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Flugausfälle: 260.000 Reisende holten sich 2025 mit Fluggasthelfern Geld zurück

Pressemitteilung

Flugausfälle: 260.000 Reisende holten sich 2025 mit Fluggasthelfern Geld zurück

Berlin, 24.04.2026 – Rund 260.000 Flugreisende haben im vergangenen Jahr mit Hilfe von Fluggasthelfern eine Entschädigung wegen eines verspäteten oder ausgefallenen Flugs durchgesetzt. Das geht aus einer aktuellen Auswertung von Finanztip unter den 17 größten deutschen Fluggasthelfern hervor. Der unabhängige Geldratgeber hält sieben dieser Portale für empfehlenswert.

Angesichts aktueller Störungen im Flugverkehr – unter anderem durch Streiks und die angespannte Lage im Nahen Osten – dürfte die Nachfrage nach solchen Diensten hoch bleiben. Allein in der Woche vor Ostern zählten die deutschen Flughäfen nach Angaben des Flughafenverbands ADV etwa 3,8 Millionen Passagiere.1

„Verspätet sich der Flieger oder wird der Flug gestrichen, kann Reisenden eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro zustehen, außer es führten außergewöhnliche Umstände zu den Beeinträchtigungen“, sagt Dr. Britta Schön, Rechtsexpertin bei Finanztip. „Zu außergewöhnlichen Umständen zählen etwa sicherheitsbedingte Flugausfälle wegen des Iran-Kriegs oder ein Kerosinmangel am Flughafen. Eine Entschädigung gibt es nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hingegen bei Ausfällen und Verspätungen, weil zum Beispiel die Piloten oder Mitarbeiter der Airline streiken.“ Abhängig von Distanz und Verspätungsdauer kann Fluggästen bei letzterem eine Ausgleichszahlung zustehen.

So machen Betroffene ihre Rechte geltend

Verbraucher können sich selbst an die Airline wenden. „Lehnt diese ab oder meldet sie sich nicht, können sich Reisende nach zwei Monaten kostenlos an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr wenden“, so Schön. Diese bearbeitete im vergangenen Jahr rund 11.600 Beschwerden wegen Verspätungen und 12.600 Beschwerden wegen Annullierungen und Änderung der Flugzeiten. Die generelle Schlichtungsquote bei Fernbus, Bahn und Flug lag bei 88 Prozent. In zwölf Prozent der Beschwerden kam keine Einigung zustande.2

Kommt keine Einigung zustande, können Fluggäste nur selbst klagen oder einen Fluggasthelfer einschalten. Wer selbst vor Gericht ziehen will, kann seit Neustem online Klage beim zuständigen Amtsgericht einreichen. „Die Hürde für eine eigene Klage bleibt weiter hoch, besonders wenn die Airline die Zahlung schon außergerichtlich abgelehnt hat“, sagt Schön.

Für wen sich Fluggasthelfer lohnen

Alternativ können Verbraucher spezialisierte Fluggasthelfer einschalten. Diese übernehmen die Durchsetzung der Ansprüche – entweder gegen Erfolgsbeteiligung oder durch den direkten Ankauf der Forderung. „Dieser Schritt ist dann nötig, wenn die Fluggesellschaften nicht zahlen, obwohl sie dazu verpflichtet sind“, so Schön.

Inkasso-Dienstleister setzen Forderungen zunächst außergerichtlich durch und klagen bei Bedarf. Das kann mehrere Monate dauern. Im Erfolgsfall erhalten Kunden ihr Geld abzüglich eines Honorars von 24 bis 50 Prozent. Finanztip empfiehlt SOS Flugverspätung, Aviclaim, Fairplane, flug-verspaetet.de und Passengers Friend.

Bei Sofortentschädigern ist das Geld meist innerhalb von zwei Bankarbeitstagen auf dem Konto. Dafür behalten die Anbieter rund 30 Prozent ein. Finanztip empfiehlt die Sofortentschädiger Ersatz-Pilot und EUFlight.

Viele Fälle vor Gericht

Die deutschen Amtsgerichte an Flughafen-Standorten werden inzwischen mit Klagen von Fluggästen überschüttet. Der Deutsche Richterbund bestätigte Finanztip gegenüber, dass es 2025 in Deutschland mehr als 121.000 Entschädigungsfälle von Reisenden gab. Die meisten davon werden von Fluggasthelfern geführt.

Worauf Verbraucher bei Fluggasthelfern achten sollten

Bei der Wahl eines Fluggasthelfers sollten Verbraucher laut Finanztip auf transparente Kosten achten. Gute Fluggasthelfer versuchen auch, Geld für Hotel, Taxi und Co. zu erstreiten, falls diese angefallen sind. Kritisch sieht Finanztip Zusatzgebühren, die einige Unternehmen verlangen, wenn sie vor Gericht ziehen müssen. Der Geldratgeber bietet eine verbraucherfreundliche Vergleichstabelle, in der sich die einzelnen Anbieter unter anderem nach Leistung und Kosten vergleichen lassen.

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Hasenheide 54
10967 Berlin
Telefon: 030 / 220 56 09 - 80
http://www.finanztip.de/presse/

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Sitz der Gesellschaft: Berlin | Amtsgericht: Charlottenburg | HRB 162233 B
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