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Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Hersteller Carthago im Abgasskandal von Fiat Chrysler
Dr. Stoll & Sauer mit positivem Urteil zum Wohnmobil chic-line

Hersteller Carthago im Abgasskandal von Fiat Chrysler / Dr. Stoll & Sauer mit positivem Urteil zum Wohnmobil chic-line
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Die Wohnmobilbranche steckt tief im Abgasskandal von Fiat Chrysler Automobiles (FCA / jetzt: Stellantis). Auch der Premiumhersteller Carthago verwendet in Wohnmobilen den Fiat Ducato als Basisfahrzeug. Und die Beweislast gegen den Ducato-Diesel ist erdrückend. Der Vorwurf, die Motoren manipulieren die Abgasreinigung, erhärtet sich derzeit. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat erste verbraucherfreundliche Urteile erstritten – darunter auch eines zur kostspieligen Modellreihe chic-line von Carthago. Die Chancen der Verbraucher, gegen Händler und FCA vor Gericht zu gewinnen, stehen daher sehr gut. Dr. Stoll & Sauer rät betroffenen Verbrauchern zu einer anwaltlichen Beratung im kostenlosen Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber vertreten derzeit den Verbraucherzentrale Bundesverband in der Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. Bereits 2020 haben sie für 260.000 VW-Kunden einen 830-Millionen-Euro- Vergleich mit ausverhandelt.

Landgericht Heilbronn sieht WoMo von Carthago im Abgasskandal

Im Diesel-Abgasskandal von Fiat Chrysler hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer erste verbraucherfreundliche Urteile erstritten. Eines davon betrifft auch das Wohnmobil „chic e-line i49“ von Carthago. Hier die Fakten zum Urteil.

  • Der Kläger kaufte im März 2013 das Wohnmobil „chic e-line i49“ des Herstellers Carthago für 107.800 Euro.
  • Das Fahrzeug ist mit einem für das Basisfahrzeug Fiat Ducato typischen 3,0-Liter-Motor mit 180 PS der Euronorm 5b ausgestattet. Motorkennung: F1CE3481E.
  • Das Landgericht Heilbronn folgte mit Urteil vom 21. September 2021 dem Antrag des Klägers. FCA/Stellantis ist verpflichtet, dem klagenden Verbraucher Schadensersatz zu leisten für Schäden, die aus der Manipulation des Fahrzeugs resultieren (Az. 11 O 13/21).
  • Den Streitwert legte das Gericht auf 107.800 Euro fest.
  • Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
  • Die Multijet-Motoren sind nach Ansicht der Kanzlei so konstruiert worden, dass die gesetzlich vorgeschriebene Abgasnachbehandlung ca. 22 Minuten nach jedem Motorstart deaktiviert wird. Da der Testlauf auf einem Abgasprüfstand nur ca. 20 Minuten andauert, führt die Deaktivierung der Abgasnachbehandlung dazu, dass in der Prüfungssituation der Anschein vermittelt wird, das Fahrzeug würde den vorgeschriebenen Mindestgrenzwert für NOx-Mengen genügen. Tatsächlich halten die Fahrzeuge im realen Straßenbetrieb die Grenzwerte nicht ein, verpesten die Umwelt und gefährden die Gesundheit.

Carthago-Modelle, die vom Abgasskandal betroffen sein könnten

Das Heilbronner Urteil macht deutlich, dass auch Carthago vom Abgasskandal betroffen ist. Auf die kostspieligen Fahrzeuge haben manche Verbraucher jahrelang gespart, umso größer ist nun die Enttäuschung und die Verärgerung. Carthago bedient sich bei den Basisfahrzeugen nicht nur bei Fiat-Motoren, sondern auch unter anderem bei Mercedes. Die Daimler-Fahrzeuge sind auch vom Abgasskandal betroffen. Gegen den Sprinter laufen zum Beispiel mehrere verpflichtende Rückrufe durch das Kraftfahrt-Bundesamt. Nach Kenntnistand der Kanzlei sind folgende Modelle von Carthago im Skandal involviert.

  • Carthago Chic C-Line
  • Carthago Chic E-Line
  • Carthago Chic I 44
  • Carthago Chic I 47
  • Carthago Chic S-Plus I
  • Carthago C-Sport
  • Carthago C-TourerI
  • Carthago C-TourerT
  • Carthago Malibu
  • Carthago Malibu Van 600 DB
  • Carthago Opus 5

Verbraucherfreundliche Entwicklung im Fiat-Abgasskandal

Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist die Beweislast gegen den Autobauer mittlerweile erdrückend. Alleine die Vorkommnisse bis ins Jahr 2020 müssten für eine Verurteilung von FCA genügen. Über 1000 Klagen hat die Kanzlei mittlerweile gegen FCA, Iveco und Fahrzeughändler bundesweit eingereicht. Hier eine kurze Zusammenfassung der Entwicklungen aus dem Jahr 2021:

  • Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat mehrere verbraucherfreundliche Urteile in erster Instanz erstritten. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Einige Verfahren befinden sich an Oberlandesgerichten in der Berufung.
  • Das Landgericht Nürnberg hat mit Entscheidung vom 9. Juli 2021 festgestellt, dass die Holding Stellantis in der Rechtsnachfolge von Fiat Chrysler Automobiles (FCA) steht ( Az. 19 O 737/21). Stellantis war Anfang des Jahres durch die Fusion von FCA und des französischen Konzerns PSA entstanden. Damit kann auch gegen Stellantis geklagt werden.
  • Das Landgericht Stade verurteilte am 17. August 2021 den Händler eines Wohnmobils zur Zahlung von Schadensersatz, weil das Fahrzeug mangelhaft war ( Az. 2 O 175/21). Der Halter kann sein Fahrzeug bei dem sogenannten kleinen Schadensersatz behalten. Den kleinen Schadensersatz hatte Dr Stoll & Sauer am Bundesgerichtshof in einem VW-Fall erstritten.
  • Das Landgericht Oldenburg ordnete am 2. September 2021 die Neulieferung eines mangelfreien Wohnmobils an ( Az. 4 O 767/21). Befindet sich ein Neufahrzeug in der zwei Jahre andauernden Gewährleistung, so wird neben FCA/Stellantis auch in der Regel der Händler verklagt. Der Bundesgerichtshof hatte im VW-Abgasskandal die Form der Neulieferung bestätigt.
  • Das Landgericht Münster will beim KBA Auskunft über den Stand der Ermittlungen einholen.
  • Das Landgericht Kempten stellt die Einholung eines Gutachten in Aussicht, falls FCA/Stellantis die Vorwürfe der Abgasmanipulation bestreitet. Dem sieht Dr. Stoll & Sauer gelassen entgegen. Mehrere Gutachten außerhalb von Gerichtsverfahren weisen derzeit darauf hin, dass Wohnmobile die Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand einhalten.
  • Am Landgericht Flensburg sieht die vierte Zivilkammer starke Indizien für eine unzulässige Abschalteinrichtung im Fiat-Motor. Das Argument Motorschutz will das Gericht in einer ersten Stellungnahme wohl nicht gelten lassen (Az. 4 O 232/21).
  • Das Landgericht Saarbrücken lässt ein Gutachten zum Wohnmobil Columbus 640E von Westfalia einholen. Der Stickoxidausstoß soll überprüft werden (Az. 12 O 18/21).
  • Das Landgericht Ansbach hat mit Beschluss vom 14. Dezember 2021 ein Gutachten in Auftrage gegeben, das herausfinden soll, ob „in dem Fahrzeug unzulässige Abschalteinrichtungen vorhanden sind“ (Az. 3 O 761/21).
  • Das KBA hat im Februar 2021 einen Rückruf zum Iveco-Motor Daily erlassen – allerdings nicht verpflichtend. „Durch eine ungeeignete Software können Störungen auftreten, durch die sich die Verringerung von Stickoxiden gegebenenfalls verschlechtert“, heißt es verklausuliert im KBA-Deutsch. Die Daily ist in vielen Wohnmobilen verbaut worden. Und Iveco gehört zum weitverzweigten Fiat-Imperium.
  • Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat Informationen, wonach es bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt „ amtsbekannt“ ist, dass Fiat-Motoren manipuliert worden sind.
  • Das KBA hat durch eigene Untersuchungen festgestellt, dass Wohnmobile die Abgasgrenzwerte im realen Straßenverkehr nicht einhalten. Daher prüft die Behörde derzeit Konsequenzen. Nach EU-Recht hat das KBA sogar die Möglichkeit, betroffene Fahrzeuge stillzulegen.
  • Mittlerweile versuchen Wohnmobilhändler sich außergerichtlich mit geschädigten Kunden zu einigen.

Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist die juristische Aufarbeitung des Abgasskandals bei FCA/Stellantis ein großes Stück weitergekommen. Die Chancen auf Schadensersatz sind dadurch enorm gestiegen. Daher rät die Kanzlei vom Abgasskandal betroffenen Verbrauchern, sich anwaltlich beraten zu lassen. Geschädigte müssen durch die Folgen und Auswirkungen des Abgasskandals mit enormen Geldeinbußen kämpfen: Ihnen drohen Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste, sofern sie die Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen. Verbraucher sollten eine Individualklage erheben. Die Chancen stehen nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg aus dem Dieselskandal herausfinden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigen.

Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen Daimler an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und führte mehr als 10.000 Klagen gegen Banken und Fondsgesellschaften. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 20.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal gegen Hersteller, Händler und die Bundesrepublik Deutschland bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile erstreiten und über 10.000 Vergleiche zugunsten der Verbraucher abschließen.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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