Zentralverband des Deutschen Pfandkreditgewerbes e.V.
Pressemeldung des ZdP e.V.: „Gründungsdatum 26. November: Deutschlands Pfandkreditgewerbe feiert besonderes Jubiläum"
Pressemeldung des Zentralverbandes des Deutschen Pfandkreditgewerbes e.V. (ZdP):
„ Gründungsdatum 26. November: Deutschlands Pfandkreditgewerbe feiert besonderes Jubiläum "
Zu dem heutigen nun bereits 75-jährigen Bestehen des Zentralverbandes des deutschen Pfandkreditgewerbes (ZdP) informiert Wolfgang Schedl, Geschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Pfandkreditgewerbes (ZdP), in der heutigen Pressemitteilung "Gründungsdatum 26. November: Deutschlands Pfandkreditgewerbe feiert besonderes Jubiläum":
Stuttgart, 26. November 2025 – Vor genau 75 Jahren – am 26. November 1950 – wurde in Hamburg der Zentralverband des Deutschen Pfandkreditgewerbes gegründet. Und der damalige Zusammenschluss mehrerer Landesverbände hat sich mittlerweile zu einer echten Erfolgsgeschichte entwickelt. Mehr als 150 Pfandkreditbetriebe mit ihren rund 250 Betriebsstätten in der gesamten Bundesrepublik sind im ZdP organisiert.
„Bedenkt man, dass sich bereits 1908 der Reichsverband der Pfandleiher Deutschlands e.V. konstituierte und damit der Zentralverband quasi als Nachfolgeverband betrachtet werden kann, so wird deutlich, dass der ´Verband der Pfandleiher´ zu den ältesten Berufsverbänden in Deutschland gehört“, sagt ZdP-Geschäftsführer Wolfgang Schedl. Zwar gibt es nach Kenntnis des Verbandes keine empirischen Erhebungen, jedoch dürften nach Schätzungen des ZdP-Geschäftsführers mindestens 80 bis 85 Prozent der in Deutschland tätigen Pfandleiher durch den Zentralverband repräsentiert sein.
„Die überwiegende Anzahl unserer Mitglieder sind alteingesessene Familienunternehmen, wobei die ältesten Mitglieder, die Firmen Schumachers (152 Jahre), Brocker (152 Jahre) und Germann (143 Jahre) zu den ältesten deutschen Familienunternehmen zählen. Sie werden bereits von der fünften bzw. sechsten Generation geführt“, führt Schedl weiter aus. Aber nicht nur der Verband gehört zu den ältesten in Deutschland, sondern auch das Pfandleihergewerbe insgesamt kann auf eine lange Historie zurückblicken. „Denn Geld gegen Pfand gab es eigentlich schon immer. Gesichert überliefert ist, dass bereits die Etrusker (800 bis 100 v.Chr.) den Pfandkredit kannten“, betont der Experte.
Auch kommunale Pfandleihhäuser mit dabei
Neben den privaten Pfandleihern zählen seit vielen Jahren auch die beiden einzigen noch existierenden kommunalen Pfandleihhäuser – das Städtische Leihamt in Mannheim sowie die Städtische Pfandleihe Stuttgart – zu den ZdP-Mitgliedern. „Und sogar das Dorotheum in Wien ist ein langjähriges Mitglied des Verbandes“, erläutert Schedl nicht ohne Stolz.
Seit seiner Gründung vor 75 Jahren ist der Zentralverband nicht nur Interessenvertreter seiner Mitglieder, sondern auch Ansprechpartner der Politik sowie für alle Fragen rund um das Pfandkreditgewerbe ansprechbar. Die Relevanz des Verbandes zeigt sich laut Schedl unter anderem in der im Jahr 2019 erfolgten Einladung des Bundeswirtschaftsministeriums zur Jubiläumsveranstaltung `150 Jahre Gewerbeordnung´, der Einbindung des Verbandes in die Gesetzgebungsverfahren im Zusammenhang mit der Einführung des digitalen Euros, dem Bürokratieentlastungsgesetz und der Bürokratieentlastungsverordnung sowie durch die jüngst erfolgte Aufnahme des Verbandes in das Bargeldforum der Bundesbank.
