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dpa-Faktencheck

Es gab nicht 430 Fälle von Mord und Totschlag, sondern 44

Berlin (ots)

In den sozialen Netzwerken kursiert ein Bild, auf dem unter der Überschrift «Kriminalität im Kontext von Zuwanderung - Bundeslagebild» Zahlen zu verschiedenen Delikten aufgeführt sind. Unter anderem steht dort unter «Morde/Todschlag» (sic!) die Zahl 430 für 2018. (http://dpaq.de/mHj5p)

BEWERTUNG: Es gab im Jahr 2018 nur 44 Fälle von Mord und Totschlag, bei denen mindestens ein Zuwanderer als Tatverdächtiger ermittelt wurde.

FAKTEN: Laut dem «Bundeslagebild Kriminalität im Kontext von Zuwanderung 2018» des Bundeskriminalamtes kam es im Jahr 2018 zu 430 Straftaten gegen das Leben, bei denen mindestens ein Zuwanderer als Tatverdächtiger ermittelt wurde. (http://dpaq.de/K98vl) Ob die Verdächtigen später als Täter verurteilt wurden, ist aus dieser Statistik nicht erkennbar.

In 61 Fällen kam eine Person tatsächlich zu Tode. In den übrigen 369 Fällen blieb es bei dem Versuch.

Unter die Kategorie «Straftaten gegen das Leben» fallen unter anderem die Tatbestände Mord und Totschlag, aber auch Schwangerschaftsabbrüche und fahrlässige Tötung.

Insgesamt waren 105 der 430 registrierten Taten Mordfälle, in 80 Prozent der Fälle blieb es bei dem Versuch. Tatsächlich gab es also 21 Morde.

300 Mal wurde Totschlag registriert, wovon 23 als vollendete Taten aufgenommen wurden. In den Bereichen Mord und Totschlag zusammen gab es 2018 also 44 vollendete Taten.

In 15 Fällen ging es um Schwangerschaftsabbruch, 7 Mal vollendet. In 10 Fällen war es fahrlässige Tötung.

Als Zuwanderer werden im «Bundeslagebild Kriminalität im Kontext von Zuwanderung» Asylbewerber, Schutzberechtigte und Asylberechtigte, Kontingentflüchtlinge, Menschen mit Duldung und Menschen mit unerlaubtem Aufenthalt zusammengefasst.

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Links:

Beitrag auf Facebook: https://www.facebook.com/dieter.laudenbach.afd/photos/a.569780710051310/886977004998344/?type=3&theater (archiviert: http://dpaq.de/mHj5p)

Bericht des Bundeskriminalamtes: http://dpaq.de/K98vl

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Kontakt zum dpa-Faktencheckteam: faktencheck@dpa.com

© dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH. Die vorstehenden Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Jegliche Nutzung von Texten, Grafiken und Bildern ohne vertragliche Vereinbarung oder sonstige ausdrückliche Zustimmung der dpa ist unzulässig. Dies gilt insbesondere für die Verbreitung, Vervielfältigung und öffentliche Wiedergabe sowie Speicherung, Bearbeitung oder Veränderung. Alle Rechte bleiben vorbehalten.

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