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Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP)

BDP-Pressemitteilung zum Internationalen Tag der Beseitigung der Gewalt gegen Frauen 2025

Ein Dokument

Pressemitteilung

Zum Schutz vor sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt braucht es eine deutliche Verbesserung des Gewaltschutzgesetzes

Berlin, 25.11.2025: Zum Internationalen Tag der Beseitigung der Gewalt gegen Frauen 2025 appelliert der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) an Vertreter der Politik, die Notsituation unzähliger Frauen ernst zu nehmen und die in Deutschland seit 2018 ratifizierte Istanbul-Konvention umfassend umzusetzen.

Laut Lagebericht des Bundeskriminalamts für das Jahr 2024 gab es 308 versuchte oder vollendete Tötungsdelikte an Frauen im Kontext von Partnerschaftsgewalt und 132 Frauen wurden durch ihren (Ex-)Partner getötet. Da keine begriffliche Definition vorliegt, können diese Tötungsdelikte sowie die jeweilige Tatmotivation statistisch nicht als Femizid, d. h. Tötung einer Frau, weil sie eine Frau ist, gewertet werden. Und sie sind nur die Spitze des Eisbergs, auch die Zahlen bei weiteren Delikten geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt sind seit Jahren gleichbleibend hoch.

Danach waren 2024 über 171.000 Frauen von Gewalt in der Partnerschaft betroffen, ein Anstieg von 1,9 % im Vergleich zum Vorjahr, und alle 4 Minuten erlebt eine Frau Gewalt durch ihren Partner oder Expartner. Geschlechtsspezifische Gewalt ist alltäglich, sie durchdringt unsere Gesellschaft und findet im öffentlichen Raum, am Arbeitsplatz und im Privaten durch alle Bevölkerungsschichten hindurch statt.

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die „Istanbul-Konvention“, ist ein völkerrechtlich bindendes Instrument, das in Deutschland im Februar 2018 in Kraft getreten ist. Zentrale Aspekte sind der Opferschutz, die Prävention und Strafverfolgung. Bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention und Stärkung des Gewaltschutzgesetzes in Deutschland sieht der BDP dringenden Handlungsbedarf.

Entsprechend der Komplexität des Phänomens bedarf es gemäß der Istanbul-Konvention eines politischen Gesamtkonzepts zur wirksamen Bekämpfung geschlechtsbezogener Gewalt gegen Frauen. Zunächst braucht es dringend einer klaren begrifflichen Definition für „geschlechtsspezifische Gewalt” und „Femiziden” sowie deren Einordnung als spezifischer Straftatbestand auf Gesetzesebene. Schon die klare Benennung solcher Delikte könnte geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen sichtbarer, statistisch erfassbar und leichter sanktionierbar machen.

Ebenso wichtig wäre die flächendeckende Finanzierung von niedrigschwelligen Schutz- und Beratungsangeboten für Betroffene, eine verpflichtende kontinuierliche Spezialisierung verantwortlichen Akteure und unbürokratische Zusammenarbeit der betreffenden Hilfesysteme sowie die Einführung von greifenden Präventionsprogrammen in der begleitenden Täterarbeit. Für all das braucht es die Entwicklung, Implementierung und Qualitätssicherung von effektiven Aus- und Weiterbildungen auf der Basis evaluierter wissenschaftlicher Erkenntnisse.

Bereits auf seiner Delegiertenkonferenz im Herbst 2024 hatte der Verband in einer Resolution auf den dringenden Handlungsbedarf bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention in der deutschen Rechtsprechung hingewiesen. In einer Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Stärkung des Gewaltschutzgesetzes und der im Oktober 2025 dazu durchgeführten Verbändeanhörung hatte der BDP eine Einordnung vorgenommen und Verbesserungsvorschläge formuliert, die gemäß der drei Säulen Prävention, Schutz und Strafverfolgung darauf abzielen, die geschlechtsspezifische Gewalt langfristig einzudämmen und Betroffene besser zu schützen.

Der Internationale Tag der Beseitigung der Gewalt gegen Frauen 2025 schafft Sichtbarkeit und lenkt den Blick auf das Leid Betroffener sowie die immer noch nicht ausreichenden gesetzlichen Grundlagen inklusive Finanzierung zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt. Es ist Zeit, endlich zu handeln, Betroffene besser zu schützen, eine echte Strafverfolgung zu ermöglichen und die Effektivität bei der Täterarbeit zu verbessern. Worum es dabei geht, ist nicht weniger als die gesetzliche Grundlage für den Schutz Betroffener vor einem Leben in Angst vor geschlechtsspezifischer Gewalt und Femiziden in Deutschland.

Ihre Ansprechpartnerin:

Bettina Genée

Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Fon: +49176 58868222

Mail: presse@bdp-verband.de

Veranstaltungen des BDP zum Internationalen Tag der Beseitigung der Gewalt gegen Frauen 2025

Online-Vortrag: „Sexuelle Belästigung im Gesundheits- und Sozialwesen“

25.11.2025, 19:00 – 20:30 Uhr

Online-Veranstaltung: „BDP & UN Women Deutschland im Dialog: Fortschritte & politische Herausforderungen im Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt“

27.11.2025, 18:30 – 20:00 Uhr

Hier geht es zu den Veranstaltungsinformationen.

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP) vertritt die beruflichen Interessen der niedergelassenen, selbständigen und angestellten/ beamteten Psychologinnen und Psychologen aus allen Tätigkeitsbereichen. Als der anerkannte Berufs- und Fachverband der Psychologinnen und Psychologen ist der BDP Ansprechpartner und Informant für Politik, Medien und Öffentlichkeit. Der BDP wurde vor über 75 Jahren am 5. Juni 1946 in Hamburg gegründet. Heute gehören dem Verband rund 11.000 Mitglieder an.

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