Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.
Gebäudemodernisierungsgesetz - Alles neu im Heizungskeller?
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Gebäudemodernisierungsgesetz - Alles neu im Heizungskeller?
Drei Fragen an Christian Handwerk, Energieexperte der Verbraucherzentrale NRW
Die Bundesregierung plant eine grundlegende Reform des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Künftig soll das sogenannte Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) mehr Wahlfreiheit bei Heizsystemen ermöglichen. Doch bringt die Reform wirklich mehr Klarheit und Freiheit – oder entstehen neue Unsicherheiten für Verbraucher:innen? Das neue Gesetz befindet sich derzeit noch im politischen Verfahren. Details können sich deshalb noch ändern. Klar ist aber schon jetzt: Die Entscheidung rund ums Heizen wird nicht einfacher. Christian Handwerk, Energieexperte der Verbraucherzentrale NRW, zeigt auf, was jetzt auf Eigentümer:innen und Mieter:innen zukommt.
Was würde sich mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz ändern?
Das reformierte Gesetz würde vor allem einen Kurswechsel in der deutschen Wärmepolitik bedeuten. Statt der Vorgabe, neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betreiben zu müssen, soll dieser Anteil reduziert und erst in drei Jahren verpflichtend werden. Dann müssten Öl- und Gasheizungen schrittweise mit sogenannten klimafreundlichen Brennstoffen betrieben werden. Ab 2029 beginnt diese „Biotreppe“ mit einem Anteil von zehn Prozent erneuerbarer Energie, der bis 2040 auf 60 Prozent erhöht werden soll. Auf den ersten Blick klingt das nach mehr Freiheit für Verbraucher:innen. Der Knackpunkt für neue Öl- oder Gasheizungen wäre jedoch, dass Biobrennstoffe teuer sind und auch andere Nebenkosten wie Netzentgelte und der CO2-Preis merklich steigen dürften. Was nach 2040 mit fossilen Heizsystem geschehen soll, lässt der Gesetzes-Entwurf dabei komplett offen. Die gesetzlichen Neuerungen versteifen sich grundsätzlich zu stark auf den Heizungstausch, während bauliche Sanierungen der Bestandsgebäude ebenso notwendig für die Energiewende wären.
Worauf sollten Eigentümer:innen achten? Abwarten, Gasheizung oder Wärmepumpe einbauen?
Eigentümer:innen sollten vor allem langfristig denken und nicht unbedingt auf einen kurzfristigen Heizungstausch setzen. Zwar würde das neue Gesetz den Einbau von Gas- und Ölheizungen wieder erleichtern, doch die laufenden Kosten könnten künftig deutlich steigen. Teilweise betrifft das zwar auch bestehende Gasheizungen, aber beim Tausch gegen eine neue Gasheizung kämen Zusatzkosten durch Biomethan oder andere alternative Brennstoffe noch hinzu. Deshalb ist eine neue Gasheizung in naher Zukunft Kostenrisiken ausgesetzt, die langfristig nicht abzuschätzen sind. Benötigt man eine neue Heizung, sollte man daher, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben, die jeweils beste Variante im Hinblick auf langfristige Kosten, Klimaschutz und Energiesicherheit wählen. Oft ist das die Wärmepumpe, auch in mäßig sanierten Gebäuden. Wer Heizenergie sparen und das Klima schützen möchte, kann zudem die Gebäudefassade dämmen, was sich besonders bei unsanierten Gebäuden positiv auswirkt. Wichtig ist dabei eine individuelle, unabhängige Energieberatung, denn jedes Gebäude hat andere Voraussetzungen.
Welche Auswirkungen hätte das neue Gesetz für Mieter:innen?
Ist ein Heizungstausch im Mietgebäude geplant, könnte die Gesetzesänderung Mieter:innen vor unverhältnismäßig hohen Heizkosten schützen. Denn im Fall neuer Gas- oder Ölheizungen sollen bestimmte Heizkostenanteile zur Hälfte von den Gebäudebesitzer:innen übernommen werden. Das könnte diese sogar davon abschrecken, vorschnell den investitionsärmeren Gaskessel bei einem Heizungstausch zu wählen. Möglicherweise wird stattdessen in eine sinnvollere energetische Verbesserung investiert, wovon sowohl Mieter:innen als auch Vermieter:innen langfristig finanziell profitieren würden.
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