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Rechtsanwalt Markus Mingers

September 2019: Das ändert sich rechtlich für Sie!

September 2019: Das ändert sich rechtlich für Sie!
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September 2019: Das ändert sich rechtlich für Sie!

Auch im September ändern sich wieder einige Rechtliche Dinge für Sie. Betroffen sind unteranderem das Online-Banking, die Automobilindustrie in Sachen Abgasmessung und die Bundeswehr.

Rechtanwalt Markus Mingers klärt Sie auf!

Nachfolgenden Themenvorschlag haben wir für Sie:

September 2019: Das ändert sich rechtlich für Sie!

Auch im September ändern sich wieder einige Rechtliche Dinge für Sie. Betroffen sind unteranderem das Online-Banking, die Automobilindustrie in Sachen Abgasmessung und die Bundeswehr.

Rechtanwalt Markus Mingers klärt Sie auf!

Benutzername und Passwort sind nicht mehr ausreichend

Banken sind ab dem 14. September zu einem Online - Banking mit höherer Sicherheit verpflichtet, das heißt unteranderem, dass die Eingabe von Benutzername und Passwort nicht mehr ausreicht. Rechtsanwalt Markus Mingers erklärt: "Von jetzt an müssen zwei bestimmte Faktoren genutzt werden, wobei Banken selbst zwischen dem "Wissen", dem "Besitz" und dem "Sein" entscheiden können. Unter den Faktor "Wissen" fällt zum Beispiel ein Passwort, also etwas, was der Kunde weiß. Unter "Besitz" kann eine Smartcard, ein Einmal - Passwort oder ein Smartphone verstanden werden. Also etwas, was der Kunde in der Regel Zuhause hat. Zuletzt stellt das "Sein" ein biometrisches Merkmal dar, also ein Gesicht, Fingerabdruck oder etwas dergleichen".

Höhere Rente für Reservisten in der Bundeswehr

"Da es das neue Unterhaltssicherungsgesetz gibt, werden Reservisten einige neue Ansprüche zugesagt", so der Rechtsanwalt. Beispielsweise ist hier das Dienstgeld bei Kurzübungen zu nennen, aber auch höhere Rente und Zuschläge. "Außerdem soll zukünftig möglich sein, dass Angehörige an Therapiesitzungen teilnehmen können, die der Bewältigung von Einsatzerfolgen dienen." Erklärt der Rechtsanwalt Markus Mingers. Darüber hinaus besteht für Reservisten die Option in Teilzeit zu arbeiten.

Neues Prüfverfahren soll praxisnahe Werte liefern

In diesem Monat wird der neue sogenannte RDE - Test eingeführt. Dieser soll das seit 2018 angewendete WLTP - Prüfverfahren um eine praxisorientierte Komponente ergänzen.

Dazu erklärt Rechtsanwalt Markus Mingers folgendes: "Das neue Prüfsystem ist für alle neu zugelassenen Fahrzeuge verbindlich und wird im regulären Straßenverkehr angewendet, wodurch auch Faktoren wie das Wetter und der Verkehr berücksichtigt werden."

Bedarf von Asylbewerbern wird angepasst

Für Kleidung, Nahrung oder ähnliches, erhalten Asylbewerber vom Staat einen monatlichen Betrag, da dieses unter den notwendigen Bedarf fällt. Darüber hinaus gibt es auch Zahlungen unter dem Begriff des notwendigen persönlichen Bedarfs, worunter Smartphones, Hygieneartikel ÖPNV etc. fallen. "Diese Leistungen wurden nun an die Grundsicherung für Arbeitssuchende und das Arbeitslosengeld II angepasst", erläutert der Rechtsanwalt Markus Mingers.

Rechtsanwalt Markus Mingers

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