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Vorsorge trifft Fürsorge: Altersvorsorge-Strategien und Erbschaftsplanung für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen

Berlin (ots)

  • Während einige Menschen mit einer Behinderung bei ihrer langfristigen finanziellen Absicherung ähnliche Voraussetzungen haben wie Menschen ohne eine Behinderung, können andere so gut wie gar nicht vorsorgen.
  • Mögliche Herausforderungen sind beispielsweise weniger verfügbares Einkommen für private Altersvorsorge oder die Frage, welche Vorsorge sich lohnt, wenn man im Alter ohnehin auf Sozialleistungen angewiesen ist.
  • Wir haben mit Altersvorsorgeexperten und betroffenen Angehörigen gesprochen: Beide Seiten raten dazu, frühzeitig nach individuellen Lösungsansätzen zu suchen.

Rentenanspruch bei Behinderung

Viele Personen mit einer Behinderung haben durchaus Rentenansprüche und können dank Sonderregelungen abschlagsfrei früher in Rente gehen. Allerdings bleibt oft trotzdem eine Lücke zwischen den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung und dem tatsächlichen Bedarf im Alter. Eine Behinderung kann dies noch verstärken: "Häufig haben Menschen mit Behinderungen und Vorerkrankungen kaum eine Möglichkeit zum adäquaten Schutz ihrer Finanzen. [...] Zudem haben [sie] leider oftmals auch eine schlechtere berufliche Perspektive", sagt Altersvorsorgeexperte Dennis Jörißen, der zudem die Notwendigkeit individueller Lösungsansätze betont.

Private Altersvorsorge und staatliche Leistungen

Ob Personen mit Behinderung im Alter auf Sozialhilfe angewiesen sind, beeinflusst, welche Vorsorge sich überhaupt lohnt. Ersparnisse oder einmalige Kapitalauszahlungen von Rentenversicherungen müssen dann bis auf einen Schonbetrag aufgebraucht werden. Monatliche Rentenzahlungen aus freiwilliger Altersvorsorge kann man anteilig zusätzlich zur Sozialhilfe bekommen.

Erbschaftsplanung für Kinder mit Behinderung

Die Interaktion zwischen Einkommen und Sozialleistungen müssen auch Eltern von Kindern mit Behinderung beachten, die sicherstellen wollen, dass ihr Erbe dem Kind zugutekommt und nicht zur Entlastung des Sozialträgers verwendet wird. Dies ist mittels eines Behindertentestaments möglich, welches "frühzeitig geplant, professionell betreut sein und alle Beteiligten miteinbeziehen sollte", so ein Familienvater und betroffener Angehöriger.

Unser ausführlicher Ratgeber erläutert, welche Besonderheiten Menschen mit Behinderung bei der Altersvorsorge beachten müssen und wie Angehörige bei der Erbschaftsplanung vorgehen können: https://ots.de/xzWaLb

Pressekontakt:

Swantje Niemann
presse@transparent-beraten.de
030120828289

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