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Gebäudesanierung: Beste Startplätze für ostdeutsche Bundesländer

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Gebäudesanierung: Beste Startplätze für ostdeutsche Bundesländer

Die ostdeutschen Bundesländer sind in der Pole-Position für den Start in die Wärmewende. Nicht zuletzt dank der Fördermittel zur Modernisierung von Gebäuden nach der Wiedervereinigung sind nach einer Erhebung des Energieversorgers E.ON heute fast dreiviertel der ostdeutschen Häuser saniert oder teilsaniert. Spitzenreiter ist laut E.ON Brandenburg mit einer Sanierungsquote von 77 Prozent, gefolgt von Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt mit 75 bzw. 74 Prozent. Deutschlandweit liegt die durchschnittliche Quote von sanierten oder teilsanierten Wohngebäuden bei 65 Prozent.

Einen weiteren Startvorteil haben die ostdeutschen Bundesländer durch die Fernwärmenetze, die zu DDR-Zeiten weit verbreitet waren und die zum großen Teil noch heute genutzt werden. Sie sind für die Wärmewende von Bedeutung, da sie vergleichsweise schnell auf erneuerbare Energien umgestellt werden können und damit einen wichtigen Baustein für die Wärme- und Energiewende bilden. Der hohe Sanierungsgrad wiederum erleichtert den Umstieg auf umweltfreundliche Technologien wie Wärmepumpen, mit denen Haushalte bis zu 30 Prozent der Heizkosten einsparen können.

Die Daten stammen aus der digitalen Wärmekarte von E.ON. Die innovative Plattform ermöglicht einen detaillierten Einblick in den Status Quo der Wärmewende in ganz Deutschland. Unter Wärmekarte | E.ON (eon.com) zeigt die Wärmekarte nicht nur den aktuellen Sanierungsstand, sondern auch den Wärmebedarf, die CO2-Emissionen sowie die Verteilung der Heiztechnologien sowie die Sanierungsraten im Gebäudebestand – kostenfrei für jedes Bundesland, jede Stadt und jede Kommune.

Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral heizen, dann müssen alle Heizungen vollständig mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Die gesetzlichen Grundlagen dafür bilden das Gebäudeenergiegesetz und das Wärmeplanungsgesetz. Für Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern läuft die Frist zur Erstellung eines Wärmeplans bis zum 30. Juni 2026. Für alle Gemeindegebiete mit weniger Einwohnerinnen und Einwohnern besteht hierfür Zeit bis zum 30. Juni 2028. Die kommunale Wärmeplanung informiert Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, ob sie mit einem Fernwärmeanschluss rechnen können oder sich für eine andere klimafreundliche Heizungsoption entscheiden sollten. Schrittweise wird damit eine klimafreundliche Wärmeversorgung umgesetzt, die mittel- bis langfristig planbar, kostengünstig und stabil ist.

Diese Pressemitteilung enthält möglicherweise bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung des E.ON-Konzerns und anderen derzeit verfügbaren Informationen beruhen. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken und Ungewissheiten sowie sonstige Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Leistung der Gesellschaft wesentlich von den hier abgegebenen Einschätzungen abweichen. Die E.ON SE beabsichtigt nicht und übernimmt keinerlei Verpflichtung, derartige zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren und an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.

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