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Rosenbauer International AG

EANS-Hauptversammlung: Rosenbauer International AG
Einladung zur Hauptversammlung

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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ROSENBAUER INTERNATIONAL Aktiengesellschaft Leonding, FN 78543 f ISIN AT0000922554 Einladung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur

18. ordentlichen Hauptversammlung der ROSENBAUER INTERNATIONAL Aktiengesellschaft

am Freitag, dem 21. Mai 2010, um 14.00 Uhr, im Alten Rathaus der Stadt Linz (Gemeinderatssaal), 4020 Linz, Hauptplatz 1-5.

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und  Corporate
    Governance-Bericht,  des  Konzernabschlusses  samt  Konzernlagebericht,  des
    Vorschlags für die Gewinnverwendung und  des  vom  Aufsichtsrat  erstatteten
    Berichts für das Geschäftsjahr 2009

 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des  Vorstands  für  das
    Geschäftsjahr 2009

 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder  des  Aufsichtsrats  für
    das Geschäftsjahr 2009

 5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das  Geschäftsjahr
    2010

 6. Beschlussfassung  über  die  neuerliche  Ermächtigung  des  Vorstands  zum
    Erwerb (Rückkauf) eigener Aktien nach § 65 Abs 1 Z 4 und 8 AktG

 7. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung, insbesondere  zur  Anpassung
    der  Satzung  an  geänderte   gesetzliche   Bestimmungen   -   Aktienrechts-
    Änderungsgesetz 2009

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Folgende Unterlagen liegen ab 30. April 2010 zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft 4060 Leonding, Paschinger Straße 90, Investor Relations, Mag. Gerda Königstorfer, auf:

Jahresabschluss mit Lagebericht, Corporate Governance-Bericht, • Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, • Vorschlag für die Gewinnverwendung, • Bericht des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2009; • Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 7, • Bericht des Vorstands gemäß § 65 Abs. 1 b iVm § 153 Abs. 4 AktG.

Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht, sind ab 30. April 2010 außerdem im Internet www.rosenbauer.com zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre GEM. §§ 109, 110 und 118 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in

Schriftform spätestens am 30. April 2010 der Gesellschaft ausschließlich an  der
Adresse 4060 Leonding, Paschinger Straße 90, Abteilung Investor Relations,  Mag.
Gerda Königstorfer, zugeht. Jedem so  beantragten  Tagesordnungspunkt  muss  ein
Beschlussvorschlag    samt    Begründung    beiliegen.    Zum    Nachweis    der
Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage  einer
Depotbestätigung  gemäß  § 10a  AktG,  in   der   bestätigt   wird,   dass   die
antragstellenden Aktionäre  seit  mindestens  drei  Monaten  vor  Antragstellung

Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 11. Mai 2010 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0)732 6794 - 89 oder an 4060 Leonding, Paschinger Straße 90, Abteilung Investor Relations, Mag. Gerda Königstorfer, oder per E-Mail ir@rosenbauer.com, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung eines Notars für die das oben zur Depotbestätigung Ausgeführte sinngemäß gilt.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110 und 118 AktG, insbesondere wie der Nachweis des erforderlichen Aktienbesitzes zu erbringen ist, sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.rosenbauer.com zugänglich.

Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 11. Mai 2010 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Depotverwahrte Inhaberaktien Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 18. Mai 2010 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss.

Per Post ROSENBAUER INTERNATIONAL AG

Investor Relations
      z.Hd. Frau Mag. Gerda Königstorfer
      Paschinger Straße 90
      4060 Leonding

Per SWIFT GIBAATWGGMS (Message Type MT598; unbedingt ISIN AT0000922554 im Text angeben)

Per Telefax: +43 (0)732 6794 - 89 z.Hd. Frau Mag. Gerda Königstorfer

Nicht depotverwahrte Inhaberaktien Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung eines österreichischen öffentlichen Notars, die der Gesellschaft ausschließlich unter einer der oben genannten Adressen zu gehen muss.

Für den Inhalt der Bestätigung des Notars gilt das nachfolgend Ausgeführte sinngemäß (mit Ausnahme der Depotnummer).

Depotbestätigung gem. § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

• Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines  im  Verkehr
   zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
 •  Angaben  über  den  Aktionär:  Name/Firma,   Anschrift,   Geburtsdatum   bei
   natürlichen  Personen,  gegebenenfalls  Register   und   Registernummer   bei
   juristischen Personen,
 • Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000922554,
 • Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
 • Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 11. Mai 2010 beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.

Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

Vertretung durch Bevollmächtigte Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs. 3 AktG sinngemäß. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.

Die Vollmacht bzw. der Widerruf der Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens 20. Mai 2010, 16.00 Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:

Per Post ROSENBAUER INTERNATIONAL AG

Investor Relations
      z.Hd. Frau Mag. Gerda Königstorfer
      Paschinger Straße 90
      4060 Leonding

Per Telefax: +43 (0)732 6794 - 89

Per E-Mail: ir@rosenbauer.com, wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist

Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich: Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

Ein Vollmachtsformular bzw. ein Formular für den Widerruf der Vollmacht wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.rosenbauer.com abrufbar.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 6.800.000 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

keine eigenen  Aktien.  Die  Gesamtzahl  der  teilnahme-  und  stimmberechtigten
Aktien beträgt im  Zeitpunkt  der  Einberufung  der  Hauptversammlung  6.800.000
Stückaktien.

Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 13.30 Uhr.

Leonding, im April 2010

                                  Der Vorstand
Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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Rückfragehinweis:

Rosenbauer International AG
Mag. Gerda Königstorfer
Tel.: 0732/6794-568
gerda.koenigstorfer@rosenbauer.com

Branche: Maschinenbau
ISIN: AT0000922554
WKN: 892502
Index: WBI, ATX Prime
Börsen: Berlin / Freiverkehr
Stuttgart / Freiverkehr
Wien / Amtlicher Handel

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