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Dr. Lehnen & Sinnig | Rechtsanwälte PartG mbB

Anwälte warnen vor 100-Euro-Update-Prämie der Daimler AG

Trier (ots)

Nachdem auch Daimler (Mercedes Benz) im Abgasskandal in den Fokus der Ermittlungen des Kraftfahrtbundesamt (KBA) geraten ist, hat sich der Automobilhersteller bereits mit teilweise verpflichtenden und teilweise freiwilligen Rückrufaktionen an seine Kunden gewandt und ein entsprechendes Software-Update angekündigt.

Heute wurde bekannt, dass sich der Autobauer mit einem Gutschein-Angebot an betroffene Dieselfahrer wendet:

Kunden, die bei ihrem Fahrzeug das angebotene Software-Update aufspielen lassen, erhalten einen Verrechnungsgutschein im Wert von 100 Euro. Die Aktion soll zunächst bis zum Jahresende und auch rückwirkend für solche Kunden gelten, die das Software-Update bereits haben installieren lassen. Das Angebot gilt damit europaweit für rund 3,6 Millionen Autos.

Doch was steckt hinter diesem verlockenden Angebot der Daimler AG?

Nach Aussage des Automobilherstellers wolle man mit dem Angebot einen Anreiz schaffen, das Software-Update schnell aufspielen zu lassen. Doch Rechtsanwälte warnen hier vor vorschnellem Handeln.

"Auch wenn sich das Angebot der Daimler AG zunächst verlockend anhört, sollten betroffene Autofahrer hier äußerst vorsichtig sein", erklärt Rechtsanwalt Dirk Sinnig, dessen Kanzlei im Abgasskandal die Interessen von mehreren tausend betroffenen Autofahrern vertritt. "Niemand ist verpflichtet, an einer freiwilligen Rückrufmaßnahme teilzunehmen. Solange noch kein verpflichtender Rückruf des KBA vorliegt, brauchen die Autobesitzer nicht zu befürchten, dass ihr Auto stillgelegt wird. Aber auch bei verpflichtenden Rückrufen, bei denen meist Änderungen an der Motorsteuerung vorgenommen werden, sollte das Update nicht vorschnell akzeptiert werden."

Denn wer das Update aufspielen lässt, läuft Gefahr, seine Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche in Höhe von mehreren tausend Euro zu verlieren oder zu verwirken. "Aus diesem Grund sollten Mercedes-Fahrer die Update-Prämie nicht in Anspruch nehmen und unter keinen Umständen etwaig damit verbundene Verzichtserklärungen abgeben", warnt Rechtsanwalt Sinnig.

Betroffenen Autofahrern, die ein Schreiben zu einer freiwilligen oder verpflichtenden Rückrufaktion erhalten haben, ist daher anzuraten, sich von einem auf den Abgasskandal spezialisierten Anwalt beraten zu lassen.

Pressekontakt:

Dr. Christof Lehnen
Dr. Lehnen & Sinnig | Rechtsanwälte PartG mbB
Max-Planck-Straße 22
D - 54296 Trier
Tel.: (+49) 0651 - 200 66 77 0
Fax: (+49) 0651 - 200 66 77 1
E-Mail: post@lehnen-sinnig.de
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