Alle Storys
Folgen
Keine Story von Hamburgische Notarkammer mehr verpassen.

Hamburgische Notarkammer

eID: drei Buchstaben, viele Möglichkeiten - sich einfach und sicher ausweisen in der digitalen Welt

Köln (ots)

Wer ein Fahrzeug zulassen oder eine Meldebescheinigung beantragen will, kann dies bei vielen Kommunen online vornehmen. Auch zahlreiche weitere Behördengänge lassen sich inzwischen bequem über das Internet erledigen. Gleiches gilt nun für den Gang ins Notarbüro.

Der Personalausweis ist ein ständiger Begleiter, die meisten führen ihn in ihrem Geldbeutel stets mit sich. Mit dem Personalausweis kann man sich verlässlich ausweisen, etwa am Bankschalter, im Bürgeramt oder beim Notar. Hierzu wird der Ausweis vorgelegt und das Gegenüber überprüft, ob das auf dem Ausweis aufgedruckte Lichtbild zum Ausweisinhaber passt. Im Internet funktioniert das aber nicht, da man sich dort nicht persönlich gegenübersteht.

Verbreitet, aber unsicher: Video-Ident-Verfahren

Unternehmen verwenden deshalb zur Identifizierung im Internet häufig das sogenannte Video-Ident-Verfahren. Hierzu findet eine Videokonferenz statt, in der der Kunde sein Gesicht und den Ausweis in die Kamera hält und dabei Anweisungen des Mitarbeiters befolgen muss. So kann beispielsweise ein Bankkonto eröffnet oder ein Handyvertrag geschlossen werden. "In der Praxis hat sich dieses Verfahren jedoch als unsicher erwiesen", warnt Notar Michael Uerlings, Pressesprecher der Rheinischen Notarkammer. So hat etwa jüngst der Chaos Computer Club Manipulationsmöglichkeiten aufgezeigt. Deshalb wurde den Krankenkassen die Nutzung des Video-Ident-Verfahrens verboten. "Zur Identifizierung bei wichtigen Angelegenheiten ist das Video-Ident-Verfahren ungeeignet", meint daher Notar Uerlings.

Sicher, aber weniger verbreitet: eID

Der Staat hat für digitale Identifizierungen eine eigene Lösung entwickelt, die sogenannte eID (kurz für elektronischer Identitätsnachweis). In Deutschland befindet sich die eID insbesondere auf dem Chip des Personalausweises. Alle Personalausweise seit 2010 sind damit ausgestattet. Das Verfahren ist besonders sicher und datenschutzkonform ausgestaltet. "In der Vergangenheit gab es jedoch kaum Anwendungsfälle für die eID. Deshalb ist sie vielen noch nicht bekannt", meint Notar Uerlings. Das hat sich aber inzwischen geändert. Einige Behördenleistungen werden nunmehr auch digital angeboten. Kürzlich hinzugekommen ist das notarielle Online-Verfahren. "Seit 1. August 2022 kann eine GmbH-Gründung online beurkundet werden. Auch Anmeldungen zum Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister sind jetzt digital möglich", berichtet Notar Uerlings. Wer solche Leistungen in Anspruch nehmen will, muss sich mit der eID online ausweisen können. Über weitere Anwendungsmöglichkeiten informiert die Internetseite www.personalausweisportal.de/Anwendungen.

PIN vergessen? Kein Problem!

Um sich mit dem Personalausweis online identifizieren zu können, muss die Online-Ausweisfunktion aktiviert und eine sechsstellige PIN vergeben worden sein. Bei allen neuen Ausweisen ab 2017 ist diese Funktion automatisch aktiviert. Anderenfalls kann die Funktion online und kostenfrei aktiviert werden unter www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de. Über diese Seite kann zudem eine neue PIN beantragt werden, falls diese vergessen worden sein sollte. Im Übrigen werden nur ein Smartphone und eine passende App benötigt. Dies ist insbesondere die AusweisApp2. Für das notarielle Online-Verfahren hat die Bundesnotarkammer eine spezielle Notar-App entwickelt. Der Ausweis muss dann gegen das Smartphone gehalten und die PIN in die App eingegeben werden. So werden die Personendaten aus dem Chip ausgelesen und verschlüsselt übermittelt. "Die eID ist einfach und sicher. Wer digital unterwegs sein will, sollte sich dringend mit ihr beschäftigen", rät Notar Uerlings.

Pressekontakt:

RHEINISCHE NOTARKAMMER
Burgmauer 53
50667 Köln
Telefon: 0221 257 52 91
Telefax: 0221 257 53 10
E-Mail: info@rhnotk.de

Original-Content von: Hamburgische Notarkammer, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Hamburgische Notarkammer
Weitere Storys: Hamburgische Notarkammer
  • 23.08.2022 – 17:19

    Nachlass mit Auslandsbezug

    Stuttgart (ots) - Erbfälle stellen sowohl im Rahmen der vorsorgenden Gestaltung als auch bei der späteren Nachlassabwicklung für alle Beteiligten eine Herausforderung dar. Besteht im Zusammenhang mit dem Erbfall ein Auslandsbezug, treffen verschiedene Rechtsordnungen aufeinander. Dann kann es schnell kompliziert und eine umfassende rechtliche Beratung für die Betroffenen unerlässlich werden. Komplexitätssteigerung durch Auslandsbezug Befinden sich Vermögenswerte im ...

  • 20.07.2022 – 15:14

    Mit Vollmacht in den Urlaub

    Zweibrücken (ots) - Die Schulferien werden von vielen Familien für Reisen genutzt. Verreist ein minderjähriges Kind nicht mit beiden Elternteilen, kann es sinnvoll sein, die Begleitperson zu bevollmächtigen. Wer darf mit meinem Kind reisen? "Die Sorge für das Kind steht üblicherweise beiden Elternteilen gemeinsam zu", weiß Dr. Daniel J. Schneider, Geschäftsführer der Notarkammer Pfalz. Deshalb ist eine sogenannte Reisevollmacht nicht nur dann sinnvoll, wenn kein ...

  • 16.05.2022 – 18:17

    Den letzten Willen klicken?

    Köln (ots) - In wenigen Klicks zum Testament Onlinedienste versprechen die Erstellung eines individuellen Testaments innerhalb weniger Minuten. Hierzu müssen sich Nutzer lediglich durch einen Fragebogen klicken und erhalten am Ende ein fertiges Muster-Testament. Dabei sollten sie das Wichtigste nicht aus den Augen verlieren: "Damit das Testament auch wirksam ist, reicht es nicht, das Dokument auszudrucken und zu unterschreiben. Handelt es sich nicht um ein notarielles ...