Alle Storys
Folgen
Keine Story von diagnose:funk mehr verpassen.

diagnose:funk

16. Juni ist Tag der Elektrohypersensibilität (EHS): Wenn Funk das Leben beeinträchtigt

16. Juni ist Tag der Elektrohypersensibilität (EHS): Wenn Funk das Leben beeinträchtigt
  • Bild-Infos
  • Download

Pressemitteilung von diagnose:funk vom 11.6. 2026

16. Juni ist Tag der Elektrohypersensibilität (EHS): Wenn Funk das Leben beeinträchtigt

Das würde Betroffenen helfen: Anerkennung als Krankheit, Schutzzonen ohne Funkstrahlung

Stuttgart, 11.6.2026: Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation diagnose:funk appelliert zum Internationalen Tag der Elektrohypersensibilität (EHS) am Dienstag, 16. Juni 2026, an die zuständigen Bundesminister:innen Dr. Karsten Wildberger, Carsten Schneider und Nina Warken, die durch elektromagnetische Felder (EMF, u.a. Mobilfunkstrahlung, WLAN) ausgelöste Krankheit EHS ernst zu nehmen und für Abhilfe zu sorgen: EHS muss als eine durch die Umwelt verursachte Erkrankung anerkannt werden, und die Betroffenen brauchen Schutzzonen ohne Mobilfunkstrahlung, vergleichbar mit dem Nichtraucherschutz.

„EHS-Betroffene leiden unter der Funkstrahlung! Das dürfen wir als Gesellschaft nicht einfach ignorieren oder gar wegdiskutieren!“, sagt Jörn Gutbier, Vorsitzender von diagnose:funk. „Die Strahlenbelastung durch Smartphones und Wearables, durch öffentliche und nachbarschaftliche WLAN-Netze und durch Mobilfunkmasten ist fast überall vorhanden, und oft sind die Strahlungswerte hoch. Mit dem geplanten Ausbau der Mobilfunknetze wird die Belastung sogar noch weiter ansteigen. Der EHS-Tag bietet die Gelegenheit, das Problem politisch aufzugreifen: Es muss anerkannt werden, dass EHS durch elektromagnetische Felder verursacht wird. EHS-betroffene Menschen sind nicht psychisch krank, sondern durch Funkstrahlung physisch erkrankt. Sie brauchen daher dringend Schutzzonen, wie im Technikfolgenbericht des Bundestags vorgeschlagen.“

Krankheit anerkennen

Wenn die Bundesregierung EHS als eine durch die Umwelt verursachte Erkrankung anerkennen würde – ähnlich wie die Asbestose oder Parkinson – wäre es gerechtfertigt, dass Betroffene funkarmen Wohnraum, funkarme Arbeitsplätze und eine umweltmedizinische Versorgung über die Krankenkasse erhalten. Sie würden gesellschaftlich nicht mehr diskriminiert. Bislang jedoch verschließen die Behörden die Augen vor einem Zusammenhang zwischen EHS-Symptomen und Funkstrahlung. Betroffene werden i.d.R. als psychisch krank bezeichnet und zu psychologisch-psychiatrischer Fehlbehandlung animiert. EHS ist jedoch keine psychische Erkrankung.

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) vertritt die Annahme des Nocebo-Effekts, wonach EHS-Betroffene krank würden durch die Angst vor gesundheitsschädigender Strahlung. Viele Betroffene berichten jedoch, dass sie rein zufällig auf den Zusammenhang zwischen Strahlung und Symptomen kamen, weil z.B. der WLAN-Router ausgefallen sei oder weil Bekannte sie nach andauernden Beschwerden auf die Strahlungsquellen hingewiesen hätten. Bestätigt wird dies durch eine Untersuchung des Schweizerischen medizinischen Beratungsnetzes für nichtionisierende Strahlung (MedNIS): In den vorläufigen Ergebnissen heißt es auf S. 2: „Die meisten Teilnehmer:innen stellten erst später einen Zusammenhang zwischen ihren Gesundheitsproblemen und EMF her, etwa ein Drittel aller Teilnehmer:innen erst nach mehr als einem Jahr.“ Aufklärung von Ärzt:innen und Aufnahme der Krankheit in die gesetzliche Regelversorgung wären erste Schritte, um bundesweit und einheitlich den Betroffenen Hilfe anbieten zu können.

