Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.
Was tun, wenn die gebuchte Reise nachträglich teurer wird
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Was tun, wenn die gebuchte Reise nachträglich teurer wird
Drei Fragen an Juristin Iwona Husemann
Die Auswirkungen des Iran-Kriegs sind nicht nur an den Tanksäulen, sondern auch in der Reisebranche spürbar. Verbraucher:innen blicken besorgt auf ihre anstehenden Reisen. Das Kerosin wird teurer und erste Reiseveranstalter kündigen nachträgliche Erhöhungen der Preise an. Andere wie beispielsweise die Fluglinie Ryanair wollen Flüge stornieren. Ist das zulässig? Welche Rechte Reisende haben, erklärt Iwona Husemann, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW.
Habe ich ein Rücktrittsrecht, wenn meine gebuchte Reise teurer wird?
Das kommt auf die Höhe der angekündigten Preiserhöhungen an. Wenn der Reisepreis um mehr als 8 Prozent erhöht wird, können Pauschalreisende kostenlos vom Reisevertrag zurücktreten. Sie müssen dabei jedoch die vom Reiseveranstalter gesetzte Frist beachten. Verstreicht die Frist ohne Reaktion, gilt die Erhöhung als angenommen und es besteht kein Rücktrittsrecht mehr.
Welche Unterschiede gibt es zwischen einer Pauschalreise und einer Individualreise?
Bei individual gebuchten Reiseleistungen gibt es in der Regel kein Preisanpassungsrecht. Wenn also nachträglich Preise erhöht werden, müssen Verbraucher:innen diese Teuerungen nicht akzeptieren. Wird ein gebuchter Flug komplett gestrichen, haben Reisende nach der EU-Fluggastrechteverordnung das Recht auf Erstattung des Ticketpreises oder auf Umbuchung auf einen anderen Flug. Die Verordnung greift dann, wenn die Fluggesellschaft ihren Sitz in der Europäischen Union hat oder der Flug von einem EU-Flughafen starten soll. Sollte der Flug kurzfristig annulliert werden, können Verbraucher:innen je nach Strecke zudem die Ausgleichszahlung von 250 bis 600 Euro fordern.
Warum ist es möglich, bereits gebuchte Reisen teurer zu machen?
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter enthalten für Preissteigerungen in aller Regel sogenannte Änderungsvorbehaltsklauseln. So ein Änderungsvorbehalt ist gesetzlich geregelt und zulässig. Dabei gehören z.B. höhere Treibstoffkosten nach Abschluss des Reisevertrags zu den möglichen Gründen für eine Preiserhöhung. Diese darf jedoch nicht mehr als 8 Prozent des Reisepreises betragen. Reisenden muss die Erhöhung spätestens 20 Tage vor Reisebeginn mitgeteilt werden.
Weitere Informationen:
- Mehr zu nachträglichen Preiserhöhungen von Reisen unter: www.verbraucherzentrale.nrw/node/10420
- Mehr Informationen rund um Fluggastrechte unter: www.verbraucherzentrale.nrw/node/39125
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