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Straferhöhung bei Verkehrsverstößen? Geblitzt.de mahnt mehr Sorgfalt in Bußgeldverfahren an

Berlin (ots)

Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) fordert in einem Interview mit der Neue Osnabrücker Zeitung eine drastische Erhöhung von Strafen bei Verkehrsverstößen. Neben Bußgeldern von 1.000,- Euro bei Geschwindigkeitsverstößen sollen Fahrverbote eher ausgesprochen, sowie Strafen für Verstöße in Baustellenbereichen verdoppelt werden. Einen entsprechenden Antrag will Niedersachsen auf der aktuellen Konferenz der Innenminister von Bund und Ländern einbringen.

Jan Ginhold, Geschäftsführer des Portals Geblitzt.de, mahnt in diesem Zusammenhang mehr Sorgfalt bei der Beweisführung in Bußgeldverfahren an. Aktuell werden noch immer zu Unrecht Verkehrsteilnehmer belangt, obwohl die zu Grunde gelegten Beweise häufig falsch sind. "Unsere Prüfung von Bußgeldverfahren in den letzten 3 Jahren belegt, über ein Drittel der Verfahren wurden entweder fälschlich eingeleitet oder waren zumindest fehlerhaft."

"Bei einer Verschärfung der Sanktionen, hätten diese Fehler noch gravierendere Folgen für zu Unrecht beschuldigte Verkehrsteilnehmer." Ohne den Service von Geblitzt.de ist es leider den meisten Betroffenen finanziell nicht möglich, gegen Bußgeldverfahren vorzugehen.

"Wenn die Strafen für Verkehrsverstöße erhöht werden sollten, müssten die Bußgeldstellen ebenfalls auch sorgfältiger arbeiten", findet Ginhold.

Über Geblitzt.de

Geblitzt.de ist ein Service der CODUKA UG (haftungsbeschränkt). Seit Mai 2013 ermöglicht Geblitzt.de Betroffenen ihre Bußgeldverfahren prüfen zu lassen und diese vorzugehen. Darunter fallen Rotlicht-Vergehen, Geschwindigkeits-Überschreitungen, Abstands- und Mobiltelefon-Verstöße.

Geblitzt.de vermittelt hierfür eigene Verkehrsrechtsanwälte, die den gesamten Vorgang für die Betroffenen, mit Hilfe einer Legaltech Anwendung, bearbeiten. Zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Betroffene registrieren sich auf der Webseite www.geblitzt.de und reichen ihre Bußgeldbescheide oder Anhörungsbögen ein. Anschließend überprüfen die Vertragsanwälte die erhobenen Vorwürfe. Sind die Bußgeldbescheide oder Anhörungsbögen rechtlich anfechtbar, versuchen sie, eine Verfahrenseinstellung zu erwirken. Die Bußgeldbescheide werden mit Einstellung der Verfahren unwirksam. Betroffene müssen somit keine Bußgelder zahlen sowie eventuelle weitere Sanktionen (z.B. Fahrverbot oder Punkte im Fahreignungsregister) hinnehmen. Sollten Verfahren nicht eingestellt werden, behalten die Bußgeldbescheide ihre Gültigkeit. Erfolgsunabhängig übernimmt Geblitzt.de alle entstandenen Kosten im Rahmen der Prozessfinanzierung.

Die gesamte Serviceleistung von Geblitzt.de ist für die Betroffenen kostenlos.

Pressekontakt:

CODUKA UG (haftungsbeschränkt)
Jan Ginhold
Telefon: 030 / 22 90 88 180
E-Mail: presse@coduka.de

Original-Content von: CODUKA GmbH, übermittelt durch news aktuell

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