Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.
Wenn der Keller unter Wasser steht: Versicherungsschutz bei Starkregen
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Wenn der Keller unter Wasser steht
Versicherungsschutz bei Starkregen und Überschwemmung
Der Herbst steht vor der Tür und die ersten Unwetter ziehen über NRW. Selbst wenn die eigenen vier Wände bisher verschont blieben: Wer nicht das Risiko eingehen möchte, auf Folgekosten durch Überschwemmung sitzen zu bleiben, sollte über eine Elementarschadenversicherung nachdenken. Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps, welche Versicherungen wann den richtigen Schutz bieten.
Wohngebäudeversicherung
In der Regel schließen Hauseigentümer:innen eine sogenannte verbundene Wohngebäudeversicherung ab. Sie kommt für Schäden etwa durch Brand, Sturm, Hagel und Blitzeinschlag auf. Wer die Wohngebäudeversicherung mit einer Elementarschadenversicherung erweitert, kann von der Versicherung auch dann Geld bekommen, wenn der Keller nach einem Unwetter oder bei Überflutung unter Wasser steht. Vor Vertragsabschluss sollte vorsorglich geprüft werden, ob die Elementarschadenversicherung auch Schäden durch Rückstau abdeckt und ob der Versicherer zuvor den Einbau einer Rückstauklappe verlangt. Wird die Vorgabe einer vorhandenen Rückschlagklappe nicht erfüllt, läuft man Gefahr, leer auszugehen, wenn die Kanalisation nach Starkregen überlastet wird und das Wasser in den Keller läuft.
Hausratversicherung
Die Hausratversicherung, die beispielsweise Möbel, Küchengeräte oder Musikinstrumente gegen Einbruch oder Raub absichert, deckt nicht automatisch auch Schäden durch eindringendes Wasser ab. Man kann sie jedoch um Elementarschadenschutz erweitern. Mieter:innen und Hausbesitzer:innen können sich diesen Zusatzschutz aber sparen, solange sich die Gegenstände in sicheren, höheren Etagen befinden.
Versicherungsschutz nach Wartezeit
Meist greift der Versicherungsschutz nicht sofort nach Abschluss des Vertrages. Der Beitrag muss zwar sofort entrichtet werden, der Versicherungsschutz besteht aber erst nach einer Wartezeit. Diese legen die Versicherer individuell fest – oft zwischen zwei und sechs Monaten. Die Wartezeit soll verhindern, dass kurz vor einem erwarteten Unwetter noch schnell ein Versicherungsschutz abgeschlossen wird.
Wann die Versicherung nicht zahlt
Wenn es durch ein offenes Fenster oder eine offene Tür hereinregnet, greifen Haus- und Wohngebäudeversicherung nicht. Deshalb sollten Fenster und Türen bei Unwettern immer geschlossen werden. Aber auch rund um Haus und Keller kann vorgesorgt werden. Sollte Wasser zum Beispiel durch Risse ins Haus eindringen, kann es Probleme mit dem Versicherungsschutz geben. Eine wasserdichte Absiegelung von Kellern oder der Einbau regenundurchlässiger Kellerfenster sind darüber hinaus geeignete Maßnahmen, um sich gegen eine Überflutung zu schützen. Nicht versichert sind das Eindringen von Grundwasser und Schäden durch Sturmfluten.
Weiterführende Informationen:
- Persönliche Beratung rund um Hausrat- und andere Versicherungen bietet die Versicherungsberatung der Verbraucherzentrale NRW. Ein 30-minütiges Beratungsgespräch kostet 45 Euro: www.verbraucherzentrale.nrw/node/1445
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