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Verteileraufbau zur Neukundenakquise: Das müssen E-Mail-Marketer beachten

Braunschweig (ots)

Um effektiv Newsletter-Anmeldungen zu generieren und somit potenzielle Kunden zu gewinnen, sind vor allem die Ansprache und der genutzte Kanal von Relevanz. Aufgrund der Datennutzung ist es im E-Mail-Marketing besonders wichtig, sich der juristischen Grundlagen bewusst zu sein und diese konsequent umzusetzen.

Anreize schaffen und die richtigen Kanäle nutzen

Ob Gutschein, Rabatt, Whitepaper oder Test-Software - Es gibt eine Vielzahl an Möglichkeiten, dem potenziellen Abonnenten des Newsletters eine Gegenleistung für die Übermittlung seiner Daten zu gewähren. Neben diesen Anreizen ist in erster Linie die richtige Platzierung für die Anmeldung entscheidend: Pop-Ups auf der Webseite sind zwar noch immer erfolgsversprechend, Exit-Intent-Pop-Ups und mitscrollende Widgets zum Ausklappen stellen jedoch die weniger aufdringliche Variante dar. Alternativ kann der potenzielle Abonnent auch im Footer der Webseite zur Anmeldung aufgefordert oder durch weitere Kanäle wie Blogs und Lead Ads auf Social Media angeworben werden. Auch klassische Kanäle wie Telefonwarteschleifen, Veranstaltungen, Messen und Print-Mailings sind weiterhin erfolgsversprechend. Um hochwertige Leads zu generieren, müssen Marketer jedoch genau wissen, wo sich ihre Zielgruppe aufhält. Auch wenn Angebote externer Anbieter zur Leadgenerierung über Umfragen oder Gewinnspiele auf den ersten Blick verlockend scheinen, entsprechen die Empfänger oftmals nicht der gewünschten Zielgruppe und zeigen deshalb keine Reaktion auf die E-Mail-Kampagnen.

DSGVO-Konformität durch Double Opt-In Prozess

Um mit E-Mail-Marketing-Kampagnen langfristige Erfolge zu erzielen, müssen Werbetreibende sich der Rechtslage bewusst sein und sich datenschutzrechtlich absichern. Rund 18 Prozent der deutschen Unternehmen setzen ein Formular ohne Double Opt-In Prozess ein und nehmen damit ein hohes juristisches Risiko in Kauf. "Grundsätzlich muss eine eindeutige Einwilligung des Empfängers für die Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten vorliegen. Dieses Opt-In kann beispielsweise über den Internetauftritt oder im Rahmen eines Vertriebsgesprächs eingeholt werden. Die Einverständniserklärung jedes einzelnen Empfängers muss vollständig dokumentiert werden.", so Susanne Pöhlandt, Head of E-Mail-Marketing der Löwenstark Online-Marketing GmbH. Beim Double Opt-In Prinzip wird die Anmeldung vom Empfänger durch einen Link in der Opt-In Mail verifiziert - so kann rechtssicher verhindert werden, dass sich E-Mail-Adressen ohne diese Einwilligung im Verteiler befinden. Auch das Formularfeld zur Newsletter-Anmeldung muss unbedingt DSGVO-konform sein und neben dem Verwendungszweck einen Hinweis auf jederzeitige Abmeldemöglichkeit sowie einen Link zur Datenschutzerklärung beinhalten. Zudem darf nach dem Prinzip der Datensparsamkeit allein die E-Mail-Adresse als Pflichtfeld angezeigt werden. Die Expertin der Löwenstark Online-Marketing GmbH, Susanne Pöhlandt, empfiehlt lediglich zwei bis drei zusätzliche optionale Felder.

Über die Löwenstark

Die Löwenstark-Gruppe (www.loewenstark.com) gehört mit über 5.000 Kundenprojekten in 18 Jahren zu den erfahrensten und erfolgreichsten Agenturen für Online-Marketing in Zentraleuropa. Rund 150 Mitarbeiter arbeiten an zehn Standorten in allen Disziplinen des Online-Marketings für nationale und internationale Kunden. Dabei werden Teillösungen wie Suchmaschinen-Optimierung, Affiliate-, E-Mail-, Social Media- und Mobile-Marketing oder auch Google Adwords-Kampagnen angeboten. Der Schwerpunkt jedoch liegt auf Gesamtansätzen unter Berücksichtigung sämtlicher erforderlicher Tools.

Pressekontakt:

Löwenstark Online-Marketing GmbH
Petzvalstraße 38
38104 Braunschweig
Telefon: +49/531/213 605 500
Telefax: +49/531/213 605 795 00
E-Mail: kontakt@loewenstark.com
https://www.loewenstark.com

Original-Content von: Löwenstark Online-Marketing GmbH, übermittelt durch news aktuell

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