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Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP)

BDP-Pressemitteilung zum BMJV-Referentenentwurf eines Gesetzes gegen digitale Gewalt

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Pressemitteilung

BDP sieht deutlichen Nachbesserungsbedarf beim Schutz Betroffener sowie bei Strafverfolgung beim Gesetz gegen digitale Gewalt

Stellungnahme des Verbandes zum Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Stärkung des Schutzes vor digitaler Gewalt (RefE GgdG)

Berlin, 27.05.2026: Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) begrüßt den Vorstoß der Bundesregierung zur Verbesserung der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche Betroffener sowie des strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt. Der vorliegende Referentenentwurf ist ein wichtiger Schritt hin zur effektiven Unterstützung Betroffener bei der Durchsetzung von Persönlichkeitsrechten. Auch leistet er einen Beitrag zur Bekämpfung von digitaler Gewalt gegen Kinder und Jugendliche sowie insbesondere gegen Frauen, die mit ca. 60 % die am stärksten betroffene Personengruppe darstellt.

Positiv hervorzuheben ist auch die umfassende Definition digitaler Gewalt sowie ihrer Erscheinungsformen in der Gesetzesbegründung, die Benennung der weitreichenden und vielfältigen Folgen, insbesondere auch im Zusammenhang mit der Reichweite sozialer Medien, sowie die Hervorhebung der Notwendigkeit eines ganzheitlichen Ansatzes.

Vor diesem Hintergrund allerdings erscheint der im Entwurf angestrebte gesetzliche Strafrahmen von vorgesehenen Geldstrafen sowie Haftstrafen von bis zu 2 Jahren unverhältnismäßig niedrig. Er verfehlt den in der Gesetzesbegründung verfolgten Effekt der angemessenen Bestrafung sowie Abschreckung zukünftiger Täter, da der Aspekt der Vermarktung bei der Verbreitung von Deep-Fake-Pornographie sowie Vergewaltigungsvideos hier offenbar kaum Berücksichtigung findet, ebenso wie die massiven (psychischen) Folgen für Betroffene. Ein Blick auf die Strafverfolgung im europäischen Vergleich verweist ebenfalls auf ein eher niedriges angestrebtes Niveau.

Grundsätzlich begrüßt der Verband die Stärkung der Anspruchsdurchsetzung für Betroffene durch zivilrechtliche Verfahren, sieht diese aber aufgrund des zu erwartenden Anstiegs beim Bedarf an einer Begleitung durch Fachberatungsstellen gefährdet. Die Beratungsstellen arbeiten bereits am Belastungslimit und ihre zukünftige Finanzierung ist ungewiss. Auch fehlt im Gesetzentwurf die Verpflichtung zu einem kontinuierlichen Monitoring aktueller Entwicklungen im Hinblick auf neue Formen digitaler Gewalt sowie die Sicherstellung und konsequente Weiterentwicklung von Beratungsangeboten für Betroffene, aber auch in der Täterarbeit. Es braucht hier dringend verpflichtende Aus-, Weiter- und Fortbildungsmaßnahmen für relevante Akteure und eine gesicherte Finanzierung der Beratungsstellen.

Auch das Ziel einer lückenlosen Strafverfolgung ist mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht gewährleistet. Unter Strafe gestellt werden zwar das Herstellen und Veröffentlichen von Deepfakes, doch auch die Verbreitung von Vergewaltigungsvideos sollte einen Tatbestand darstellen, ebenso wie die Beschaffung und der Konsum entsprechender Inhalte. Der Entwurf sieht hier Straffreiheit vor, obwohl entsprechend der Reziprozitätsprinzipien und Monetarisierungsperspektiven konsumierende Teilnehmer das strukturelle Problem nicht einfach nur verstärken, sondern selbst einen Anreiz für Täter zur Herstellung der Inhalte schaffen und das Ausmaß an Gewalt, Frauen werden zur Herstellung solcher Videos regelmäßig sediert, hinlänglich und öffentlich bekannt ist.

Ein weiteres Problem ist die mögliche Verstärkung gewalttätiger Einstellungen bis hin zur Tatplanung und Umsetzung durch die regelmäßige Nutzung entsprechender Netzwerke. Hier bedarf es einer Erweiterung der Strafverfolgung bei der Verbreitung, Beschaffung und dem Konsumieren entsprechender Inhalte, die die Netzwerke selbst ebenso einbezieht wie die Konsumierenden. Wünschenswert wäre zudem ein eigenständiger Straftatbestand im Zusammenhang mit dem sogenannten „drug facilitated sexual assault“ (durch Drogen ermöglichte sexuelle Nötigung).

Zur Verbesserung der Strafverfolgung und Gewährleistung des Auskunftsanspruchs wäre zudem die Erweiterung einer Auskunftspflicht auf TK-Anbieter und Hosting-Provider sinnvoll, die eine Identifizierung von IP-Adressen oder Mailadressen ermöglichen würden, ohne die Kostenlast auf die Auskunftsersuchenden abzuwälzen.

Im Zusammenhang mit der fortschreitenden Digitalisierung und Weiterentwicklung von KI-basierten Inhalten wird digitale Gewalt zukünftig eine enorme gesamtgesellschaftliche Herausforderung darstellen. Im Sinne einer effektiven Gesetzgebung zur Bekämpfung von digitaler Gewalt bietet der BDP im Hinblick auf die vielfältigen und weitreichenden Folgen für Betroffene sowie zur Entwicklung sinnvoller Maßnahmen im Bereich der personellen Psychoedukation seine Expertise an.

Ihre Ansprechpartnerin:

Bettina Genée

Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Phone: +49 176 58868222

Mail: presse@bdp-verband.de

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP) vertritt die beruflichen Interessen der niedergelassenen, selbständigen und angestellten/ beamteten Psychologinnen und Psychologen aus allen Tätigkeitsbereichen. Als der anerkannte Berufs- und Fachverband der Psychologinnen und Psychologen ist der BDP Ansprechpartner und Informant für Politik, Medien und Öffentlichkeit. Der BDP wurde vor über 75 Jahren am 5. Juni 1946 in Hamburg gegründet. Heute gehören dem Verband rund 11.000 Mitglieder an.

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