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Flug verspätet. Mietwagen weg. Geld weg - Der miese Trick mit No-show

Flug verspätet. Mietwagen weg. Geld weg - Der miese Trick mit No-show
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Wer seinen über eine Online-Plattform gebuchten Mietwagen nicht abholt, bekommt in der Regel die im Voraus bezahlte Miete nicht zurück. So steht es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zahlreicher Vermittlungsplattformen für Mietwagen. Was den Urlauberinnen und Urlaubern aber nicht klar ist: Diese Regelung gilt auch bei Verspätungen, für die Sie nichts können.

Genau so ist es Herrn M. aus Bonn ergangen. Im Anschluss an seine Online-Flugbuchung wurde er am heimischen Computer gefragt, ob er vor Ort noch einen Mietwagen benötige. Über die Website der Airline gelangte er direkt zum Angebot eines Mietwagenvermittlers. Er zahlte 1.000 Euro für zwei Wochen, für einen Fiat 500 auf Mallorca. Das Geld wurde vom Vermittler sofort über die Kreditkarte eingezogen. Leider hatte der Flug am Reisetag dann zwei Stunden Verspätung. Als Herr M. bei der Mietstation eintraf, teilte man ihm mit, dass seine Buchung wegen „No-show“, also wegen Nicht-Erscheinens zum vereinbarten Termin, storniert wurde. Auf die Frage, ob er dann wenigstens sein Geld zurückbekommen könne, schickte man ihn weiter zum Vermittler. Dieser verweigerte die Rückzahlung, verwies auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und riet Herrn M., Schadensersatz von der Airline zu verlangen. Doch: Eine Entschädigung nach der Europäischen Fluggastrechteverordnung gibt es erst ab einer Verspätung von 3 Stunden. Und das auch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Dass man die Mietwagen-Kosten zurück bekommt ist in dieser Verordnung nicht geregelt. Daher entbindet das den Vermittler auch nicht von seiner Pflicht, die Miete für das Fahrzeug zu erstatten.

Reservierungen werden seitens der Mietwagenanbieter aber auch wegen anderer Formalien kostenpflichtig storniert. Zum Beispiel wenn die Kreditkarte auf den Namen der Ehefrau ausgestellt ist, der Ehemann aber die Buchung durchgeführt hat. Trotz pünktlichem Erscheinen wird das Fehlen einer auf den Namen des Buchenden ausgestellten Kreditkarte als „No-show“ angesehen. Ein Auto gibt es dann zwar trotzdem, aber nur gegen eine Neubuchung vor Ort zu einem deutlich höheren, tagesaktuellen Preis. Man zahlt also für denselben Wagen zweimal.

Tipps, damit Sie bei der Mietwagenbuchung keine böse Überraschung erleben:

  • Wenn Sie online buchen: Achten Sie auf die „No-show“-Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Denn die Anbieter unterscheiden nicht, ob Sie selbst, die Airline oder ein Dritter die Verspätung zu verantworten haben. Hierbei macht es keinen Unterschied, ob Sie nur für ein paar Tage oder einen ganzen Monat reserviert haben. Einbehalten wird die ganze Miete.
  • Bevorzugen Sie Anbieter, die keine Vorauszahlung verlangen.
  • Zahlen Sie, wenn möglich, erst vor Ort, sobald Sie das Auto tatsächlich erhalten haben.
  • Buchen Sie direkt beim Auto-Vermieter, und meiden Sie Vermittlungsplattformen.
  • Sehen Sie sich nach lokalen Anbietern vor Ort um. Diese sind zwar oftmals nicht über die großen Online-Vermittlungsplattformen buchbar. Aber dort gilt meist noch der klassische Grundsatz: Erst das Auto, dann das Geld.

Weitere Tipps zur Mietwagenbuchung finden Sie in unserer kostenlosen Broschüre: Mit dem Mietwagen durch Europa. Diese kann auch als kostenlose Printversion unter danzeisen@cec-zev.eu bestellt werden.

Rat und Hilfe erhalten Sie kostenfrei beim Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland.

Für Interview-Anfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Telefon: 07851-9914850 / Mail:  danzeisen@cec-zev.eu

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Diese Pressemitteilung ist aus Mitteln der Europäischen Union finanziert. Der Inhalt gibt die Ansicht des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland wieder und hierfür übernimmt es auch die Verantwortung. Es kann nicht angenommen werden, dass dieser Newsletter den Ansichten der Europäischen Kommission und / oder des Europäischen Innovationsrats und der Exekutivagentur für KMU (EISMEA) oder einer anderen Einrichtung der Europäischen Union entspricht.

Weder die Europäische Kommission noch EISMEA übernehmen Verantwortung für eine mögliche Verwendung dieser Pressemitteilung.

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