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Weltkindertag: Kinder nicht in die Zwangslage versetzen für oder gegen einen Elternteil entscheiden zu müssen

Weltkindertag: Kinder nicht in die Zwangslage versetzen für oder gegen einen Elternteil entscheiden zu müssen
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Am 1. Juni ist internationaler Kindertag, wieder ein guter Zeitpunkt Parolen und Sonntagsreden . Kinderrechte sollen in die Verfassung, der Staat soll auf „allen Ebenen“ das Kindeswohl sichern. Sind die Eltern nicht zuständig fürs Kindeswohl, insbesondere nach Trennung und Scheidung?

Anlässlich des Weltkindertages richtet der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) den Focus auf die problematische Lebenslage von Trennungskinder. „Kinder dürfen nicht in die Zwangslage versetzt werden, dass sie sich nach der Trennung der Eltern, für einen Elternteil entscheiden müssen. Kinder sollen nach Trennung und Scheidung keinen Elternteil verlieren, denn Mutter und Vater sind wichtig für die Identitätsfindung“, hebt die stellvertretende ISUV-Vorsitzende, Rechtsanwältin Maren Waruschewski hervor. Deswegen fordert der Verband die konsequente Umsetzung gemeinsam gelebter Elternschaft nach Trennung und Scheidung.

Die Trennung der Eltern ist für die Kinder nahezu in jedem Fall eine Erfahrung, die sie existentiell tangiert, sie leiden lässt, die aber auch ihre Entscheidungen und den Bindungs-Code im späteren Leben negativ beeinflusst.

Immer noch viel zu oft verlieren Kinder bei der Trennung einen Elternteil, meist den Vater, aber auch immer öfter die Mutter. Dies löst Ängste, Aggressionen und Unsicherheit aus. ISUV kritisiert, dass Kindern gar nicht so selten der freie Umgang mit beiden Elternteilen eingeschränkt oder gar verweigert wird. Familienrechtlich hat dies aber keine Konsequenzen, weil Gerichte und Jugendamt sich weigern konsequent dagegen vorzugehen. „Die Öffentlichkeit, die Medien sanktionieren nicht konsequent Umgangsverweigerung, sondern legitimieren diese Form der Gewalt mit dem Narrativ alleinerziehend“, kritisiert ISUV-Pressesprecher Josef Linsler.

Der sprichwörtliche Trennungsstress hat für Kinder viele Facetten: Oft ist mit der Trennung der Eltern ein Wohnortwechsel, ein Schulwechsel, der Wechsel des Freundeskreises verbunden. Die Betreuungs- und Erziehungssituation ändert sich, ein Elternteil muss den anderen "mit ersetzen". Die Folge dieser Belastungen sind oft Gesundheits- und Schulprobleme. Kinder getrennt lebender Eltern erhalten häufiger einen "blauen Brief", ihre Schulabschlüsse sind im Durchschnitt niedriger, dies belegen Statistiken, insbesondere auch die PISA-Studie.

„Es ist notwendig Kinder nach Trennung und Scheidung im wahrsten Sinne zu entlasten. Dies erreicht man nicht, indem man Kinderrechte ins Grundgesetz schreibt und alles beim Alten belässt. Notwendig ist eine Reform des Kindschaftsrechts mit dem Ziel Trennungsfamilie, also gemeinsam betreuen, gemeinsam bezahlen nach Trennung und Scheidung“, fordert die ISUV-Vorsitzende Melanie Ulbrich.

ISUV – Kompetenz im Familienrecht seit über 45 Jahren
Der ISUV vertritt als größte deutsche und überparteiliche Solidargemeinschaft die Interessen von Bürgern, die von Trennung, Scheidung und den damit zusammenhängenden Fragen und Problemen - elterliche Sorge, gemeinsame Elternschaft trotz Trennung, Umgangsrecht, Unterhalt für Kinder und ehemaligen Eheatten, Vermögensausgleich Ausgleich der Rentenansprüche - betroffen sind. ISUV ist unabhängig, bundesweit organisiert und als gemeinnützige Organisation anerkannt. Der ISUV finanziert sich ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden. Unterstützen Sie unser Anliegen durch Ihre Mitgliedschaft und Ihre Spenden.

Kontakt:
ISUV-Bundesgeschäftsstelle, Postfach 210107, 90119 Nürnberg,
Tel. 0911 55 04 78 -  info@isuv.de
ISUV-Vorsitzende, Melanie Ulbrich, Donaustr. 30, 63322 Rödermark,
Tel. 06074 92 25 80 -  m.ulbich@isuv.de
ISUV-Pressesprecher, Josef Linsler, Moltkestraße 22a, 97318 Kitzingen,
Tel. 09321 9 27 96 71 –  j.linsler@isuv.de
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