Alle Storys
Folgen
Keine Story von Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland mehr verpassen.

Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland

Gewusst wie: Abo kündigen kann so einfach sein

Gewusst wie: Abo kündigen kann so einfach sein
  • Bild-Infos
  • Download

Die Lebenshaltungskosten steigen weiter und so fragen sich viele Verbraucherinnen und Verbraucher, auf welche Ausgaben sie verzichten können. Da sich Abonnements und Mitgliedschaften zudem oft automatisch verlängern, suchen Verbraucherinnen und Verbraucher aktuell vermehrt nach Möglichkeiten, diese Verträge zu beenden.

Gleichzeitig häufen sich beim Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) Beschwerden über Online-Dienstleister aus dem EU-Ausland, die mit einem vermeintlich „einfachen und schnellen“ Kündigungsservice werben. Die Dienstleister behaupten: Kündigen sei schwierig, mit ihrer Hilfe jedoch kinderleicht!

Ob das stimmt und wie man richtig kündigt, erklärt Ihnen das EVZ.

Einfach kündigen mit dem Kündigungsbutton

Die Kündigung per Mausklick ist in Deutschland seit Juli 2022 für Unternehmen Pflicht. Der Kündigungsbutton muss leicht zu finden und eindeutig beschriftet sein. Sie geben nur Ihre Kundendaten ein und schicken Ihre Kündigung über eine klar beschriftete Schaltfläche wie „Kündigung bestätigen“ ab. Das Unternehmen muss Ihnen eine Eingangsbestätigung zukommen lassen. In der Regel wird dies per E-Mail erfolgen.

Der Kündigungsbutton ist in vielen Fällen auch für Unternehmen aus dem Ausland Pflicht, wenn sie sich bewusst an Kundinnen und Kunden aus Deutschland richten (z. B. mit einer .de-Domain oder einer deutschsprachigen Website). Will ein Unternehmen über seine Website Verträge mit Kundinnen und Kunden aus Deutschland abschließen, muss es einen Kündigungsbutton geben. Das gilt auch, wenn eine online angebotene Dienstleistung in Deutschland erbracht wird. Ausnahmen kann es z. B. bei Beförderungsverträgen geben.

Online-Kündigungsservice sorgt für Probleme

Leider halten sich aktuell nicht alle Unternehmen an die einfache Kündigungsbutton-Lösung. Verbraucherinnen und Verbraucher suchen daher im Internet nach einer alternativen Möglichkeit zu kündigen. Verschiedene Unternehmen, u. a. aus den Niederlanden, haben dies erkannt und bieten online das Erstellen und Versenden von Kündigungen an. Sie behaupten, zu kündigen sei kompliziert und lassen sich ihren Service teuer bezahlen.

Verbraucherinnen und Verbraucher berichten dem EVZ von folgenden Problemen mit diesen Anbietern:

  • Sie erhalten keinen Nachweis über den Versand der Kündigung.
  • Der Dienstleister schickt die Kündigung an die falsche Adresse oder gar nicht.
  • Kündigungsfristen werden nicht geprüft. Verbraucherinnen und Verbraucher gehen aber davon aus, die Kündigung sei wirksam (und zeitnah) erfolgt.
  • Verbraucherinnen und Verbraucher nutzen oft Suchmaschinen, um zu erfahren, wie sie einen bestimmten Vertrag kündigen können und um im Idealfall direkt auf die richtige Internetseite zu gelangen. Sie klicken dann auf einen der ersten Links in den Suchergebnissen. Was viele nicht wissen: Es handelt sich nicht um die Webseite des Unternehmens, bei dem sie kündigen möchten, sondern um Werbeanzeigen, die die Dienstleister gezielt schalten, um ganz oben zu erscheinen.
  • Der Online-Service erweckt den Eindruck, er habe einen direkten Kontakt zu den Unternehmen, bei denen gekündigt werden soll. Das stimmt aber nicht.
  • Neben der Einmalzahlung für die Kündigung wird, ohne, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher es merken, ein Kundenkonto angelegt, das monatliche Kosten mit sich bringt.
  • Im schlimmsten Fall erfolgt keine Kündigung, der Vertrag läuft weiter, und für den nicht erbrachten Service soll auch noch bezahlt werden.

Wie kündige ich richtig?

Eine Kündigung muss in aller Regel in Textform eingereicht werden. Es genügt eine E-Mail, um z. B. Ihr Streaming-Abo zu kündigen.

Einen Brief oder eine Unterschrift darf das Unternehmen nicht von Ihnen verlangen. Die E-Mail sollten Sie unbedingt als Nachweis aufbewahren. Nur bei bestimmten Verträgen (z. B. Miet- oder Arbeitsverträgen) oder wenn die AGB dies vorsehen, müssen Sie die Kündigung auch eigenhändig unterschreiben. Eine E-Mail reicht dann nicht aus. Bei einem Versand mit der Post wählen Sie das Einschreiben, um einen Nachweis über die Zustellung zu haben.

Beachten Sie die Kündigungsfrist, die in Ihrem Vertrag oder den AGB steht! Die Kündigung muss rechtzeitig beim Unternehmen ankommen. Eventuelle Postlaufzeiten müssen hier unbedingt einkalkuliert werden.

Was muss in der Kündigung stehen?

Ihre Kündigung können Sie ganz einfach selbst schreiben. Sie brauchen:

  • Ihren Namen und Adresse
  • Ihre Kundennummer
  • Das Kündigungsdatum oder die Formulierung „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“

Bitten Sie um eine Kündigungsbestätigung mit Datum des Vertragsendes.

Aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Ihrem Vertrag erfahren Sie die Kündigungsfrist und die Adresse, an die Sie Ihre Kündigung schicken müssen.

Musterbriefe in deutscher und englischer Sprache

Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland bietet Ihnen auf seiner Website ein Musterschreiben für Ihre Kündigung in deutscher und englischer Sprache zum Download an. Ist in Ihrem Vertrag eine andere Sprache als Vertragssprache festgelegt, weil das Unternehmen seinen Sitz in einem anderen EU-Land hat, können Sie zunächst unsere Vorlage ausfüllen und dann ein Übersetzungsprogramm nutzen.

Wir raten

Nehmen Sie die Kündigung selbst in die Hand, statt dies einem fragwürdigen Kündigungsservice zu überlassen.

Kostenlose Hilfe

Falls Sie Probleme mit Ihrer Kündigung bei einem Unternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Land, Norwegen, Island oder UK haben, können Sie sich auch an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden.

Für Interview-Anfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

__________________________________________________________

Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
c / o Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e. V.
Bahnhofsplatz 3, 77694 Kehl
T +49 (0) 78 51.991 48-50 | F +49 (0) 78 51.991 48-11 
 danzeisen@cec-zev.eu |  www.cec-zev.eu

Finanziert durch die Europäische Union. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors / der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder des Europäischen Innovationsrates und der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EISMEA) wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können dafür zur Verantwortung gezogen werden.