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Roaming im Urlaub: Wo trotz EU-Regeln Kosten drohen

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Roaming im Urlaub: Wo trotz EU-Regeln Kosten drohen

So vermeiden Reisende Kostenfallen auf dem Smartphone

„Roam like at home" – dieser Grundsatz gilt in den derzeit 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen, die zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zählen. Seit Januar 2026 sind auch Moldau und die Ukraine ins EU-Roaming einbezogen. Deutsche Reisende können überall dort ohne zusätzliche Roaming-Gebühren telefonieren, SMS versenden und mobile Daten nutzen – entsprechend ihres in Deutschland vereinbarten Tarifs. „Kostenfallen lauern allerdings in EU-Grenzregionen, beim Transit durch Nicht-EU-Länder sowie bei der Mobilfunknutzung auf Schiffen und in Flugzeugen“, erklärt Erol Burak Tergek, Jurist und Experte für Telekommunikation bei der Verbraucherzentrale NRW. Wer unerwünschte Kosten vermeiden möchte, sollte das Smartphone vor Reiseantritt richtig einstellen.

Automatische Netzwahl in EU-Grenzgebieten ausschalten

Bei vielen Smartphones ist die automatische Netzwahl aktiviert, sodass sich das Gerät immer mit dem Netz verbindet, aus dem es die stärksten Signale empfängt. Dann gelten die Roaming-Konditionen des Netzes, in das sich das Smartphone eingebucht hat. Dadurch können zusätzliche Kosten entstehen. Dies kann beispielsweise nahe der Schweizer Grenze der Fall sein, wenn statt im deutschen Mobilfunknetz im schweizerischen Netz gesurft und gesprochen wird. Gleiches gilt etwa in Kroatien nahe den Grenzen zu Bosnien und Herzegowina oder Montenegro oder in entsprechenden Grenzregionen im Baltikum. In Polen, der Slowakei, Ungarn, Rumänien, Bulgarien und Griechenland ist ein ungewollter Netzwechsel ebenfalls möglich. Um hohe Kosten zu vermeiden, sollte in Grenznähe und auch auf Reisen in oder durch den Balkan überprüft werden, ob das Smartphone noch mit dem Netz eines EU-Landes verbunden ist. Zur Sicherheit kann auch die automatische Netzwahl in den Einstellungen deaktiviert werden.

Mobilfunk in der Luft oder auf hoher See abschalten

Auf Kreuzfahrtschiffen, Fähren und inzwischen auch auf vielen Flügen ist es ebenfalls möglich, mit mobilen Geräten ins Internet zu gehen. Viele Reedereien und Airlines bieten WLAN (auch WiFi genannt) zu Paketpreisen an. Doch bei schwachem WLAN kann es passieren, dass sich Smartphones oder Tablets automatisch ins teure Mobilfunk-Bordnetz einwählen. Dann können selbst ohne aktive Nutzung zusätzliche Kosten entstehen – etwa weil Apps aktualisiert oder E-Mails im Hintergrund abgerufen werden. Auch vermeintlich „kostenfreie“ Telefonate über Messenger wie Skype, Threema oder WhatsApp können teuer werden, wenn sie letztlich doch über das Bordnetz laufen. Um das zu verhindern, sollten solche Geräte auf Flugmodus eingestellt beziehungsweise die mobilen Daten ausgeschaltet werden.

„Kostenairbag“ bietet gewissen Schutz

Wenn sich das Smartphone mit einem Satellitennetz oder mit dem Netz eines Nicht-EU-Staates verbindet, schützt der sogenannte Kostenairbag seit Juli 2022 Verbraucher:innen vor ausufernden Kosten. Sobald Gebühren von 59,50 Euro oder ein individuell festgelegtes Limit erreicht sind, werden sie gewarnt und die Datenverbindung wird unterbrochen. Diese Kostenbegrenzungsfunktion für mobiles Datenroaming ist weltweit gültig. Der Schutz greift allerdings nicht immer. Kann das Nutzungsverhalten technisch nicht in Echtzeit erfasst werden, entfällt die automatische Sperre. In diesem Fall wird bei der Einreise mitgeteilt, dass die Kostenbegrenzungsfunktion nicht zur Verfügung steht.

Sonderfälle Großbritannien und europäische Kleinstaaten

Seit dem Brexit gilt die EU-Roaming-Verordnung für Großbritannien und Nordirland nicht mehr. Viele deutsche Mobilfunkanbieter, darunter Telekom, Vodafone, o2 und 1&1, erheben jedoch weiterhin keine zusätzlichen Roaming-Gebühren. Trotzdem empfiehlt es sich, vor der Reise die aktuell geltenden Konditionen beim eigenen Mobilfunkanbieter zu prüfen. Das gilt ebenfalls für Gibraltar sowie die autonomen Kanalinseln Jersey und Guernsey und die Isle of Man. Auch in Andorra, Monaco, San Marino und Vatikanstadt kommt die EU-Roaming-Verordnung nicht zur Anwendung. Einige Mobilfunkanbieter rechnen diese Gebiete dennoch wie EU-Länder ab. Auch wer dorthin reist, sollte zuvor seine Vertragsbedingungen prüfen.

Weiterführende Informationen:

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