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Deutsche Schutzvereinigung Auslandsimmobilien e.V.

Kanaren/Balearen: Wird der Immobilienverkauf an Ausländer eingeschränkt?

Freiburg (ots)

Im Laufe der Jahrzehnte wurden die spanischen Küsten fast vollständig zugebaut. Viele Ausländer haben sich eine Wohnung oder ein Haus als Zweitwohnsitz gekauft. Sonne, Strand und Meer ist das übliche Motiv. Auf lokalen und regionalen Immobilienmärkten beeinflussen Ausländer maßgeblich die Immobilienpreise und können mehr bezahlen als Einheimische. Hinzu kommen noch in den Großstädten die touristisch vermieteten Wohnungen, die das normale Mietangebot stark reduzieren. Deshalb wird nicht nur in Spanien überlegt, wie man solchen Auswüchsen wirksam begegnen kann.

Balearische Inseln: Gegen den Ausverkauf

Die Balearen ziehen bereits die Möglichkeit einer Gesetzgebung mit Beschränkungen in Betracht. Die aktuelle Regierung, bestehend aus PSOE, Podemos und Més, will eine Kommission einsetzen, die die Möglichkeit prüfen soll, ob der Erwerb von Wohnungen verboten werden kann, falls die Kaufinteressenten noch keine fünf Jahre dort ansässig waren und unabhängig davon, ob Ausländer oder nicht.

Letzteres lässt sich leicht damit erklären, dass man mit dem Einbezug der eigenen Landsleute vermeiden will, gegen das EU-Diskriminierungsverbot zu verstoßen, stellt Peter Schöllhorn, Vorsitzender der Deutschen Schutzvereinigung Auslandsimmobilien e. V., fest ( www.dsa-ev.de).

Kanarische Inseln: Neue Initiative

Antonio Morales, Präsident des Inselrats von Gran Canaria, ist der Ansicht, dass der übermäßige Erwerb von Immobilien durch Ausländer negative soziale und ökologische Folgen für die Insel habe. Aus diesem Grund hat seine politische Partei Nueva Canarias darauf gedrängt, dass das Thema von einer parlamentarischen Kommission behandelt wird.

Verantwortlich für den Anstieg sei der hohe Anteil an Transaktionen durch Ausländer, so der Regionalpolitiker weiter: Auf den Kanaren wurde in den ersten sechs Monaten des Jahres 2022 jede zweite Wohnimmobilie von einem Ausländer gekauft.

Wird es Beschränkungen geben?

Erwerbsverbote sind durchaus denkbar und je nach Ausgestaltung auch EU-rechtlich zulässig. Dies zeigt sich u. a. im Nachbarland Österreich. Man wird aber davon ausgehen können, dass es höchstens lokale oder gewisse regionale Beschränkungen geben wird, so Rechtsanwalt Peter Schöllhorn. Letztendlich werde Spanien nicht den Ast der Bau- und Tourismusbranche absägen, der zu einem nicht geringen Teil zum Bruttosozialprodukt beiträgt.

Deutsche Schutzvereinigung Auslandsimmobilien e.V.

Die DSA e.V. mit Sitz in Freiburg im Breisgau ist eine auf Auslandsimmobilien spezialisierte Verbraucherschutzeinrichtung, die als Qualifizierte Verbraucherschutzeinrichtung gemäß Richtlinie 98/27/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und gemäß § 4 Unterlassungsklagengesetz anerkannt und registriert ist ( www.dsa-ev.de).

Pressekontakt:

Peter Schöllhorn
DSA e. V.
Zähringerstr. 373, D-79108 Freiburg
Telefon: +49(0)761/55012, E-Mail: info@dsa-ev.de,
www.dsa-ev.de.

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