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Reparatur auf Umwegen: Wer zahlt, wenn beim Versand was schiefgeht?

Reparatur auf Umwegen: Wer zahlt, wenn beim Versand was schiefgeht?
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Reparatur auf Umwegen: Wer zahlt, wenn beim Versand was schiefgeht?

Wer sich einen Gaming-Rechner maßgeschneidert zusammenstellt, kann dafür mehrere Tausend Euro ausgeben. Funktioniert der neue PC innerhalb kurzer Zeit nicht mehr richtig, ist das ärgerlich. Doppelt ärgerlich wird es, wenn die teure Hardware auf dem Weg zur Reparatur zu Bruch geht. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) erklärt, wer in solchen Fällen haftet.

Das EVZ erreichen regelmäßig Anfragen von Verbrauchern, deren Geräte beim Versand zur Reparatur beschädigt wurden.

Beispiel aus der Beratungspraxis des EVZ

Ariane M.(Name von Redaktion geändert) hat sich bei einem französischen Online-Händler einen neuen PC fürs Gaming-Setup zu Hause zusammenstellen lassen. Nach nur wenigen Monaten macht der neue Computer bereits Probleme: langsame Ladezeiten, regelmäßige Programm-Abstürze, bis das Betriebssystem gar nicht mehr startet. Sie wendet sich also an den Kundenservice, der ihr anbietet, den Rechner für eine kostenlose Reparatur einzuschicken.

Da sie die Original-Verpackung weggeworfen hat, stellt der Händler ihr sogar geeignetes Verpackungsmaterial zur Verfügung. Inklusive einer ausführlichen Anleitung, wie sie das Gerät einpacken sollte. Doch als der Gaming-PC beim Online-Händler ankommt, sind wichtige Teile im PC-Innenleben kaputt. Das Ergebnis: Der Verkäufer weigert sich, die Reparaturkosten zu tragen.

Gewährleistung ja, aber was passiert bei Transportschäden?

Wenn ein Gerät, wie etwa ein neuer Gaming-Computer, innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf kaputtgeht, greift in der EU die gesetzliche Gewährleistung. Das heißt, der Verkäufer muss den defekten PC reparieren oder ersetzen. Was passiert aber, wenn wie im Fall von Ariane das ohnehin schon defekte Gerät auf dem Weg zur Reparatur auch noch beschädigt wird?

Für Alexander Wahl, Jurist beim EVZ, ist klar: „Das Risiko für die Rücksendung der Ware trägt hier der Unternehmer. Verbraucher sind aber verpflichtet, das Produkt sicher und ordnungsgemäß zu verpacken, bevor es in den Versand geht.“ Um das nachzuweisen, empfiehlt der Experte alles genau zu dokumentieren. Also ein Foto oder Video davon zu machen, wie und mit welchem Material das Gerät eingepackt wurde.

Keine Pflicht für Verbraucher, aber wer den Platz zu Hause hat, kann für solche Fälle den Originalkarton aufbewahren. „Wenn man aber die Originalverpackung nicht mehr hat, kann man beim Unternehmen nachfragen. Manchmal stellen diese geeignetes Verpackungsmaterial bereit“, sagt Wahl. Ansonsten müssen Verbraucher Versandkarton, Luftpolsterfolie & Co. selbst organisieren. Wovon der EVZ-Experte allerdings abrät: „Fragile Teile, wie zum Beispiel eine Grafikkarte, ungeschützt in den Karton packen. Diese sollten möglichst bruchsicher verpackt sein, um Schäden zu vermeiden.“

Wer hilft, wenn dennoch etwas schief geht?

Hat man allerdings, wie Ariane M., die Ware ordnungsgemäß zum Versand vorbereitet und es passiert dennoch ein Malheur, haftet grundsätzlich der Verkäufer für den Schaden. Doch hier kommt es immer wieder zu Problemen zwischen Verbrauchern und Händlern, wie das EVZ-Juristenteam aus der Beratung weiß. „Hat der Verbraucher alles korrekt gemacht und das Unternehmen stellt sich quer, sollte man sich rechtlich beraten lassen“, sagt Alexander Wahl.

Neben der außergerichtlichen Streitbeilegung des EVZ besteht bei grenzüberschreitenden Fällen auch die Möglichkeit, sich an eine Schlichtungsstelle zu wenden. Informationen dazu gibt es bei der Kontaktstelle für Schlichtung in Europa.

Auch ein vereinfachtes europäisches Gerichtsverfahren kann helfen, die Gewährleistungs-Ansprüche grenzüberschreitend durchzusetzen. Verbraucher sollten den Gerätewert beachten: Das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen (Small Claims) gilt nur bis 5.000 Euro. Neue Gaming-Komplettsysteme können diesen Betrag je nach Ausstattung auch überschreiten. Informationen zum Verfahren bietet das EVZ online.

Checkliste: Was ist beim Rückversand teurer Hardware zu beachten?

  • Für Transportschäden haftet in der Regel der Verkäufer, Verbraucher müssen aber dafür sorgen, die Ware sicher zu verpacken.
  • Originalkarton benutzen oder beim Verkäufer nachfragen, ob dieser Verpackungsmaterial bereitstellt.
  • Ausreichend Polstermaterial benutzen, damit fragile Teile den Transport unbeschadet überstehen.
  • Beim Rücksenden eines kompletten Computers auch an die Transportsicherung im Inneren denken.
  • Dokumentation: Wie wurde die Ware eingepackt? Machen Sie ein Foto oder Video vom Karton und dessen Inhalt, bevor Sie diesen verschließen.

Ihr Kontakt für Presseanfragen: Kerstin Ernst

Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
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