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Kindesunterhalt – Wer zahlt, wer betreut oder Beide Betreuen, Beide bezahlen

Kindesunterhalt – Wer zahlt, wer betreut oder Beide Betreuen, Beide bezahlen
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Informationen zum Kindesunterhalt für minderjährige Kinder von einer erfahrenen Fachanwältin, viele Fragen, die betroffene Eltern stellen.

Kindesunterhalt – Wer zahlt, wer betreut oder Beide Betreuen, Beide bezahlen

Genug Geld für die Kinder, das ist schon bei „normalen“ Familien ein Thema. Erst recht stellt sich die Frage nach der Trennung der Eltern, wenn die Kosten steigen. Im Rahmen von Trennung und Scheidung ist Kindesunterhalt das zentrale Thema. Kein Bereich wird auf der Homepage mehr angeklickt. Diese Fragen und Themen stehen im Mittelpunkt: Was ist die Basis für den Kindesunterhalt? Muss ich mich an der Düsseldorfer Tabelle orientieren? Muss ich den Mindestunterhalt zahlen oder kann ich auch weniger vereinbaren? Wie hoch ist mein notwendiger Eigenbedarf, kann er unterschritten werden? Unterhaltsvorschuss, wann kann ich ihn beantragen? Was ist bei Unterzeichnung einer Jugendamtsurkunde zu beachten? Wie entscheidet das OLG Bamberg in Sachen Kindesunterhalt?

Auf diese Fragen wird Gabriele Brach, Fachanwältin für Familienrecht beim Vortrag zum Thema „Kindesunterhalt für minderjährige Kindernach Trennung und Scheidung“ eingehen. Der Vortrag findet am Mittwoch, 21. Juni um 19.30 Uhr in der „Casa Vielfalt“, St. Anton-Str. 8 in Schweinfurt statt. Der Eintritt ist frei. Veranstalter ist ISUV-Verband für Unterhalts- und Familienrecht.

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Der ISUV vertritt als größte deutsche und überparteiliche Solidargemeinschaft die Interessen von Bürgern, die von Trennung, Scheidung und den damit zusammenhängenden Fragen und Problemen - elterliche Sorge, gemeinsame Elternschaft trotz Trennung, Umgangsrecht, Unterhalt für Kinder und ehemaligen Eheatten, Vermögensausgleich Ausgleich der Rentenansprüche - betroffen sind. ISUV ist unabhängig, bundesweit organisiert und als gemeinnützige Organisation anerkannt. Der ISUV finanziert sich ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden. Unterstützen Sie unser Anliegen durch Ihre Mitgliedschaft und Ihre Spenden. 
Kontakt:
Josef Linsler
Interessenverband Unterhalt und Familienrecht - ISUV e. V.
ISUV-Kontaktstellenleiter Unterfranken
0170 4589571 
j.linsler@isuv.de
ISUV-Bundesgeschäftsstelle, Postfach 210107, 90119 Nürnberg
0911 55 04 78
 info@isuv.de
 www.isuv.de 
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