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Wissenswertes zur Begutachtung

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Wissenswertes zur Begutachtung

Ziel der Begutachtung ist es festzustellen, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und wie hoch der Pflegebedarf ist. Die Antragstellung auf Leistungen der Pflegeversicherung ist dabei nur der erste Schritt. Pflegeberatung kann bei der Vorbereitung auf eine Begutachtung helfen.

Während der Antrag auf Pflegeleistungen digital oder postalisch direkt beim Versicherungsunternehmen erfolgt und auch von bevollmächtigten Angehörigen eingereicht werden kann, findet die Begutachtung persönlich mit der Person statt, die Unterstützungsbedarf hat. Im Rahmen dieses Termins bemüht sich die*der Gutachter*in darum, einen Überblick über die körperlichen und kognitiven Fähigkeiten sowie möglichen Einschränkungen und Unterstützungsbedarf zu verschaffen. Um sich auf diese Begutachtung vorzubereiten, können Ratsuchende eine Pflegeberatung in Anspruch nehmen. Pflegeberater*innen geben Hinweise was bei der Antragsstellung und der darauffolgenden Begutachtung zu beachten ist und erläutern einzelne Punkte der Antragstellung bei Bedarf detailliert. Markus Kirschbaum, Pflegeberater bei compass private pflegeberatung GmbH erläutert: „Viele Ratsuchende wissen leider nicht, dass wir als Pflegeberatende schon bei diesem ersten Schritt unterstützen. Wir empfehlen ihnen eine unabhängige Pflegeberatung zu nutzen, damit sie stets bestens vorbereitet durch das Begutachtungsverfahren gehen können.“

Alle Themen ansprechen

Zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit werden im Rahmen der Begutachtung sechs Module beleuchtet. Dazu gehören beispielsweise das Modul Mobilität, das Modul kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Damit die Situation der antragstellenden Person realistisch abgebildet werden kann und wirklich alle Bedarfe erfasst werden und in das Ergebnis einfließen können, ist es wichtig, dass während der Begutachtung alle Themen angesprochen werden, die die*den Antragsteller*in im Kontext der Pflegeversorgung beschäftigen. „Idealerweise sind bei diesem Termin auch An- und Zugehörige oder Betreuer*innen anwesend, denn im Gutachten wird auch ihre Einschätzung berücksichtigt und den Begutachteten ist die Unterstützung in der Begutachtungssituation meist willkommen,“ erläutert Carsten Ugowski-Schlößer, Pflegeberater bei compass private pflegeberatung GmbH.

Pflegeberatung kann unterstützen

Nach dem Begutachtungstermin führt die*der Gutachter*in die Beurteilungskriterien zusammen und berechnet einen Gesamtwert aus den in den einzelnen Modulen vergebenen Punkten. Aus diesem leitet sich ab, ob und welcher Pflegegrad vorliegt. Das Ergebnis wird der pflegebedürftigen Person durch einen schriftlichen Bescheid vom Versicherungsunternehmen mitgeteilt und sollte spätestens 25 Arbeitstage nach dem erfolgten Begutachtungstermin zugestellt werden. Ergeben sich daraus Fragen oder möchten Pflegebedürftige oder ihre An- und Zugehörigen bei den nächsten Schritten der Organisation der Pflegesituation Ansprechpartner*innen für Fragen an ihrer Seite haben, können weitere Pflegeberatungsgespräche in Anspruch genommen werden.

Hintergrund:

Die compass private pflegeberatung GmbH berät Pflegebedürftige und deren Angehörige telefonisch, per Videogespräch und auch zu Hause gemäß dem gesetzlichen Anspruch aller Versicherten auf kostenfreie und neutrale Pflegeberatung (§ 7a SGB XI sowie § 37 Abs. 3 SGB XI). Die telefonische Beratung von compass steht allen Versicherten offen. Digitale Angebote wie das Informationsportal Pflegeberatung.de, die App “pflegecompass” sowie Online-Pflegekurse ergänzen das Angebot für Ratsuchende.

compass ist als unabhängige Tochter des PKV-Verbandes mit circa 1.000 Mitarbeitenden bundesweit tätig. Die compass-Pflegeberater*innen beraten im Rahmen von Telefonaktionen sowie zu den regulären Service Zeiten zu allen Fragen rund um das Thema Pflege.

Hinweis zum Text:

Dieser Text wurde ohne Unterstützung durch eine KI-Anwendung erstellt.

Service für Journalist*innen:

Sie finden dieses Thema interessant und möchten es gerne als Audio oder Video aufgreifen oder mit einer Ansprechperson ein Interview dazu führen? Dann wenden Sie sich über kommunikation@compass-pflegeberatung.de an uns. Wir unterstützen Sie gerne bei der Aufbereitung des Inhalts und freuen uns im Falle einer Veröffentlichung über einen Hinweis.

compass private pflegeberatung GmbH
Abteilung Politik und Kommunikation
Annika Wissen
Telefon: 0221 933 324-111
 kommunikation@compass-pflegeberatung.de
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