Pfandkreditgewerbe ist systemrelevant
Welche Bedeutung der Pfandkredit und der Zentralverband des Deutschen Pfandkreditgewerbes in den vergangenen 75 Jahren erlangt haben, wird auch dadurch deutlich, dass die Pfandkreditbetriebe während der Lockdowns in der Corona-Pandemie in den staatlichen Verordnungen von den Schließungen ausgenommen wurden. „Sie wurden damit nicht nur den Banken und Sparkassen gleichgestellt, sondern wurden dadurch auch als systemrelevant eingestuft“, so der ZdP-Geschäftsführer.
Fristete das Pfandkreditgewerbe während der ersten Dekaden nach der Gründung des Zentralverbandes noch ein Nischendasein, so hat sich dies in den vergangenen rund 20 Jahren signifikant geändert. „Das Pfandkreditgewerbe ist heute nicht nur fester Bestandteil der Kreditversorgung der Bevölkerung, sondern auch als solcher in der breiten Öffentlichkeit anerkannt“, betont Schedl. Dazu beigetragen hat unter anderem die klaren gesetzlichen Regelungen. In der bereits im Jahre 1961 erlassenen Pfandleiherverordnung wird nicht nur der Ablauf des Pfandkredits genau geregelt. Verankert ist dort auch das dem Pfandkredit eigene Prinzip der reinen Sachhaftung.
Prinzip der reinen Sachhaftung als Pluspunkt
„Anders als bei sonstigen Krediten haftet beim Pfandkredit nicht der Kunde persönlich für die Rückzahlung des Darlehens sowie der Zinsen und Gebühren, sondern ausschliesslich das Pfand“, erläutert Schedl. Der Kunde geht kein Risiko ein – außer, dass er den Gegenstand verliert, wenn er ihn nicht auslöst. Durch diesen Ausschluss der persönlichen Haftung spielen auch die wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse des Kunden keine Rolle. Das zeigt, dass der Pfandkredit für Jedermann zugänglich ist, da keine Prüfung der persönlichen Bonität erforderlich ist und selbst ein Schufa Eintrag einem Pfandkredit nicht entgegensteht. „Für alle, die schnell und unbürokratisch Bargeld benötigen, ist ein Pfandkredit eine echte Alternative“, sagt Schedl.
Informationen, wo sich das nächstgelegene Pfandhaus befindet, finden Interessierte auf der ZdP-Website (www.pfandkredit.org) unter dem Mitgliederverzeichnis:
https://www.pfandkredit.org/mitglieder/.
Das ist der Zentralverband des Deutschen Pfandkreditgewerbes:
1950 gegründet, ist der Zentralverband des Deutschen Pfandkreditgewerbes (ZdP) der Dachverband der privaten Pfandkreditbetriebe in Deutschland. Er vertritt die Interessen der privaten deutschen Pfandkreditbetriebe. Von den 150 Pfandkreditunternehmen sind rund 80 Prozent im ZdP organisiert. Zum Verband gehören außerdem zwei kommunale Pfandhäuser.
Das Pfandkreditgewerbe ist heute eine moderne und wichtige Säule des Kreditwesens. Weit ab von allen Bankenkrisen vergeben die Leihhäuser an ihre Kunden schnell und unbürokratisch Kredite. Die deutschen Pfandkreditunternehmen unterliegen strengen staatlichen Vorschriften. Seit 1961 regelt eine bundeseinheitliche Verordnung, die Pfandleiherverordnung, alle wesentlichen Einzelheiten des Pfandkredits.
Weitere Infos: www.pfandkredit.org
Rück- oder Interviewanfragen mit dem Geschäftsführer des ZdP, Wolfgang Schedl, bitte an:
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