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Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Arbeitsstättenverordnung frühzeitig beim Bauen einbeziehen
Rechtsgutachten zum Zusammenwirken von Arbeitsstättenrecht und Bauordnungsrecht

Dresden (ots)

Bei der Abnahme von Produktions- oder Bürogebäuden tauchen plötzlich neue Probleme auf, weil Planungen nicht den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung genügen. Dabei hatten sich die Bauherren auf das Baugenehmigungsverfahren verlassen. In Politik und Praxis wird dann häufig über widersprüchliche Anforderungen von Bauordnungsrecht und Arbeitsstättenrecht diskutiert. Um die Beziehungen zwischen diesen Rechtsgebieten zu klären, beauftragte das Bundesarbeitsministerium (BMAS) die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Schnittstellen zwischen beiden Regelungsgebieten zu ermitteln und zu bewerten. Das jetzt veröffentlichte "Rechtsgutachten zum Zusammenwirken von Arbeitsstättenrecht und Bauordnungsrecht" zeigt, dass beide Rechtsgebiete zusammenwirken und grundsätzlich nicht angeglichen werden müssen.

Während das Arbeitsstättenrecht auf im europäischen Gemeinschaftsrecht begründet ist, liegt das Bauordnungsrecht in der Verantwortung der Bundesländer. In Politik und Praxis gibt es immer wieder Diskussionen über Widersprüche zwischen beiden Rechtsgebieten. In Abstimmung mit dem BMAS gab die BAuA ein Rechtsgutachten in Auftrag, das am Zentrum für Sozialforschung Halle e. V. an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg unter der Federführung von Prof. Dr. Wolfhard Kohte erstellt wurde.

Das Gutachten macht deutlich, dass die in Diskussionen vorgebrachten Widersprüche zwischen Arbeitsstättenrecht und Bauordnungsrecht nicht bestehen. Vielmehr ergänzen sich die Rechtsgebiete "Arbeitsschutzrecht mit dem Arbeitsstättenrecht" und "Bauordnungsrecht". Unter anderem gibt es Rückgriffe auf Konkretisierungen im jeweils anderen Rechtsgebiet. So verweist beispielsweise das Arbeitsschutzrecht auf das Bauordnungsrecht hinsichtlich der Standsicherheit und des baulichen Brandschutzes. Einzelne Kollisionen bestehen jedoch auf nachgeordneter Regelungsebene. Diese könnten jedoch schrittweise klargestellt werden.

Das Gutachten betrachtet zudem häufig genannte Lösungsansätze, die die Umsetzung der Regelungen verbessern könnten. Hier kommt das Gutachten zum Schluss, dass nicht der Rahmen, also ein einheitliches Bauordnungsrecht, oder die Rangfolge von Vorschriften bei weiteren Umsetzungen im Vordergrund stehen sollen. Vielmehr soll das Zusammenwirken von Arbeitsschutzrecht und Bauordnungsrecht ins Auge gefasst werden. Dabei hat die Regelung Vorrang, die zu einem höheren Schutzniveau für die Beschäftigten führt.

Das Gutachten zeigt, dass insgesamt keine maßgeblichen Probleme auf formaler-rechtlicher Ebene bestehen sondern insbesondere Informationsdefizite, Missverständnisse und Umsetzungsprobleme bei der konkreten Anwendung in der Planung von Arbeitsstätten. Deshalb sollten die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung bereits frühzeitig in die Planungen und möglichst auch ins Baugenehmigungsverfahren einbezogen werden. Zudem lassen sich die Informationen für die Praxis verbessern, damit die Betroffenen die komplexen Inhalte der beiden Rechtsgebiete vollständig erfassen und berücksichtigen können.

"Rechtsgutachten zum Zusammenwirken von Arbeitsstättenrecht und Bauordnungsrecht"; Wolfhard Kohte; Dortmund; Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2018; 150 Seiten; DOI 10.21934/baua:bericht20180430. Das Gutachten im PDF-Format gibt es im Internetangebot der BAuA unter <www.baua.de/publikationen>.

Direkter Link: <www.baua.de/dok/8749838>

Forschung für Arbeit und Gesundheit

Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des BMAS. Sie betreibt Forschung, berät die Politik und fördert den Wissenstransfer im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Zudem erfüllt die Einrichtung hoheitliche Aufgaben im Chemikalienrecht und bei der Produktsicherheit. An den Standorten Dortmund, Berlin und Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz arbeiten über 700 Beschäftigte. <www.baua.de>

Pressekontakt:

Jörg Feldmann
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Gruppe 6.1, Pressearbeit
Friedrich-Henkel-Weg 1-25
44149 Dortmund
Tel.: 0231 9071-2330
Fax: 0231 9071-2299
E-Mail: presse@baua.bund.de
www.baua.de

Original-Content von: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, übermittelt durch news aktuell

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