als einer der größten europäischen Prozessfinanzierer - ermöglicht es geschädigten Anlegern, sich vorab zu besten Konditionen an dem Verfahren zu beteiligen. Für Anleger, die einen Finanzierungsvertrag mit LitFin abgeschlossen und Pinsent Masons als Rechtspartner bevollmächtigt haben, ist die Registrierung und rechtliche Vertretung im KapMuG-Verfahren gewährleistet.

Alle von LitFin finanzierten Teilnehmer tragen während des gesamten Klageverfahrens, sowohl vor Gericht als auch bei Vergleichsverhandlungen, kein Prozesskostenrisiko, da LitFin alle Gerichts-, Anwalts- und Sachverständigenkosten übernimmt. Im Erfolgsfall wird lediglich eine prozentuale Erfolgsprovision von den erzielten Einnahmen berechnet, die sich nach der Höhe des Schadens richtet und in der Regel zwischen 18-21% liegt. Im Fall Wirecard hat LitFin derzeit mehr als 6.000 Privatanleger versammelt. Das stärkt ihre Verhandlungsposition erheblich.

Es bleibt allen Anlegern nur noch ca. ein Monat, um sich der voll finanzierten Klage von LitFin anzuschließen. Obwohl bekannt ist, dass die Anleger bis zum 18. September Zeit haben, sich im KapMuG zu registrieren, ist der Fall komplex, und die genaue Berechnung des Schadensersatzes erfordert Zeit. Daher hat LitFin den 15.06.2023 als Frist für die Einreichung der Klage festgelegt.

Weitere Informationen über den Fall und das Angebot der LitFin finden Sie hier: https://wirecardclaim.com/.

Pressekontakt:

wirecardclaim@lit-fin.eu
Tel: +49 40 468986140

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