Schutzzonen einrichten

Da EHS-Betroffene neben medizinischer Behandlung vor allem Schutz vor Funkstrahlung (u.a. Mobilfunk, WLAN) brauchen, erinnert diagnose:funk am EHS-Tag die Bundesregierung an die Forderung aus ihrem eigenen Technikfolgenbericht vom Februar 2023. Dieser Bericht, einstimmig im Bundestagsausschuss für Technikfolgenabschätzung verabschiedet, schlägt auf S. 17 die Einrichtung von Schutzzonen vor, „in denen die Verwendung von Mobiltelefonen oder die Errichtung von Sendeanlagen verboten oder stark eingeschränkt wird.“ Daher sollte die Bundesregierung zum Schutz für Elektrohypersensible – analog dem Nichtraucherschutz – mobilfunkarme und WLAN-freie Zonen initiieren, u.a. in öffentlichen Gebäuden, Krankenhäusern und im öffentlichen Nah- und Fernverkehr. Hier sind auch die Länder und Kommunen gefordert.

Wie’s die anderen sehen …

  • Der Wirtschafts- und Sozialausschuss der Europäischen Union (EWSA) schreibt in seiner Stellungnahme im Amtsblatt der EU vom 04.03.2022: „Das Europäische Parlament, der EWSA und der Europarat haben anerkannt, dass Elektrohypersensibilität bzw. Elektrohypersensitivität eine Krankheit ist.“
  • Die Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert in ihrer Stellungnahme zum Mobilfunk von 2021 (aktualisiert 2024): „Schaffen von mobilfunkfreien Zonen u.a. in öffentlichen Einrichtungen (Bus, Bahn, Schule, Hochschule, Verwaltung, Kliniken), aber auch im privaten Bereich (Schlafzimmer).“
  • Das OVG Schleswig erkannte in einem Urteil Elektrohypersensibilität als Krankheit an: „Im anschließenden Klageverfahren verpflichtete das OVG die Bekl., die elektromagnetische Hypersensibilität des Klägers als Dienstunfall wegen Berufskrankheit anzuerkennen.“
  • Die Internationale Kommission zu biologischen Effekten elektromagnetischer Strahlung (ICBE-EMF), ein Zusammenschluss hochrangiger und äußerst erfahrener internationaler Forscher, beschreibt EHS in einem Statement als eine Krise der Menschheit, die dringend Maßnahmen erfordert.

