Alle Storys
Folgen
Keine Story von FREIE WÄHLER Bundesvereinigung mehr verpassen.

FREIE WÄHLER Bundesvereinigung

FREIE WÄHLER: Gleichbehandlung von Soldaten auf Zeit - Rentenlücke schließen

FREIE WÄHLER: Gleichbehandlung von Soldaten auf Zeit - Rentenlücke schließen
  • Bild-Infos
  • Download

Die FREIE WÄHLER kritisieren die aktuellen Stichtagsregelungen für die Nachversicherung von Soldaten auf Zeit (SaZ) in der gesetzlichen Rentenversicherung. Da Soldaten während ihrer Dienstzeit keine Sozialabgaben zahlen, werden sie durch den Dienstherrn auf Basis des Bruttoeinkommens während der Dienstzeit nachversichert. Aufgrund der entfallenden Sozialabgaben und der freien Heilfürsorge ist das monatliche Bruttoeinkommen jedoch vergleichsweise gering. Diesen Unterschied gleicht die Bundeswehr mit dem Stichtag 01.01.2016 durch eine fiktive Erhöhung der beitragspflichtigen Einnahmen in der Rentenversicherung um 20 Prozent aus. Die FREIE WÄHLER fordern deshalb eine Verschiebung der Regelung auf den Stichtag 01.01.1994.

Gregor Voht, FREIE WÄHLER Generalsekretär, bemängelt diese willkürliche Stichtagsregelung für SaZ: „Der Übergang in das zivile Leben ist für viele Soldaten auf Zeit eine finanzielle Weichenstellung für die Absicherung im Alter. Bei der Altersversorgung dürfen durch willkürliche Stichtagsregelungen deshalb keine Unterschiede entstehen. Seit der Wiedervereinigung bis heute leisten alle Soldaten den gleichen Dienst und haben somit auch ebendiesen vollen, rechtlich geschaffenen Anspruch in der Nachversicherung.“

Mit dem Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz hat der Gesetzgeber eine erkannte Gerechtigkeitslücke in der Rentenversorgung geschlossen. Diese entwertet er jedoch durch eine willkürliche Stichtagsregelung.

Eine weitere Ungleichbehandlung besteht aus Sicht der FREIE WÄHLER auch bei der Berücksichtigung der Übergangsgebührniszeiten bei der Rentenberechnung. SaZ erhalten nach dem Ausscheiden aus der Bundeswehr sogenannte Übergangsgebührnisse. Diese richten sich nach dem letzten Bruttoverdienst und der Dauer der geleisteten aktiven Dienstjahre. Auch hier erfolgte erst mit dem Stichtag 01.01.2021 die Anerkennung als beitragspflichtige Einnahmen im Versicherungsverlauf der gesetzlichen Rentenversicherung.

„Der Gesetzgeber muss hier unbedingt nachbessern. SaZ nutzen im Regelfall die Zeit beim Bezug von Übergangsgebührnissen, um sich über den Berufsförderungsdienst durch Weiterbildungen, Qualifikationen und Ausbildungen auf das zivile Arbeitsleben vorzubereiten und einen nahtlosen Übergang zu erwirken. Dass diese Zeiten bei der Nachversicherung erst seit Kurzem berücksichtigt werden, ist für uns unverständlich. Dadurch weisen viele SaZ unverschuldet Versorgungslücken im Versicherungsverlauf auf. Attraktivitätssteigerung sieht anders aus“, so Voht weiter.

Eike Jan Brandau
Beauftragter für Presse und Öffentlichkeitsarbeit

FREIE WÄHLER - Bundesvereinigung
Mühlenstraße 13
27777 Ganderkesee

Fon: 04222-9659330
Fax: 04222-9659319

http://freiewaehler.eu

www.facebook.com/freie.waehler.bundesvereinigung