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Heizungsrohre dämmen spart über 400 Euro Heizkosten im Jahr
Pressemitteilung
Heizungsrohre dämmen spart über 400 Euro Heizkosten im Jahr
Berlin, 02.10.2025 – Wer 25 Meter Rohrleitungen in unbeheizten Kellern dämmt, spart im Jahr rund 440 Euro an Heizkosten. Das geht aus einer Berechnung des unabhängigen Geldratgebers Finanztip hervor. Eine Dämmung der Heizungsrohre verringert die Wärmeverluste um bis zu 70 Prozent. Sie ist nicht teuer und Verbraucher können sie sogar selbst durchführen. Auch staatliche Fördermittel können in Anspruch genommen werden.
„Rohrdämmung ist einer der schnellsten und günstigsten Hebel gegen hohe Heizkosten – oft an einem Tag erledigt und schon nach kurzer Zeit amortisiert“, sagt Sandra Duy, Finanztip-Expertin für Energetische Sanierung. Bei ungedämmten Leitungen gehen laut der Beratungsplattform co2online pro Meter ca. 265 Kilowattstunden Energie im Jahr verloren. Wer dämmt, reduziert die Wärmeverluste und spart bei aktuellen Gaspreisen (9,49 ct/kWh; Stand: 30. September 2025) rund 18 Euro je Meter.
So gehen Verbraucher vor
Offenliegende Heizungsrohre und Warmwasserleitungen können mit Dämmschalen oder Schläuchen isoliert werden, damit weniger Wärme verloren geht. Die Dämmung der Rohre ist sinnvoll, wenn sie durch unbeheizte Räume wie zum Beispiel Keller oder Treppenhäuser führen. Übliche Dämmstoffe sind Kunststoff, Mineralwolle oder Kautschuk. „Entscheidend sind bei der Auswahl der Brandschutz und die Wärmeleitfähigkeit“, so Duy. „Verlaufen die Heizungsrohre in Deinem Haus mit vielen Kurven und Biegungen, ist auch die Flexibilität des Materials relevant.“
Die Kosten betragen je nach Material für einen Meter Rohrdämmung zwischen zwei und neun Euro. Die Dämmung von 25 Meter Rohr mit dem teuersten Material kostet ca. 225 Euro. Bei 440 Euro Ersparnis pro Jahr haben Verbraucherinnen und Verbraucher die Kosten schon innerhalb des ersten Jahres wieder drin. Finanztip bietet eine kostenlose Anleitung für das Isolieren von Heizungsrohren.
Diese Vorschriften gibt es zu beachten
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt vor, dass ungedämmte Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen – etwa im Keller – nachträglich isoliert werden müssen. Ausgenommen sind nur selbst bewohnte Eigenheime, deren Eigentümer schon vor dem 1. Februar 2002 eingezogen sind. Bei Eigentümerwechsel oder Mehrfamilienhäusern gilt die Pflicht in jedem Fall.
Die Mindeststärke der Dämmung richtet sich nach Rohrdurchmesser und Material. „Als Faustregel gilt, dass die Dämmschicht mindestens so dick sein muss wie das Rohr selbst; im Außenbereich ist meist die doppelte Stärke nötig“, so Duy. Wer nicht nachrüstet, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Wer dämmt, ist also auch rechtlich auf der sicheren Seite.
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