Schultze & Braun GmbH & Co. KG
Vorläufiger Insolvenzverwalter Dr. Markus Schuster schafft Klarheit für Kunden der Autolöwen GmbH
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Vorläufiger Insolvenzverwalter Dr. Markus Schuster schafft Klarheit für Kunden der Autolöwen GmbH
- Intensiver Austausch mit Banken und Herstellern, um Lösungen für Kunden zu ermöglichen
- Rechtlich unterschiedliche Ausgangslagen für die Kunden – jeweils individuelle Lösungen vereinbart
- Autokäufer mit Anzahlungen oder vollständiger Entrichtung des Kaufpreises erhalten keine Fahrzeuge – Eigentum rechtlich weiterhin bei der finanzierenden Bank
Schwäbisch Hall/Öhringen/Ludwigsburg/Crailsheim/Heilbronn/Aalen. Wenige Wochen nach Beginn des vorläufigen Insolvenzverfahrens bei der Autolöwen GmbH mit mehreren Autohäusern im Raum Heilbronn/Stuttgart und insgesamt rund 170 Beschäftigten schafft der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Markus Schuster von der Kanzlei Schultze & Braun Klarheit für Kunden, die in den betroffenen Autohäusern Fahrzeuge kaufen oder leasen möchten. Dafür stand er seit Beginn des Verfahrens in einem intensiven Austausch mit den finanzierenden Banken und den Automobil-Herstellern.
Die rechtliche Situation stellt sich für die Kunden äußerst unterschiedlich dar:
• Fallkonstellation 1: Kunden haben bei der Autolöwen GmbH einen Leasingvertrag für ein neues Fahrzeug unterzeichnet. Das Fahrzeug wurde vor Beginn des vorläufigen Insolvenzverfahrens beim Hersteller in Auftrag gegeben, wird aber noch produziert und wurde daher noch nicht übergeben: Hier möchte die finanzierende Bank eine Alternativlösung für die Kunden finden. Die weitere Abwicklung des Vorgangs findet nicht mehr über die Autolöwen GmbH statt, sondern direkt über die Bank, den jeweiligen Hersteller und über ein anderes Autohaus. So sollten auch die Garantie- und Gewährleistungsansprüche des Kunden nach der Übergabe des Fahrzeugs vollends abgesichert sein.
• Fallkonstellation 2: Kunden haben bei der Autolöwen GmbH ein Fahrzeug bestellt, sowohl im Wege des Kaufs oder des Leasings, aber noch keinen Kaufpreis entrichtet. Das Fahrzeug wurde vor Beginn des vorläufigen Insolvenzverfahrens noch nicht übergeben: Hier möchte die finanzierende Bank ebenfalls eine Alternativlösung für die Kunden finden. Die weitere Abwicklung des Vorgangs findet jedoch ebenfalls nicht mehr über die Autolöwen GmbH statt, sondern direkt über die Bank, den jeweiligen Hersteller und gegebenenfalls über ein anderes Autohaus. Auch hier sollten sämtliche Garantie- und Gewährleistungsansprüche nach der Übergabe des Fahrzeugs an den Kunden vollends abgesichert sein.
• Fallkonstellation 3: Kunden haben bei der Autolöwen GmbH ein Fahrzeug erworben, für das sie den vollständigen Kaufpreis oder eine Anzahlung auf den Kaufpreis entrichtet haben. Das Fahrzeug wurde vor Beginn des vorläufigen Insolvenzverfahrens noch nicht übergeben: In diesem Fall erlaubt die rechtliche Situation nach übereinstimmender Einschätzung des vorläufigen Insolvenzverwalters und der finanzierenden Bank keine Herausgabe des Fahrzeugs an den Kunden. Trotz (Teil-)Entrichtung des Kaufpreises liegt das rechtliche Eigentum am Fahrzeug weder beim Kunden noch dem Autohaus, sondern weiterhin bei der finanzierenden Bank. Diese hat nun die Entscheidung treffen müssen, dass diese Fahrzeuge nicht freigegeben werden. Der vorläufige Insolvenzverwalter kann und darf das Auto daher nicht an die Kunden aushändigen. Betroffene Kunden sollen sich direkt an die Kunden-Hotlines der jeweiligen Hersteller ihres Autos wenden, um ggf. andere Lösungen zu diskutieren. Die Zahlung, die Kunden für den Kauf oder das Leasing des Fahrzeuges bereits geleistet haben, ist rechtlich gesehen eine Insolvenzforderung. Diese können Kunden nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anmelden.
Die Kunden wurden in den vergangenen Tagen über die jeweilige Sachlage informiert.
Für zwei der drei Fallkonstellationen kann der vorläufige Insolvenzverwalter im Austausch mit Banken und Herstellern eine Lösung für die betroffenen Kunden in Aussicht stellen. „Wir wissen, was das Auto für die Kunden bedeutet und dass sie im Alltag darauf angewiesen sind. Gleichzeitig müssen wir Rechtssicherheit schaffen und sämtliche rechtliche Vorgaben beachten. Daher war es uns nicht möglich, für die Kunden, die bereits eine Anzahlung geleistet oder sogar den vollständigen Kaufpreis entrichtet haben, eine Herausgabe der Fahrzeuge zu ermöglichen. Hier ist die Sachlage nach intensiver Prüfung und Diskussion leider eindeutig. Auch ich hätte mir ein anderes Ergebnis gewünscht. Trotz aller Bemühungen war jedoch keine andere Lösung für die Kunden darstellbar. Das bedauere ich ausdrücklich“, sagt der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Markus Schuster.
Über die Autolöwen GmbH: Die Autolöwen GmbH mit Sitz in Schwäbisch Hall ist eine regionale Autohausgruppe mit mehreren Standorten in Schwäbisch Hall, Ludwigsburg, Aalen, Crailsheim, Öhringen und Heilbronn. Das Unternehmen vertreibt Neu‑ und Gebrauchtfahrzeuge der Marken Peugeot, Citroën, Opel, Fiat, Fiat Professional, Alfa Romeo, Abarth und Jeep und bietet ergänzend Service‑, Werkstatt‑ und Mobilitätsdienstleistungen an. Die Autolöwen GmbH beschäftigt rund 180 Mitarbeitende und erzielt einen Jahresumsatz im mittleren zweistelligen Millionenbereich. Das Unternehmen ist seit mehr als 30 Jahren im Automobilhandel tätig.
Über Schultze & Braun
Schultze & Braun ist ein führender Dienstleister für Insolvenzverwaltung und Beratung im Sanierungs- und Insolvenzrecht. Mit rund 500 Mitarbeitern an 30 Standorten in Deutschland und dem europäischen Ausland unterstützt Schultze & Braun Unternehmen vor Ort, bundesweit und international in allen rechtlichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen.
Mit freundlichen Grüßen ______________________________________ Ingo Schorlemmer Pressesprecher Schultze & Braun GmbH & Co. KG Eisenbahnstraße 19-23 D-77855 Achern Tel: 07841/708-128 Mail: ISchorlemmer@schultze-braun.de