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So kommt der Weihnachtsbaum sicher nach Hause

So kommt der Weihnachtsbaum sicher nach Hause
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Köln (ots)

ACV gibt praktische Tipps und erklärt, welche Regeln für Transport und Ladungssicherung gelten

Mit Beginn der Vorweihnachtszeit stellt sich vielen die Frage, wie der frisch ausgewählte Weihnachtsbaum sicher nach Hause transportiert wird. Ob im Auto, auf dem Dach, im Anhänger oder mit dem Fahrrad: Für jede Transportmethode gelten klare Sicherheitsanforderungen. Der ACV Automobil-Club Verkehr erläutert, worauf beim Transport geachtet werden sollte und welche Vorschriften der Gesetzgeber vorsieht.

Sicherer Transport im Auto

Je nach Größe kann der Weihnachtsbaum im Kofferraum, im Fahrgastraum oder auf dem Dach transportiert werden. Im Innenraum sollte der Stamm immer nach vorne gegen die Rückenlehne des Beifahrersitzes platziert werden, um bei Bremsmanövern maximale Sicherheit zu gewährleisten. Wird mehr Platz benötigt, kann der Beifahrersitz nach vorne geschoben werden. Ein Holzbrett zwischen Rückenlehne und Stamm gibt zusätzliche Stabilität und schützt vor Beschädigungen.

ACV Tipp: Vor dem Einladen lose Äste zusammenbinden und den Innenraum mit einer Decke auslegen - das erleichtert die Sicherung und schützt das Fahrzeug.

Wichtig: Die Sicht des Fahrers, insbesondere in den rechten Außenspiegel, muss jederzeit uneingeschränkt gewährleistet sein.

Zudem sollte der Stamm mit Spanngurten im Innenraum befestigt werden. Ragt der Baum aufgrund seiner Länge aus dem Kofferraum, darf die Heckklappe geöffnet bleiben. Sie muss jedoch fixiert werden, damit sie während der Fahrt nicht zuschlägt oder sich weiter öffnet.

Vorgaben nach § 22 StVO

Zulässige Überhänge:

  • Bis zu 1,50 Meter sind grundsätzlich erlaubt
  • Bei Beförderungen über eine Wegstrecke von bis zu 100 Kilometern sind bis zu 3 Meter Überhang zulässig

Kennzeichnungspflicht:

Ragt die Ladung mehr als 1 Meter über die Rückstrahler hinaus, ist sie zu kennzeichnen:

- Bei Tageslicht: rote, gut sichtbare Kennzeichnung (z. B. eine Fahne)

- Bei Dunkelheit oder schlechter Sicht: zusätzliche Beleuchtung am äußersten Punkt der Ladung (z. B. rote Leuchte und Rückstrahler)

- Blinklicht und Rückstrahler maximal 90 Zentimeter über der Fahrbahn

Weitere ACV Empfehlungen:

  • Kennzeichnung möglichst am äußersten Punkt der Ladung befestigen, damit andere Verkehrsteilnehmer sie klar erkennen können

Sicherer Transport auf dem Autodach

Der Transport eines Weihnachtsbaumes auf dem Autodach erfordert besondere Vorsicht. Eine Wolldecke unter dem Baum schützt den Lack, Spanngurte sorgen für sicheren Halt. Gummibänder oder Expander sind ungeeignet.

Auch auf dem Dach sollte die Stammseite nach vorne zeigen, da so der Luftwiderstand geringer ist. Der Baum darf vorne nicht über das Fahrzeug hinausragen.

Ein seitlicher Überstand von maximal 40 cm ist keine gesetzliche Vorgabe, wird aber häufig als praktische Orientierung genutzt. Rechtlich relevant ist, dass Fahrzeug und Ladung zusammen nicht breiter als 2,55 m sein dürfen.

ACV Tipp: Die Gurte leicht verdreht anbringen, um Flattern und Geräuschentwicklung im Fahrtwind zu vermeiden.

Nach hinten gelten die gleichen Vorschriften wie beim Transport im Innenraum.

Sicherer Transport im Anhänger

Wer über eine Anhängerkupplung und einen entsprechenden Führerschein verfügt, kann den Weihnachtsbaum auf diese Weise schnell und sicher nach Hause bringen. Auch in diesem Fall sollte der Baum mit breiten Spanngurten rutschsicher im Anhänger befestigt werden, damit er nicht herausfallen kann.

ACV Tipp: Die zusätzliche Verwendung eines Ladungssicherungsnetzes ist zwar nicht vorgeschrieben, aber sinnvoll.

Auch bei der Verwendung eines Anhängers gelten die gleichen Vorschriften wie beim Transport im Kofferraum oder auf dem Autodach.

Wichtig: Für Pkw mit Anhänger gilt in der Regel eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Mit Tempo-100-Zulassung dürfen bis zu 100 km/h gefahren werden, dies gilt jedoch nur unter bestimmten technischen Voraussetzungen.

Sicherer Transport mit dem Fahrrad

Für den sicheren Transport eines Weihnachtsbaumes mit dem Fahrrad gelten die gleichen Grundregeln wie für den Transport mit dem Auto: Der Baum muss so gesichert werden, dass er bei einer Vollbremsung oder plötzlichen Ausweichmanövern nicht verrutscht.

Da der Transport quer meist zu breit wäre, wird der Baum längs transportiert. Das Fahrrad muss dabei oft geschoben werden.

Eine praktische Alternative ist das Lastenfahrrad. Es gilt ebenfalls als "Fahrzeug", so dass die Vorschriften des § 22 StVO grundsätzlich zu beachten sind. Der Baum sollte immer mit Spanngurten gegen Verrutschen oder Herabfallen gesichert werden. Die Kennzeichnungspflicht aus § 22 StVO greift nur, wenn die Ladung tatsächlich mehr als ein Meter hinter die Rückstrahler des Fahrzeugs hinausragt. Bei Dunkelheit muss die Ladung zudem sichtbar sein.

ACV Tipp: Die Spitze nach hinten ausrichten. So bleibt das Vorderrad frei beweglich und das Handling sicherer.

Welche Strafen drohen beim falschen Transport?

Wer seinen Weihnachtsbaum nicht ausreichend sichert, riskiert nicht nur den Verlust des Baumes, sondern gefährdet auch sich und andere. Bei einem Auffahrunfall kann ein schlecht gesicherter Baum zu einem regelrechten Geschoss werden.

Laut Bußgeldkatalog drohen Sanktionen, z. B.

  • 10 - 200 Euro Bußgeld
  • Bei erheblicher Gefährdung oder Unfallfolge kann ein Punkt in Flensburg dazukommen

Beispiele aus dem Regelsatz:

- Ladung nicht vorschriftsmäßig gesichert: 35 EUR

- Mit Gefährdung: 60 EUR + 1 Punkt

- Mit Unfallfolge: 75 EUR + 1 Punkt

- Unzulässiger Überstand nach vorne: 20 EUR

Pressekontakt:

Philipp Mathey
Pressesprecher
ACV Automobil-Club Verkehr
An der Wachsfabrik 5
50996 Köln
Tel.: 02236 94 98 104
mathey@acv.de

Original-Content von: ACV Automobil-Club Verkehr, übermittelt durch news aktuell

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