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Krankenkassenreform verteuert Zahnersatz: 170 Euro mehr Eigenanteil für Brücken
Pressemitteilung
Krankenkassenreform verteuert Zahnersatz: 170 Euro mehr Eigenanteil für Brücken
Berlin, 14.07.2026 – Die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung bringt eine bislang wenig beachtete Änderung mit sich: Ab 2027 erhalten gesetzlich Versicherte einen um zehn Prozent niedrigeren Festzuschuss für Zahnersatz. Dadurch steigt der Eigenanteil für Kronen, Brücken oder Prothesen – je nach Behandlung um mehrere hundert Euro. Das zeigt eine aktuelle Analyse des unabhängigen Geldratgebers Finanztip.
Der Bundestag hat das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz beschlossen – mit einer bedeutenden Konsequenz für die Zahnversorgung: Die Zuschüsse sinken von 60, 70 und 75 Prozent der Regelversorgung auf 50, 60 und 65 Prozent. „Wer ohnehin eine größere Zahnersatzbehandlung plant, sollte sie möglichst noch in diesem Jahr von der Krankenkasse bewilligen lassen. Dann gilt noch der höhere Festzuschuss“, sagt Anja Schlicht, Finanztip-Expertin für Krankenversicherung.
Wie stark sich das auswirkt, zeigt ein Beispiel von Finanztip: Einem Patienten fehlt ein Zahn im Oberkiefer und die Lücke soll mit einer dreigliedrigen Brücke geschlossen werden. Mit einem seit 10 Jahren lückenlos gefüllten Bonusheft erhält er derzeit rund 1.289 Euro Zuschuss von der Krankenkasse. Ab 2027 sind es nur noch etwa 1.116 Euro – ein Minus von 173 Euro. Die Behandlung kostet insgesamt rund 1.718 Euro, wenn sich der Versicherte für die Kassenleistung, die sogenannte Regelversorgung, entscheidet. „Diese ist medizinisch zwar ausreichend, aber nicht immer ästhetisch ansprechend“, so Schlicht. „Wer sich für ein Implantat statt einer Brücke entscheidet, zahlt deutlich mehr selbst. Mehr Festzuschuss von der Kasse gibt es aber nicht.“
Zahnzusatzversicherung: Nicht vorschnell abschließen
„Allein wegen der Kürzung des Festzuschusses sollte niemand vorschnell eine Zahnzusatzversicherung abschließen“, sagt Schlicht. „Die jährlichen Beiträge liegen häufig über der zusätzlichen Belastung. Sinnvoll kann eine Police aber sein, wenn absehbar ist, dass in den kommenden Jahren umfangreicher oder hochwertiger Zahnersatz benötigt wird.“ Gute Zahnzusatzversicherungen kosten – je nach Alter – meist zwischen 20 und 40 Euro im Monat. Bei vielen Tarifen steigen die Beiträge jedoch im Laufe der Jahre. Wer auf eine Versicherung verzichten möchte, kann stattdessen einen ähnlichen Betrag regelmäßig auf einem Tagesgeldkonto für künftige Zahnersatzkosten ansparen.
Worauf bei einer Zahnzusatzversicherung zu achten ist
Entscheidend ist nicht der Preis, sondern ebenso der Leistungsumfang. Finanztip empfiehlt Tarife, die mindestens 90 Prozent der Kosten für Zahnersatz inklusive Kassenleistung übernehmen und Implantate, Brücken, Kronen sowie Inlays absichern. Sinnvoll ist zudem eine Kostenübernahme für professionelle Zahnreinigungen und möglichst keine Wartezeit. Außerdem sollten die Erstattungsgrenzen in den ersten Versicherungsjahren möglichst hoch sein.
Von Tarifen, die lediglich mit einer „Verdopplung der Kassenleistung“ werben, rät Finanztip ab. Bei hochwertigem Zahnersatz reicht diese oft nicht aus. Vor größeren Behandlungen sollten Versicherte den Heil- und Kostenplan bei ihrer Versicherung einreichen und sich die Kostenübernahme bestätigen lassen.
Finanztip empfiehlt fünf Tarife, die im Vergleich in den Kategorien Preis und Leistung am besten abgeschnitten haben: Huk24 mit „ZZ Pro90“, Huk-Coburg mit „ZZ Pro90“, Allianz mit „MeinZahnschutz 90 AR“ sowie „MeinZahnschutz 90“ Württembergische mit „Zahnersatz90 + Zahnbehandlung Plus“. Die Tarife lassen sich schnell und übersichtlich in einer Anbietertabelle vergleichen.
So hat Finanztip getestet
Der Geldratgeber hat im Dezember 2025 Preis und Leistung von 125 Zahnzusatzversicherungen verglichen und im März 2026 die Preisaktualität geprüft. Bewertet wurden unter anderem die Leistungen für Zahnersatz und Zahnbehandlungen (etwa Implantate, Inlays, professionelle Zahnreinigung sowie Wurzel- und Parodontalbehandlungen), Erstattungsgrenzen in den ersten Versicherungsjahren, Wartezeiten, Honorargrenzen und weitere Vertragsbedingungen. Zusätzlich floss der Preis in die Bewertung ein.
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