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Hoffnung in Sachen Diesel-Fahrverbote

Berlin (ots)

Endlich Hoffnung für Autofahrinnen und Autofahrer in Sachen Dieselskandal: Das Landgericht Frankfurt/Main sieht mit seiner jüngsten Entscheidung im Verhalten von Volkswagen eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung und hat den Konzern zu Schadensersatz verurteilt (Az.: 2-07 O 350/18, das Urteil ist noch nichts rechtskräftig).

In der Urteilsbegründung heißt es: Der Autobauer habe Fahrzeuge "mit einer Software ausgestattet, die im Ergebnis dazu führte, dass bei Abgastests auf einem Prüfstand stets bessere (und umweltfreundlichere) Ergebnisse erzielt wurden, als dies unter normalen Fahrbedingungen (im Alltag) möglich gewesen wäre. Dieses Verhalten ist als sittenwidrig zu beurteilen."

Geklagt hatte ein mittelständisches Unternehmen, das einen VW Touran im November 2013 als Geschäftswagen erworben hatte. Volkswagen muss das Kfz nun zurücknehmen und an die klagende Firma rund 15.000 Euro bezahlen.

Dieses Urteil weist in die richtige Richtung und ist ein kleiner Meilenstein, auch weil Urteile des Landgerichts Frankfurt/Main bundesweit zur Kenntnis genommen werden. Sämtliche derzeit diskutierte Rechtsfragen wurden zulasten des VW Konzerns beantwortet: Der Einbau der Software stellt eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung dar. Hierfür haftet die Volkswagen AG, unabhängig davon, ob und wann der Vorstand Kenntnis von der unzulässigen Software hatte. Geschädigte erhalten auch die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten von der Volkswagen AG ersetzt.

Es bleibt abzuwarten, ob die Volkswagen AG gegen dieses Urteil in Berufung geht.

Für Autobesitzer, die ihr Fahrzeug finanziert haben, gibt es einen weiteren Weg, sich vor Fahrverboten zu schützen und sein manipuliertes Auto wieder los zu werden: den Darlehenswiderspruch.

"Neben Schadensersatzklagen haben Verbraucherinnen und Verbraucher noch weitere Möglichkeiten, Ansprüche gegenüber Auto-Herstellern und Händlern geltend zu machen", erklärt Verbraucheranwalt Jan Geigenmüller. So sollten Autobesitzer, die ihr Auto finanziert haben, die Darlehensverträge überprüfen lassen.

Die Kredit- und Leasingverträge der meisten Autobanken sind fehlerhaft und können angefochten werden. Dies betrifft ein Großteil der nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossenen Kredit- und Leasingverträge aller wichtigen Autobanken.

"Bei einem Widerruf des Darlehensvertrages können sich Autofahrerinnen und Autofahrer auch vom Kaufvertrag lösen", sagt Rechtsanwalt Ulrich Poppelbaum.

Den jeweiligen Kreditgebern steht lediglich eine Entschädigung für die mit dem finanzierten Wagen gefahrenen Kilometer zu. Dieser Nutzungsersatz liegt jedoch insbesondere bei Dieselfahrzeugen oft weit unter dem durch den Abgasskandal eingetretenen Wertverlust.

Pressekontakt:

Jan Geigenmüller, LL.M.
Poppelbaum Geigenmüller Rechtsanwälte
Holbeinstr. 56
12203 Berlin
Telefon: +49 30 841 865 0
Fax: +49 30 841 865 19
www.kanzlei-pbgm.de

Original-Content von: Poppelbaum Geigenmüller Rechtsanwälte, übermittelt durch news aktuell

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