Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
Pflegekraft aus dem EU-Ausland beschäftigen – aber wie?
Pflegekraft aus dem EU-Ausland beschäftigen – aber wie?
Pflegeheim oder Betreuung in den eigenen vier Wänden? Diese Frage stellt sich vielen Senioren, sobald der Alltag schwerer fällt. Der Großteil der Deutschen wünscht sich dabei eine Pflege in gewohnter Umgebung: 2023 wurden laut Statistischem Bundesamt rund 86 Prozent der Befragten zuhause versorgt. Immer mehr Familien vertrauen dabei auf Hilfe von Betreuungskräfte aus dem EU-Ausland. Worauf Sie dabei achten sollten, fasst das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) zusammen.
Meist leben die Betreuungskräfte im Haushalt der pflegebedürftigen Person und unterstützen diese im Alltag – etwa beim Haushalt, Kochen und Waschen, beim An- und Ausziehen oder der Körperpflege. Das Modell ist auch als „Live-in-Care“ bekannt. Häufig kommt das Personal aus osteuropäischen Ländern wie Polen, Slowakei oder Bulgarien, die durch niedrigere Kosten und kurzfristige Anstellung attraktiv sein können.
Wo man eine geeignete Unterstützung findet
Doch wie komme ich an eine Pflegekraft? Und muss ich selbst jemanden einstellen? Hilfe bei der Vermittlung von Betreuenden aus dem Ausland bieten beispielsweise Organisationen wie die Caritas oder die Diakonie an. Alternativ gibt es online viele Vermittler-Firmen, die Kontakt zu einem Unternehmen im EU-Ausland herstellen, das Pflegepersonal entsendet.
Dank Arbeitnehmer-Freizügigkeit in der EU braucht es für Pflegende aus dem EU-Ausland auch keine besondere Erlaubnis.
Die Regeln – was muss ich beachten?
Als direkter Arbeitgeber schließen Sie mit der Pflegekraft einen Arbeitsvertrag ab und können Arbeitszeiten sowie Tätigkeiten selbst festlegen. Aber: Sie müssen die Vorgaben zu Mindestlohn, Arbeitszeiten und Urlaub einhalten. Zudem sind Sie für Sozialabgaben und Steuer verantwortlich und tragen bei einem Arbeitsausfall das Risiko.
Einen wesentlich geringeren Bürokratieaufwand stellt das Beauftragen einer selbstständigen Pflegekraft dar. Oder Sie wenden sich an ein Unternehmen, das eine bei ihm angestellte Pflegekraft entsendet . Das Entsende-Unternehmen ist dann für die Einhaltung der Mindeststandards des deutschen Arbeitsrechtes, wie Mindestlohn oder Urlaub, verantwortlich. Im Alltag sollten Familien aber darauf achten, dass besonders die Pausen- und Ruhezeiten auch tatsächlich eingehalten werden.
Vorsicht: Häufig wird mit einer „24-Stunden-Betreuung“ geworben. Das ist mit einer einzigen Pflegekraft laut Arbeitszeitgesetz nicht zulässig!
Kosten – Zahlt das die Pflegekasse?
Der klare Vorteil von entsandten oder selbstständigen Pflegenden: Um Sozialabgaben und Versicherung kümmert sich das Unternehmen oder der Pflegende selbst. Wichtig: Die sogenannte A1-Bescheinigung ist in beiden Fällen Pflicht. Sie dient als Nachweis darüber, dass die Pflegekraft im Heimatland sozialversichert ist.
Und wie viel kostet das? Wenn Sie eine Betreuungskraft direkt anstellen, belaufen sich die Personalkosten auf etwa 2.800 Euro im Monat. Beim Entsende-Modell liegen sie in der Regel zwischen 2.600 und 3.500 Euro im Monat. Nicht selten kommen noch Vermittlungsgebühren dazu.
Die Kosten dafür tragen zunächst die Pflegebedürftigen beziehungsweise deren Angehörige. Ob die Pflegeversicherung übernimmt oder Pflegegeld ausgezahlt wird, hängt vom Pflegegrad und der persönlichen Situation ab.
Damit Betreuungskräfte aus dem Ausland wirklich zur Entlastung der Familie beitragen, sollten Sie die rechtlichen Vorgaben kennen. Einen detaillierten Überblick zu den unterschiedlichen Varianten, wie Sie Pflegekräfte aus dem Ausland legal beschäftigen können, lesen Sie auf der EVZ-Webseite.
Ihr Kontakt für Presseanfragen: Kerstin Ernst
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