Kenntnisstand und Auswirkungen

  • Zur Anzahl von EHS-Betroffenen sagt die Studie „The Prevalence of People with Restricted Access to Work in Manmade Electromagnetic Environments“: „Die derzeitigen Erkenntnisse deuten darauf hin, dass neben unbewusster Sensibilität die Prävalenz von IEI-EMF/EHS bei leichten Fällen zwischen etwa 5,0 und 30 Prozent der Allgemeinbevölkerung, bei mittelschweren Fällen zwischen 1,5 und 5,0 Prozent und bei schweren Fällen unter 1,5 Prozent liegt.” (S. 8, Conclusions, Übersetzung diagnose:funk)
  • Die Studie „Wireless sensitivity and co-morbidities“ befragte 3.475 repräsentativ ausgewählte Menschen in den USA, Australien und Kanada: „Die Studie ergab, dass in der Gesamtbevölkerung 12,6% angaben, empfindlich auf Mobilfunk zu reagieren (USA: 12,8%, Australien: 17,4%, Kanada: 7,5%), während 10,0% angaben, eine ärztlich diagnostizierte elektromagnetische Überempfindlichkeit (EHS) zu haben (USA: 10,1%, Australien: 14,9%, Kanada: 5,0%)“ (S. 1, Abstract, Übersetzung diagnose:funk)
  • Die französische Gesundheits- und Umweltbehörde ANSES schrieb 2018: „Die neuesten Daten (sieben zwischen 2008 und 2013 veröffentlichte Artikel) liefern engere Ergebnisse mit einem Prozentsatz von etwa 5 % (zwischen 1,2 % und 8,8 %)“ EHS-Betroffener an der Gesamtbevölkerung (S. 4 unten, Übersetzung diagnose:funk)
  • Wissenschaftliche Studien zu den Wirkmechanismen von EHS zeigen zahlreiche biologische Abläufe auf, die die einzelnen Symptome des Krankheitsbildes gut erklären. Auf unserer Webseite diagnose:EHS sind diese Erkenntnisse zu den Wirkmechanismen und zugrundeliegende Studien dargestellt.
  • Unser Überblick „Gibt es Elektrohypersensibilität?“ dokumentiert auf über 20 Seiten die medizinischen Erkenntnisse und die Debatte, ob alles nur Einbildung sei.
  • Was es bedeutet, von EHS betroffen zu sein, zeigen Erfahrungsberichte: Im Dokumentarfilm „In die Einsamkeit gezwungen“ von Xenja Abegg schildern Betroffene hautnah ihre Erlebnisse. Im Buch „Die unerlaubte Krankheit“ von Renate Haidlauf berichten 50 Betroffene, wie sie auf Funk reagieren und welche Konsequenzen das hat für ihre Familien, ihr Wohnumfeld, den Beruf und ihr ganzes Leben.
  • Zwei aktuelle Artikel von diagnose:funk zum EHS-Tag: Forschung bestätigt: EHS wird durch Strahlung verursacht Prof. Karl Hecht: Der elektromagnetische Ozean
  • diagnose:funk listet in einem Dossier in 7 Politikfeldern 21 Vorschläge auf, wie die Bundesregierung verbraucher-, gesundheits- und umweltorientierte Mobilfunkpolitik umsetzen kann. Anerkennung des Krankheitsbildes und Schutzzonen sind zwei dieser Vorschläge.

EHS-Tag: Wer hat’s erfunden?

Der Internationale EHS-Tag wurde 2018 das erste Mal von der Französin Magali Lesure ausgerufen. Sie ist die ehemalige Präsidentin von Cœurs d’EHS (Herzen für EHS). Die französische Organisation „Cœurs d’EHS“ organisiert diesen Tag seit 2018 mit dem Ziel, das Bewusstsein und das Wissen über Elektrosensibilität zu erhöhen und diejenigen zu unterstützen, die elektrosensibel sind. Seitdem beteiligen sich jährlich EHS-Betroffene z.B. an öffentlichen Aktionen.

Kontakt für Rückfragen:

  • Jörn Gutbier, erster Vorsitzender von diagnose:funk, Tel. 0711-250869-1
  • Peter Hensinger, zweiter Vorsitzender von diagnose:funk, Fachbereich Wissenschaft, Tel. 0711-250869-2
  • Matthias von Herrmann, Pressereferent, Tel. 0711-250869-4 oder 0174-7497868

Presseportal: https://www.presseportal.de/nr/134366

diagnose:funk ist eine unabhängige Umwelt- und Verbraucher-Organisation, die sich seit 2009 für den Schutz vor elektromagnetischen Feldern einsetzt. Dazu klärt diagnose:funk über die schädigenden Wirkungen u.a. von Mobilfunk- und WLAN-Strahlung auf und fordert zukunftsfähige technische Lösungen für eine gesundheitsverträgliche Telekommunikation. Unser Motto: Technik sinnvoll nutzen!

diagnose:funk / Bismarckstr. 63 / 70197 Stuttgart
Vertreten durch Jörn Gutbier und Peter Hensinger.
 https://www.diagnose-funk.org