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Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Im Abgasskandal von Fiat-Chrysler verpestet Wohnmobil mit Euro-6b-Motor die Umwelt
Grenzwert um den Faktor 19 überschritten
Dr. Stoll & Sauer rät Verbrauchern zum Klagen

Lahr (ots)

Im Diesel-Abgasskandal von Fiat-Chrysler Automobiles (FCA, jetzt Stellantis) haben Untersuchungen an einem Euro-6b-Motor enorme Abweichungen von den gesetzlichen Abgaswerten ergeben. Der 2.3l-Multijet2-Motor mit 130 PS ist in einem Wohnmobil verbaut. Wie das ARD-Magazin Plusminus am 21. April 2021 berichtete, ergaben die durchschnittlichen Messungen des Stickoxidausstoßes einen Wert von 1.520 mg/km - erlaubt sind bei der Abgasnorm Euro 6 für das Fahrzeug 125 mg/km. Damit überschreitet das Fahrzeug den Grenzwert durchschnittlich um den Faktor 12,2. Der Abgasskandal bei FCA erfasst die Reisemobilbranche mit voller Wucht. Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH rät betroffenen Verbrauchern zur anwaltlichen Beratung und empfiehlt dafür den kostenlosen Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber haben in der VW-Musterfeststellungsklage für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Euro- Vergleich ausverhandelt und Rechtsgeschichte geschrieben.

Auch Euro-5-Motoren fallen bei der Abgasmessung durch

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat bei Abgasmessungen ihres Emissions-Kontroll-Instituts (EKI) erneut massive Grenzwertüberschreitungen bei Wohnmobilen festgestellt. Bereits im Dezember 2020 standen zwei Wohnmobile mit Fiat-Motoren der Abgasnorm Euro 5 zur Begutachtung an. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hatte damals die Untersuchungen angestoßen. Dabei zeigte ein Wohnmobil von Dethleffs im Durchschnitt aller durchgeführten Messungen NOx-Emissionen von 2.779 mg/km auf und überschritt den NOx-Grenzwert damit um den Faktor 9,9 - ein Wohnmobil von Pilote lag mit durchschnittlich 1.926 mg/km um den Faktor 6,9 über dem Grenzwert.

Aktuell hat das Institut ein Wohnmobil von Challenger für das ARD-Magazin Plusminus getestet. Die Ergebnisse sind wiederum schockierend - besonders bei einem Kaltstart und geringen Außentemperaturen zwischen +1 und +2 Grad Celsius. In diesem Fall stiegen die NOx-Emissionen mit 2.377 mg/km bis auf das 19-fache des Grenzwerts an. Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist klar, dass Fiat gewaltig bei der Abgasreinigung gespart hat. Letztlich funktioniert sie gar nicht. Die Verbraucher-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat bereits erste Klagen gegen FCA eingereicht und eine Verurteilung am Landgericht Stade erzielen können ( Az. 2 0 12/21).

Die Verbraucher haben ein mangelhaftes Fahrzeug zu einem überhöhten Preis erworben. Auf dem für Reise- und Wohnmobilen wichtigen Gebrauchtmarkt wird es zu einer erheblichen Wertminderung der Fahrzeuge durch den Skandal kommen. Die Verbraucher sind damit zweimal getäuscht und geschädigt worden. Die Kanzlei rät den betroffenen Verbrauchern dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigt.

Politik bringt Abgasskandal in die Reise- und Wohnmobilbranche

Der seit 2016 in Deutschland schwelende Abgasskandal bei Fiat Chrysler ist im Sommer 2020 im Zuge von Durchsuchungen von FCA-Büroräumen durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt wieder an die Öffentlichkeit gekommen. Es geht um den Verdacht des Betrugs. An Dieselmotoren hat FCA die Abgasreinigung so manipuliert, dass die gesetzlichen Stickoxid-Grenzwerte nur auf dem Prüfstand und nicht im Normalbetrieb auf der Straße eingehalten werden. Der Fall ist im Resultat vergleichbar mit dem Abgasskandal bei der VW AG. Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und Deutsche Umwelthilfe (DUH) waren FCA auf die Schliche gekommen. Die EU-Kommission hat deshalb gegen Italien ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Involviert ist auch der heutige Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer und sein Vorgänger Alexander Dobrindt (beide CSU). Gemeinsam sorgten sie 2016 dafür, dass die von Fiat manipulierten Motoren auch in Reise- und Wohnmobilen von beinahe allen Herstellern verbaut werden konnten - mit einer vorläufigen Typgenehmigung.

Die Verbraucher sind natürlich verunsichert. Viele Liebhaber der Freizeitfahrzeuge haben ein Leben lang auf ihr WoMo gespart oder die Lebensversicherung hinein investiert. Der Traum, den Lebensabend mit Reisen zu genießen, ist massiv gefährdet. Und die Sorgen der Camper sind durchaus berechtigt: Laut Staatsanwaltschaft Frankfurt sollen rund 200.000 Freizeitfahrzeuge betroffen sein. Die Motoren sind nicht genehmigungsfähig und es drohen Fahrverbote und Stilllegungen. Die Dummen dürfen nicht die Verbraucher sein, ist für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer wichtig. Die Verantwortlichen in Politik und Unternehmen müssen zur Verantwortung gezogen werden. Wie schon der Fall VW gezeigt hat, ist Klagen die einzige Möglichkeit für die geschädigten Verbraucher, zu ihrem Recht zu kommen.

Dr. Stoll & Sauer führte Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und führte mehr als 10.000 Klagen gegen Banken und Fondsgesellschaften. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 19.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal gegen Hersteller, Händler und die Bundesrepublik Deutschland bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile erstreiten und über 10.000 Vergleiche zugunsten der Verbraucher abschließen.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
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