Alle Storys
Folgen
Keine Story von Straubinger Tagblatt mehr verpassen.

Straubinger Tagblatt

Straubinger Tagblatt: 70 Jahre Grundgesetz - Die Verfassung lebt

Straubing (ots)

Die Stärke des Grundgesetzes liegt in seiner Einfachheit und Präzision. Darum ist der 70 Jahre alte Text noch heute aktuell, selbst wenn sich die Wertvorstellungen, Lebenswirklichkeiten und Bevölkerung gewandelt haben. Auch deshalb ist die deutsche Verfassung zu einem Exportschlager geworden. Viele Länder haben sie sich auf ihrem Weg in die Demokratie zum Vorbild genommen. Es ist lebendiges Grundgesetz: 63 Änderungen hat es schon gegeben, es ist heute beinahe doppelt so schwer wie vor 70 Jahren.

Pressekontakt:

Straubinger Tagblatt
Ressortleiter Politik/Wirtschaft
Dr. Gerald Schneider
Telefon: 09421-940 4449
schneider.g@straubinger-tagblatt.de

Original-Content von: Straubinger Tagblatt, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Straubinger Tagblatt
Weitere Storys: Straubinger Tagblatt
  • 16.05.2019 – 18:28

    Straubinger Tagblatt: BMW-Zahlen - Fluch des Erfolgs

    Straubing (ots) - Die Marktwirtschaft macht eigentlich nur so richtig Spaß, wenn es ständig aufwärts geht. Daher machte BMW in den vergangenen zehn Jahren den Anlegern viel Freude. Doch jetzt zeigt sich der Fluch des Erfolgs, denn 2018 ging es zum ersten Mal nicht mehr nach oben, sondern leicht abwärts. "Nur noch" 7,2 Milliarden Euro blieben als Überschuss übrig, 1,5 Milliarden weniger als 2017. Die Unruhe auf der ...

  • 16.05.2019 – 18:26

    Straubinger Tagblatt: Politische Zukunft - Merkel hält Wort

    Straubing (ots) - Merkel als Mutter der Nation verteilte Baldrian. Den Wählern hat sie versprochen, für vier volle Jahre bis 2021 die Regierungsgeschäfte der Bundesrepublik zu führen. Danach will sie in den Ruhestand gehen. Wer die Kanzlerin kennt, weiß, dass sie Dinge gerne ordentlich und wie geplant zu Ende bringt. Ihren Abgang von der großen Bühne will sie nach anderthalb Jahrzehnten selbst gestalten und ...

  • 14.05.2019 – 17:09

    Straubinger Tagblatt: Arbeitszeiterfassung - Rückwärtsgewandtes Urteil

    Straubing (ots) - Dennoch ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Dienstag rückwärtsgewandt. Es soll die Arbeitnehmerrechte stärken, doch es erschwert zugleich die Art von Flexibilität, die Beschäftigte zu schätzen wissen. Jede Aktion, die der Firma in irgendeiner Weise nutzt, und sei es nur, man notiert sich einen Gedanken oder wirft einen Blick in das ...