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Four 20 Pharma-Gründer begrüßen grünes Licht der Bundesregierung für Cannabis-Gesetz

Four 20 Pharma-Gründer begrüßen grünes Licht der Bundesregierung für Cannabis-Gesetz
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Essen/Paderborn, 23. Februar 2024 – Für die Gründer der Four 20 Pharma GmbH, einem der führenden Medizinalcannabis-Unternehmen in Deutschland, ist die Zustimmung des Bundestages zum Cannabis-Gesetz ein entscheidender Erfolg im Kampf gegen die Stigmatisierung der Heilpflanze. Thomas Schatton und Torsten Greif hatten sich intensiv politisch für die Legalisierung eingesetzt. Sie betonen aber auch, dass Aufklärungsarbeit in Zukunft weiterhin eine zentrale Rolle spielen müsse.

Mit der Zustimmung zum Cannabis-Gesetz (CanG) hat der Deutsche Bundestag am heutigen Freitag, 23. Februar 2024, eine historische Entscheidung in der Gesundheits- und Drogenpolitik getroffen. Thomas Schatton und Torsten Greif, Gründer und CEOs des Paderborner Medizinalcannabis-Unternehmens Four 20 Pharma GmbH (Four 20 Pharma), begrüßen den Beschluss – insbesondere, weil der Zugang zu Medizinalcannabis künftig vereinfacht wird und somit mehr Menschen an das wirkungsvolle Medikament kommen.

„Wir freuen uns, dass die Politik erkannt hat, dass die bisherige Prohibitionspraxis gescheitert ist, und Deutschland nun mit einem klaren Konzept zum Vorreiter für einen verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis werden kann. Das Gesetz ist ein wichtiger Anstoß für echte Veränderung in der öffentlichen Wahrnehmung dieser uralten Heilpflanze und bedeutet für die Patientinnen und Patienten eine große Erleichterung“, erklärt Thomas Schatton.

„Auch wenn das deutsche Modell in weiten Teilen restriktiver ist als zum Beispiel die Regelungen in Kanada, den USA oder den Niederlanden und somit hinter den anfangs geweckten Erwartungen bleibt, sehen wir das CanG als wichtigen Schritt auf dem Weg der Enttabuisierung des Konsums von Cannabis. Das heißt aber nicht, dass wir mit unserer Aufklärungsarbeit nun am Ende sind – im Gegenteil“, ergänzt Torsten Greif. Four 20 Pharma werde sich auch in Zukunft weiter dafür einsetzen, mit alten Stigmata aufzuräumen und Medizinalcannabis als Therapie für eine Vielzahl von Krankheitsbildern bekannter zu machen, so die Gründer.

Im Rahmen einer zeitweise turbulenten Debatte im Gesundheitsausschuss war die Beschlussvorlage am Mittwoch, 21. Februar 2024, noch einmal angepasst worden, bevor die Abgeordneten im Bundestag am Freitag darüber abstimmten. Die Ausschussmitglieder einigten sich darauf, die im privaten Raum zulässige Besitzmenge auf 50 Gramm getrocknetes Cannabis festzulegen. Im öffentlichen Bereich soll eine Obergrenze von 25 Gramm gelten. Außerdem ist der Eigenanbau von drei weiblichen Pflanzen und die spätere Schaffung von Anbauvereinigungen Teil des Beschlusses. Die Regelung für Schutzzonen wurde derweil gelockert: Sie sollen nun im Abstand von 100 statt 200 Metern um Schulen und Kinderspielplätze eingerichtet werden.

Bei Four 20 Pharma ist man vor allem erleichtert, dass es künftig deutlich einfacher wird, Medizinalcannabis zu verschreiben. Denn aktuell stehen Ärzte vor hohen Hürden, wenn sie ihre Patienten mit der Heilpflanze therapieren möchten. Weil Cannabis durch das CanG nicht mehr als Betäubungsmittel, sondern als verschreibungspflichtiges Medikament eingestuft wird, wird die Verordnung unkomplizierter.

„Wir hoffen, dass dadurch noch mehr Menschen von den Vorteilen profitieren können und sich die Therapiemethode weiter etabliert“, so Schatton. „Unser Unternehmensfokus gilt auch weiterhin dem Medizinalcannabis-Markt. Darin bestätigen uns die zahlreichen positiven Erfahrungen, von denen uns Patientinnen und Patienten Tag für Tag berichten“, bekräftigt Greif.

Nach der Zustimmung des Bundestages muss das CanG im März noch den Bundesrat passieren. Dieser kann das Gesetz aber nicht mehr verhindern, sondern nur verzögern. Geplant ist, dass die Regelungen ab dem 1. April 2024 schrittweise in Kraft treten.

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