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Soziale Vermieter: Wohnungsbauförderung der Schweriner Landesregierung ist unzureichend

Schwerin. Die sozialen Vermieter Mecklenburg-Vorpommerns haben die öffentliche Förderung des Baus bezahlbarer Wohnungen durch die Landesregierung als unzureichend kritisiert.

„Uns geht es in erster Linie nicht um die Höhe der Förderung*, sondern um die einzelnen Regelungen“, sagt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW). „Sie sind zu statisch, unflexibel und bürokratisch. Andere Bundesländer machen vor, wie es besser geht. Unser Problem: die Förderkriterien haben oftmals mit der Praxis und den konkreten Bedürfnissen der Wohnungsunternehmen nichts zu tun. Deshalb können viele Unternehmen die staatliche Förderung nicht nutzen.“

René Gansewig, Vorsitzender des VNW-Landesverbands Mecklenburg-Vorpommern, nennt ein Beispiel der Probleme: „Durch die Erhöhung des Mindestlohnes überschreiten viele Bezieher die Einkommensgrenze für eine Sozialwohnung. Wer aber Mindestlohn erhält, kann sich noch lange keine normale Wohnung leisten. Da hätte die Einkommensgrenze längst angepasst werden müssen.“

Die sozialen Vermieter hätten in den vergangenen Jahren in vielen Gesprächen mit Vertretern der zuständigen Ministerien Vorschläge unterbreitet, wie die Förderung praxisnäher gestaltet werden könnte, sagt VNW-Direktor Breitner. „Leider verfestigt sich bei uns jedoch der Eindruck, dass wir einen Pudding boxen. Wir erzielen keine Wirkung und es kommt zu keiner Veränderung. Die Landesregierung pflegt einen guten Dialog mit der Wohnungswirtschaft. Nur nützt es wenig, viel zu reden, wenn nicht gehandelt wird.“

VNW-Landeschef René Gansewig, der zugleich Vorstandssprecher die NEUWOBA Neubrandenburger Wohnungsbaugenossenschaft eG ist, ergänzt: „Wir brauchen ein Wohnungsbauermöglichungsprogramm und kein Verhinderungsprogramm. Die Webfehler bei der öffentlichen Förderung müssen endlich beseitigt werden.“ Breitner und Gansewig verweisen auf haftungsrechtliche Konsequenzen, die sich aus der Förderung in der derzeitigen Form ergeben.

Die sozialen Vermieter fordern u.a., dass Wärme-Contracting auch bei geförderten Maßnahmen – beispielsweise PV-Anlage oder Wärmepumpe – erlaubt werden sollte. Beim Wärme-Contracting plant ein externer Dienstleister (Contractor) die Heizungsanlage, finanziert deren Einbau sowie Betrieb und liefert dem Gebäudeeigentümer bzw. den Nutzern Wärme. Dafür wir ein Entgelt berechnet.

Vor allem im ländlichen Raum leiden vielen Unternehmen unter einer hohen Leerstandsquote. An einem Abriss führt dann oft kein Weg vorbei. Die sozialen Vermieter halten eine Förderung von 200 Euro pro Quadratmeter für notwendig. Das Ministerium verweist darauf, dass sich Bundes- und Landesförderung auf 140 Euro pro Quadratmeter summieren.

*Im Jahr 2024 fördert das Land Mecklenburg-Vorpommern nach Angaben des Landesförderinstituts den Bereich Wohnraum mit insgesamt rund 135 Millionen Euro.

15/01/2026

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 478 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 730.000 Wohnungen leben rund zwei Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,74 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de

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