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Krank auf Kreuzfahrt? Was gesetzlich Versicherte auf hoher See wissen müssen

Krank auf Kreuzfahrt? Was gesetzlich Versicherte auf hoher See wissen müssen
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Ob Mittelmeer, Karibik oder Südsee: Eine Kreuzfahrt führt jedes Jahr Millionen von Urlauberinnen und Urlaubern durch verschiedene Länder. Doch was passiert, wenn auf hoher See oder bei einem Landgang ein Arztbesuch notwendig wird? Die Krankenkasse BIG direkt gesund zeigt auf, worauf gesetzlich Versicherte bei einer Kreuzfahrt achten sollten.

Tipps der Krankenkasse BIG direkt gesund

Krank auf Kreuzfahrt? Was gesetzlich Versicherte auf hoher See wissen müssen

DORTMUND, 03.08.2026. Ob Mittelmeer, Karibik oder Südsee: Eine Kreuzfahrt führt jedes Jahr Millionen von Urlauberinnen und Urlaubern durch verschiedene Länder. Doch was passiert, wenn auf hoher See oder bei einem Landgang ein Arztbesuch notwendig wird? Die Krankenkasse BIG direkt gesund zeigt auf, worauf gesetzlich Versicherte bei einer Kreuzfahrt achten sollten.

Erste Station: Europa

Einmal um die Welt: Die Reise beginnt in Europa. Von Hamburg aus geht es über die Nordsee Richtung Mittelmeer. Wer während eines Landgangs in Spanien, Italien oder Griechenland unerwartet medizinische Hilfe benötigt, ist mit seiner elektronischen Gesundheitskarte grundsätzlich gut aufgestellt. Auf ihrer Rückseite befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Damit erhalten gesetzlich Versicherte medizinisch notwendige Behandlungen im öffentlichen Gesundheitssystem des jeweiligen Landes.

Detaillierte Rechnung ausstellen lassen

„Je nach Land können Eigenanteile anfallen. Wird die EHIC nicht akzeptiert, müssen Versicherte die Behandlung selbst bezahlen. Daher sollten sie sich immer eine detaillierte Rechnung ausstellen lassen“, empfiehlt Martin Silva, Geschäftsbereichsleiter Finanzen/Beiträge von BIG direkt gesund.

Es besteht ein Anspruch auf Erstattung der Kosten nach den im jeweiligen Land geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Auf Wunsch des Versicherten erstattet die BIG die Kosten für Leistungen, die zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören, nach den deutschen Vertragssätzen, höchstens jedoch bis zur Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten.

Empfehlung: Private Auslandreise-Krankenversicherung

Für zusätzliche Sicherheit empfiehlt die BIG eine private Auslandsreise-Krankenversicherung. Diese übernimmt Leistungen, die über den gesetzlichen Schutz hinausgehen, und kann insbesondere einen medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland absichern.

Zweite Station: Hohe See

Nach dem Verlassen Europas verbringt das Kreuzfahrtschiff mehrere Tage auf dem Atlantik. Kommt es währenddessen zu gesundheitlichen Problemen, gelten besondere Regelungen. Für Reisende besonders wichtig: Behandlungen durch den Schiffsarzt werden grundsätzlich privat berechnet. Die elektronische Gesundheitskarte kommt auf See nicht zum Einsatz.

Ob und in welchem Umfang die BIG oder andere gesetzliche Krankenkassen die Kosten erstatten, hängt vom Einzelfall ab. Entscheidend ist dabei die Flagge, unter der das Kreuzfahrtschiff fährt. Fährt es unter der Flagge eines EU-Mitgliedstaates, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Kostenerstattung nach den dort geltenden gesetzlichen Regelungen möglich sein. Fährt das Schiff hingegen unter der Flagge eines Nicht-EU-Staates, ist eine Erstattung durch die gesetzliche Krankenkasse in der Regel nicht möglich.

Dritte Station: Fernreiseziele außerhalb Europas

Außerhalb Europas und in Staaten ohne Sozialversicherungsabkommen besteht kein gesetzlicher Leistungsanspruch. Behandlungen in der Karibik, Südamerika, Asien oder der Südsee müssen daher selbst bezahlt werden.

„Insbesondere Krankenhausaufenthalte oder medizinisch notwendige Rücktransporte nach Deutschland können schnell Kosten im hohen fünfstelligen Bereich verursachen“, sagt Martin Silva. Eine private Auslandsreise-Krankenversicherung kann diese Kosten abdecken und vor hohen finanziellen Belastungen schützen.

Gut vorbereitet die Welt entdecken

Eine Kreuzfahrt führt durch unterschiedliche Rechtsräume und Gesundheitssysteme. Was bei einem Landgang in Europa über die Europäische Krankenversicherungskarte abgesichert ist, kann auf hoher See oder in fernen Häfen ganz anderen Regelungen unterliegen. Wer sich bereits vor Reisebeginn über seinen Krankenversicherungsschutz informiert und gegebenenfalls privat vorsorgt, kann seine Reise entspannter genießen.

In aller Kürze

Versicherungsschutz auf Kreuzfahrten: Wo gilt was?

  • Im EU-Ausland an Land: Medizinisch notwendige Behandlungen sind über die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) möglich.
  • Auf einem Schiff unter deutscher Flagge: Es gelten deutsche Rechtsvorschriften. Die medizinische Behandlung an Bord wird dennoch privat abgerechnet.
  • Auf einem Schiff unter EU-Flagge: Es gelten die Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes. Die medizinische Behandlung an Bord wird privat abgerechnet; eine Kostenerstattung kann unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein.
  • Auf einem Schiff unter Nicht-EU-Flagge: Es gelten die Regelungen des jeweiligen Flaggenstaates. Die medizinische Behandlung an Bord wird privat abgerechnet; eine Erstattung durch die gesetzliche Krankenkasse ist nicht möglich.
  • Außerhalb Europas: Die EHIC gilt nicht. Eine private Auslandsreise-Krankenversicherung ist besonders wichtig.
  • Rücktransport nach Deutschland: Die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport werden von der gesetzlichen Krankenkasse in der Regel nicht übernommen und sollten privat abgesichert werden.
Bettina Kiwitt
Leiterin Unternehmenskommunikation
bettina.kiwitt@big-direkt.de
Fon 0231.5557-1016
Mobil 0151 18568532
Fax 0231.5557-4016