Nationalitätennennung durch die Polizei: „Redaktionen müssen weiterhin sorgfältig abwägen“
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Nationalitätennennung durch die Polizei:
„Redaktionen müssen weiterhin sorgfältig abwägen“
Mit Sorge nimmt der Deutsche Presserat die Anweisung des bayerischen Innenministeriums zur Kenntnis, wonach die Polizei vom 1. Oktober 2025 an die Nationalität von Tatverdächtigen und Opfern in ihrer Pressearbeit „grundsätzlich aktiv“ nennen soll. Diese Änderung markiert einen deutlichen Kurswechsel gegenüber der bisherigen, am Pressekodex orientierten Praxis.
„Eine routinemäßige Nennung der Nationalität birgt die Gefahr, Vorurteile gegen ganze Gruppen wegen des vermuteten oder erwiesenen Fehlverhaltens Einzelner zu entwickeln oder zu verstärken“, betont Manfred Protze, Sprecher des Deutschen Presserats. Die neue Linie der bayerischen Polizei ändert nichts an der Verantwortung der Redaktionen. „Redaktionen müssen weiterhin sorgfältig abwägen, ob es für die Nennung der Nationalität im konkreten Fall ein begründetes überwiegendes öffentliches Interesse gibt.“
Der Presserat erinnert in diesem Zusammenhang an die publizistischen Grundsätze des Pressekodex, insbesondere an Ziffer 12 und die zugehörige Richtlinie 12.1, die für die journalistische Berichterstattung über Straftaten gelten. Dort heißt es:
In der Berichterstattung über Straftaten ist darauf zu achten, dass die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täterinnen und Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt. Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.
Manfred Protze: „Der Pressekodex ist ein ethischer Kompass. Er schützt die betroffenen Gruppen vor unbegründeten Verallgemeinerungen und die grundlegende Wertordnung vor Erosionen. Das hat gerade in aufgeheizten Debatten ein hohes Gewicht.“
Der Deutsche Presserat hat 2017 eine Praxisleitlinie für Redaktionen herausgegeben, die unter folgendem Link zum Download zur Verfügung steht:
https://www.presserat.de/files/presserat/dokumente/pressekodex/Pressekodex_Leitsaetze_RL12.1.pdf
Sie benötigen Fotos vom Presserat und Pressekodex? Hier geht es zu unserem Download-Center: https://www.presserat.de/download-fotos.html
Ansprechpartnerin für die Presse: Anna Ernst Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit DEUTSCHER PRESSERAT Fritschestraße 27-28, 10585 Berlin Tel.: 030/367007-19 Fax: 030/367007-20 ernst@presserat.de www.presserat.de
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