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Nichts geht mehr! So funktionieren Spielersperren beim Online-Glücksspiel

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Nichts geht mehr! So funktionieren Spielersperren beim Online-Glücksspiel

Online-Glücksspiel bringt ein höheres Suchtrisiko mit sich als klassisches Glücksspiel vor Ort. Denn Glücksspielanbieter sind durch das Smartphone immer nur einen Klick entfernt. Die Online-Plattform Statista prognostizierte 2018, dass der Anteil des Mobile-Gaming an den Bruttospielerträgen im Online-Glücksspielmarkt in Europa 2022 etwa 51 % erreichen wird. Auf dem deutschen Markt wird Online-Glücksspiel mit deutscher Genehmigung häufig von Unternehmen mit Sitz im EU-Ausland angeboten.

Was kann man tun, wenn man bei sich selbst oder bei Angehörigen und Freunden ein auffälliges Glücksspielverhalten wahrnimmt? Ein erster Schritt kann eine Spielersperre über das Sperrsystem OASIS (Online-Abfrage Spielerstatus) sein. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland erklärt, was das ist und wie man sich sperren lassen kann.

Was ist das OASIS-Sperrsystem?

Das deutschlandweite Sperrsystem OASIS wurde 2021 mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag geschaffen. Für die Verwaltung ist derzeit das Regierungspräsidium Darmstadt verantwortlich. Ab 2023 übernimmt die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder in Halle an der Saale.

Alle staatlich genehmigten Spielbanken, Anbieter von Online-Glücksspiel, Betreiber von Spielhallen und -automaten, Lotteriegesellschaften sowie Wettbüros sind an OASIS angeschlossen. Diese sind auch für die Einhaltung der Spielersperren verantwortlich und überprüfen regelmäßig eingetragene Personen. Wer sich über OASIS sperren lässt, kann nicht mehr am Glücksspiel teilnehmen.

Die Spielersperre umfasst alle Glücksspiel-Angebote online und vor Ort. Eine Ausnahme sind Lotterien, wie zum Beispiel 6aus49, die nicht mehr als zweimal pro Woche stattfinden, da hier die Suchtgefahr als gering angesehen wird.

Aber Achtung: Illegale Anbieter sind nicht an OASIS angeschlossen. Daher wirkt die Sperre dort nicht. Mithilfe der White-List des Landesverwaltungsamts Sachsen-Anhalt können Spielende überprüfen, ob der Anbieter staatlich genehmigt ist.

Wie kann man sich für Online-Glücksspiel sperren lassen?

Es gibt mehrere Möglichkeiten, sich für Online-Glücksspiel sperren zu lassen:

Selbstsperre: Sollten Betroffene bei sich selbst Anzeichen für ein auffälliges Glücksspielverhalten feststellen, können sie sich selbst sperren lassen. Das Regierungspräsidium Darmstadt stellt dafür ein Formular zur Verfügung. Alternativ können Spielende sich auch bei jedem registrierten Glücksspiel-Anbieter sperren lassen. Es reicht eine formlose schriftliche Anfrage, in der klar zum Ausdruck kommt, dass die Person eine Eintragung in das System wünscht. Die Sperrzeit beträgt dabei mindestens 3 Monate. Wird keine Sperrdauer angegeben, gilt sie für 1 Jahr.

Fremdsperre: Stellen Verbraucherinnen und Verbraucher ein kritisches Spielverhalten bei einer Person in ihrem Bekanntenkreis fest, können sie einen Antrag auf Fremdsperre stellen. Als Begründung muss man einen Nachweis, zum Beispiel einen Kontoauszug, beilegen. Anschließend bekommt die Person, für die der Antrag gestellt wurde, die Möglichkeit, sich zu dem Sachverhalt zu äußern. Ist der Antrag erfolgreich, wird die Person für mindestens ein Jahr gesperrt.

Sowohl die Selbst- als auch die Fremdsperre enden nicht automatisch. Nach Ende der Sperrfrist müssen Betroffene eine Aufhebung beantragen.

Kurzzeitsperre über Notfall-Button: Zusätzlich zum Sperrsystem müssen legale Online-Anbieter einen „Panik-Button“ oder „Notfall-Button“ anbringen. Über diesen können sich Spielende bei akutem Kontrollverlust für 24 Stunden sperren lassen. Nach Ablauf der Kurzzeitsperre kann wieder am Glücksspiel teilgenommen werden. Der Button muss gut sichtbar auf der Webseite platziert sein.

Was ist, wenn man trotz Sperre spielen konnte?

Wenn die Sperre korrekt mit vollem Namen und Geburtsdatum eingetragen ist, sollte dies eigentlich nicht vorkommen. Konnte trotz Sperre an (Online-) Glücksspiel teilgenommen werden, besteht unter Umständen ein Anspruch auf Rückzahlung der verlorenen Spieleinsätze.

Auskunft über die Spielersperre

Verbraucherinnen und Verbraucher können jederzeit Auskunft über Eintragungen in OASIS einholen, und zwar bei der zuständigen Glücksspielbehörde. Dort können sie bestehende Sperren und Laufzeiten abfragen. Der Spielende erhält außerdem eine schriftliche Benachrichtigung, wenn für ihn eine Sperre eingetragen wird.

Hilfe bietet das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland

Bestehen Fragen zur Rechtslage oder war eine Spielteilnahme trotz Sperrung möglich, berät das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland Verbraucherinnen und Verbraucher kostenlos.

Für Interview-Anfragen steht Ihnen Felicitas Wühler, Juristin EVZ Deutschland, gerne zur Verfügung. Mail: : wuehler@evz.de; Tel.: 07851 / 991 48 36

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Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
c / o Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e. V.
Bahnhofsplatz 3, 77694 Kehl 
 www.evz.de

Diese Pressemitteilung ist aus Mitteln der Europäischen Union finanziert.

Der Inhalt gibt die Ansicht des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland wieder und hierfür übernimmt es auch die Verantwortung. Es kann nicht angenommen werden, dass diese Pressemitteilung den Ansichten der Europäischen Kommission und / oder des Europäischen Innovationsrats und der Exekutivagentur für KMU (EISMEA) oder einer anderen Einrichtung der Europäischen Union entspricht. Weder die Europäische Kommission noch EISMEA übernehmen Verantwortung für eine mögliche Verwendung dieser Pressemitteilung.

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